Kinderfreibetrag au...
 
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Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte für 2007

 
(@patchen)
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Hallo und guten Morgen  🙂

Mein Exmann und ich sind schon lange geschieden. Beide berufstätig und hatten bisher beide ein "halbes" Kind auf der Steuerkarte. Unsere Tochter lebt bei mir.

Bisher war das auch völlig ohne Probleme. Jetzt hat mein Exmann folgendes Problem:

Auf der Steuerkarte 2007 wurde ihm unser "halbes" Kind nicht eingetragen (auf meiner Karte von 2007 steht aber weiterhin 0,5 Kinderfreibetrag).

Jetzt hat er beim FA angerufen und der Sachbearbeiter meinte, er bräuchte eine Meldebescheinigung von unserer Tochter  :knockout:

Kann mir vielleicht jemand diese Logik erklären? Es ist für uns beide unverständlich, vor allem, da ich ja auf meiner ein halbes Kind stehen habe...

Vielen Dank  :redhead:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2006 10:01
(@oplin)

Hallo patchen,

da eure Tochter bei dir gemeldet ist, bekommst Du automatisch den Freibetrag eingetragen.
Der Vater muss alle drei Jahre eine Lebensbescheinigung zur Eintragung des Freibetrages vorlegen.

oplin

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 11:27
(@romyh)
Registriert

un die bekommt er bei der meldstelle der kommune, bei der euer kind gemeldet ist. muss er alle drei jahre verlangen, das ganze heißt "steuerliche lebensbescheinigung".

gruß aus berlin
romy

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 11:32
(@patchen)
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Aha...vielen Dank 🙂

ich nehme mal an, daß er sich diese Lebend-Bescheinigung (nettes Wort) bei gemeinsamen Sorgerecht auch ohne meiner Einer bei der Meldebehörde holen kann, oder?

Grüsse Patchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2006 13:06
(@romyh)
Registriert

hallo,
in der regel genügt ein anruf. bei meinem lg war das jedenfalls so. außerdem hat das, soweit ich weiß, mit sorgerecht  nichts zu tun, das ist eine steuerrechtliche angelegenheit. wenn er nicht mind. 75% der untersten stufe dt unterhalt zahlt, kannst du den freibetrag dazu bekommen, das ganze beantragt man beim FA. Nützt aber eben au7ch nur was, wenn dein einkommen so hoch ist dass dadurch eine echte erleichterung reinkommt.

gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 13:16
(@melmi)
Rege dabei Registriert

HI,

ein Anruf genügt beim erstmaligen Austellen der "steuerlichen Lebensbescheinigung" leider nicht, da muss er vor Ort erscheinen (seinen Perso, Geburtsurkunde des Kindes, Steuerkarte) mitnehmen. Zum verlängern reicht dann künftig ein Anruf, dann geht das Schreiben an ihn raus !
viele Grüsse

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 15:41
(@romyh)
Registriert

ja? war bei meinem lg nicht so....komisch...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 19:28
(@patchen)
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Hallo Ihrs  🙂

ich habe gestern nochmal mit meinem Exmann gesprochen:

er hat sich die Melde bzw. Lebendbescheinigung geholt - ohne Geburtsurkunde des Kindes wenn ich es richtig verstanden habe. Vielleicht liegt es auch ein Stück weit am jeweiligen Arbeitsstil der FA's, ob sie ein persönliches Erscheinen wollen oder nicht.

Oder aber es liegt daran, daß es ja nun tatsächlich eine "Verlängerung" ist - sind ja seit 2003 geschieden.

Wie dem auch sei: ich danke euch für eure Antworten!  😉

viele Grüsse

Patchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 09:45
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch wenn´s schon geklärt ist:

Bei mir reichte auch ein Anruf beim FA und die Bescheinigung kam (Erstbescheinigung).

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 10:46
(@melmi)
Rege dabei Registriert

.. gut gut ich geb mich geschlagen  :gunman: :redhead: es scheint also Unterschiede in den Handhabungen zu geben... wie auch immer es ist ja nun geklärt und der gute hat ja seine Bescheinigung !  :thumbup:

lg

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 14:37