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Kinderfreibetrag auf Steuerkarte obwohl nicht mein Kind sondern des Ehemanns

 
(@kimba)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

da ich selber das Problem habe mit dem Kinderfreibetrag auf meiner Steuerkarte - obwohl nicht meine eigenen Kinder, habe ich kurzerhand mal beim Finanzamt angerufen.  😉

Hier die Auskunft:

Da bei Steuerklasse IV/IV kein Splittingvorteil berücksichtigt ist, ist das für die Ehegatten kein Vorteil.
Es handelt sich nicht um Kinder, die mehrfach eingetragen werden, sonder der Zähler für die Kinder beider Ehegatten wird bei Steuerklasse IV/IV lediglich auf beide Steuerkarten eingetragen. Die Ermäßigung beim Soli und der Kirchensteuer verteilt sich also auf den Steuerabzug beider Ehegatten.

Das Finanzamt verwies mich auf § 39 Abs. 3b EStG (Lohnsteuerrichtlinien):  😉

(3b)
Für die EIntragungen nach den Absätzen 3 und 3 a sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend, für das die Lohnsteuerkarte gilt. Auf Antrag des Arbeitnehmers kann eine für ihn ungünstigere Steuerklasse oder Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. In den Fällen der Steuerklassen III und IV sind bei der Eintragung der Kinderfreibeträge auch Kinder des Ehegatten zu berücksichtigen. Die Eintragungen sind die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Sinne des § 179 Abs. 1 der Abgabenordnung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Den Eintragungen braucht eine Belehrung über den zulässigen Rechtsbehelf nicht beigefügt zu werden.

Ich hoffe, dass ich Euch weiterhelfen konnte.  🙂

LG S.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2009 11:35