Hallo Gemeinde,
Folgendes zum Hintergrund:
In 2014, nachdem ich meine Steuer gemacht hatte + wie immer und auch ein Guthaben erstattet bekommen habe, bekam ich plötzlich einen Änderungsbescheid mit der Aufforderung das Guthaben
wieder zurück zu zahlen. :question: :question: :question: :question:
Wie sich herausstellte, hat meine Ex wohl den BEA für die beiden gemeinsamen Kinder (Kinder leben bei den KM) in ihrer Steuer komplett zur Geltung gebracht. Nach langem hin und her gab es keine Möglichkeit mich dagegen zu erwehren und musste dies akzeptieren.
Somit verblieben dann nur noch die Freibeträge für den Soli und Kirschensteuer für die beiden minderjährien Kinder, was ein Witz ist.
Nun steht die Steuer 2015 an und meine Frage ist, wie muss ich dieses Steuerjahr betrachten im Hinblick auf die Freibeträge der Kinder ? Bei der Steuerberechnung Elster werden immer
alle Freibeträge in Ansatz gebracht. muss ich da irgendwo was ankreuzen oder eingeben oder muss ich warten bis die Ex ihre wiederrum gemacht hat ?? Passiert in 2015 das Gleiche wie in 2014 ... erst mache ich meine -->erhalte Rückzahlung, dann macht die Ex und ich erhalte die Änderung zur Nachzahlung ??
Meine Ex wird auch für 2015 den kompletten BEA für sich beanspruchen.
Zum Schluss noch eine Frage zu den Erläuterungen aus dem Bescheid 2014. Da steht .... :
"Der Freibetrag für BEA des am xx.xx.xxxx geborenen Kindes konnte bei ihnen nicht berücksichtigt werden, weil Kind nicht bei mir gemeldet war und sie der vom anderen Elternteil beantragten
Übertragung des Freibetrages auf sich nicht widersprochen haben."
Wie bitte hätte ich da widersprechen sollen ? Wie bekomme ich das denn bitte mit, ausser beim Änderungsbescheid in 2014?
Was lerne ich daraus für 2015 ?
Vielen Dank und LG
Icemann
Hallo,
Steuer ist nicht mein Fachgebiet, aber mit googles Hilfe bin ich auf folgendes gestoßen:
"Es ist ausreichend, wenn der Stpfl. der Übertragung durch Einspruch gegen seinen eigenen Steuerbescheid mit dem Ziel widerspricht, dass bei ihm der Freibetrag neu oder wieder angesetzt wird. Ist diese widersprechende Einrede sachlich gerechtfertigt, so ist der Steuerbescheid desjenigen Elternteils, auf dessen Antrag zunächst der Freibetrag übertragen wurde, nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern (vgl. BMF vom 28.6.2013, BStBl I 2013, 845)."
Warum es für 2014 nicht geklappt hat, kann ich nicht sagen. Du musst aber nicht nur widersprechen sondern auch belegen:
"Von einem nicht unwesentlichen Umfang der Betreuung eines Kindes ist typischerweise auszugehen, wenn eine gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarung über einen regelmäßigen Umgang an Wochenenden und in den Ferien vorgelegt wird. Widerspricht der andere Elternteil der Übertragung des Freibetrags, so hat das Finanzamt zu prüfen, ob dieser Einrede für das weitere Verfahren Bedeutung zukommt. Die Entscheidung hierüber wird nicht in einem eigenen Verwaltungsakt getroffen, sondern im jeweiligen Einkommensteuerbescheid."
(<a href="https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/K/Kinderfreibetrag.html#D063050000020>Quelle</a>)"
Ansonsten kannst Du die Übertragung verhindern, wenn Dein Kind mit Nebenwohnsitz bei Dir gemeldet ist.
VG Susi
@Susi
Danke, dass habe ich so ähnlich auch gefunden.
@Steuerexperten
Offen ist die u.s. Frage ????
Nun steht die Steuer 2015 an und meine Frage ist, wie muss ich dieses Steuerjahr betrachten im Hinblick auf die Freibeträge der Kinder ? Bei der Steuerberechnung Elster werden immer
alle Freibeträge in Ansatz gebracht. muss ich da irgendwo was ankreuzen oder eingeben oder muss ich warten bis die Ex ihre wiederrum gemacht hat ?? Passiert in 2015 das Gleiche wie in 2014 ... erst mache ich meine -->erhalte Rückzahlung, dann macht die Ex und ich erhalte die Änderung zur Nachzahlung ??
Meine Ex wird auch für 2015 den kompletten BEA für sich beanspruchen.
Danke und Gruss Iceman2016
Moin.
Vorweg: Auch ich bin alles andere als ein Steuerexperte! 😉
Aber - eigentlich hättest Du m.E. der Übertragung des BEA-Freibetrags einfach widersprechen müssen. Und zwar fristgerecht, nachdem die Zahlungsaufforderung im Rahmen der Änderung Deines Bescheids eingetroffen ist. Solange Du eine "nicht unwesentliche Betreuung des Kindes" (Umgang!!) wahrnimmst!
"Von einem nicht unwesentlichen Umfang der Betreuung eines Kindes ist typischerweise auszugehen, wenn eine gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarung über einen regelmäßigen Umgang an Wochenenden und in den Ferien vorgelegt wird. Widerspricht der andere Elternteil der Übertragung des Freibetrags, so hat das Finanzamt zu prüfen, ob dieser Einrede für das weitere Verfahren Bedeutung zukommt. Die Entscheidung hierüber wird nicht in einem eigenen Verwaltungsakt getroffen, sondern im jeweiligen Einkommensteuerbescheid."
(<a href="https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/K/Kinderfreibetrag.html#D063050000020>Quelle</a>)"
Was bei Dir hier
Nach langem hin und her gab es keine Möglichkeit mich dagegen zu erwehren und musste dies akzeptieren.
schiefgegangen ist, weiß ich nicht.
Learnings für 2015:
- Mach Deine Steutererklärung wie bisher, also Ansetzen des hälftigen BEA
- Vereinnahme Deine Rückzahlung und lege sie zur Sicherheit zur Seite (zumindestens den Teil, der auf dem Freibetrag beruht)
- Prüfe parallel (evtl. mit Lohnsteuerhilfeverein/ StB), warum 2014 schief gegangen ist, was Du für 2015 anders machen musst und (im Extremfall), was Du jetzt schon in 2016 evtl. ändern musst.
- Wenn der Änderungsbescheid kommt - weil KM wieder den kompletten BEA beansprucht - fristgerecht widersprechen (und das befolgen, was Du zum vorherigen Spiegelstrich gelernt hast)
Du kannst natürlich auch warten, bis KM ihre Erklärung gemacht hast, aber warum solltest Du?!
Gruß, toto
Danke TotoHH!
Du kannst sicher sein, dass ich mit dem FA und einem Steuerberater alles versucht habe dem zu widersprechen ....... am Ende konnte ich dem FA nicht glaubhaft machen, dass ich die Kinder in den hälftigen Ferien und den WE betreut (was für ne doofe Bezeichnung) habe...
dumm von mit war, dass ich keine Quittungen etc. aufbewahrt habe die dies hätten belegen können. Selbst eine schriftliche Bestätigung meiner Lebenspartnerin wurde nicht anerkannt.
Bzgl. 2015:
Leider hat sich was die Betreuung der Kinder anbelangt alle geändert. Ich habe es Anfang 2015 den Kindern (15 + 18 Jahre) freigestellt, ob sie nach einer fixen Exceltabelle vom Mama mich besuchen müssen oder ob sie kommen wollen wie sie Lust haben. Kids haben sich erleichtert für die 2.te Variante entschieden und sind dann in 2015 kaum bei mir gewesen (wohne in einer anderen Stadt). Das war für alle Beteiligten in Ordnung, nur nicht für die KM. Kontakt zu Kids ist nach wie vor ok, wollen aber ihren eigenen Weg gehen - was ich ok finde.
Somit ist für 2015, laut meinem dafürhalten, der BEA von mir auch nicht zu beanspruchen .. oder sehe ich das falsch?
Gruss RP
Moin.
Danke für die Erläuterungen.
Nach meiner Erfahrung und Beobachtung, wird vom Regelumgang (da ja für den Freibetrag ausreicht) ausgegangen und eigentlich muss dieser nicht detailliert nachgewiesen werden. Aber offensichtlich hat hier KM ihre Gegenposition nachhaltig belegen können. Oder aber - was ich angesichts des Alters der Kinder auch nicht verwunderlich fände - sie waren echt nicht regelm. an den WE bei Dir.
Um wieviel Geld geht es denn?! So ungerecht ich die Regelauslegung finde, so sehr hätte ich es aber davon abhängig gemacht, mich bis zum Letzten dagegen zu wehren! Ist schließlich eine Auseinandersetzung mit dem FA und nicht im FamR 😉
Angesichts dessen was Du schreibst, ist Deine Ausgangslage für 2015 tats. nicht besser geworden. Ich würde dennoch den Freibetrag ansetzen und sehen was passiert. Mehr als zurückzahlen und evtl. ein wenig Schriftwechsel kann ja auch nicht passieren.
Ich habe es Anfang 2015 den Kindern (15 + 18 Jahre) freigestellt, ob sie nach einer fixen Exceltabelle vom Mama mich besuchen müssen oder ob sie kommen wollen wie sie Lust haben. Kids haben sich erleichtert für die 2.te Variante entschieden und sind dann in 2015 kaum bei mir gewesen (wohne in einer anderen Stadt). Das war für alle Beteiligten in Ordnung, nur nicht für die KM. Kontakt zu Kids ist nach wie vor ok, wollen aber ihren eigenen Weg gehen - was ich ok finde.
Fixe xls Tabelle für Kids in dem Alter ist tats. albern (verzeih die Worte). Warum allerdings dies der KM dann auch wieder nicht passt, kann aber nichts mit dem Freibetrag zu tun haben. Lass Du aber den Kids den Freiraum. Wird Dir nicht schaden.
Und lass Freibetrag Freibetrag sein. Ist nur Geld. Wichtig ist Deine Beziehung zu den flügge werdenden Jugendlichen/ jungen Erwachsenen 😉
Gruß toto