Moin.
Noch eine ergänzende Frage hier im Unterforum:
Mit der Ummeldung des Kindes zur KM geht der Kindergeldanspruch auf diese über. Da ich vom Grundsatz her die überwiegenden Kinderkosten trage, sind wir uns einig, dass KM diesen Betrag auf meine Unterhaltsleistungen vollständig anrechnet.
Wenn ich es richtig verstehe, wird das Kindergeld dann aber steuerlich hälftig zugerechnet. Bei höheren Einkommen greifen dann bei der Steuererklärung die halben(?) Kinderfreibeträge. Ist es aber richtig, dass es steuerlich besser wäre (ich habe deutlich mehr Einkommen als KM, deshalb auch die Kostentragung trotz WM), wenn mir das Kindergeld vollständig zugerechnet wird? Das bildet letztlich ja auch die tatsächliche Kostentragung ab!
Kann die KM dies ggü. der Familienkasse erklären, ähnlich wie Kindergeld ja auch Dritten (zB Großeltern, Pflegeeltern) zugewiesen werden kann?
Danke und Gruß, toto
Betreff geändert
Moin
Die FamK ist hier nicht zuständig. Die befindet nur darüber, wer die Anspruchsvoraussetzung für das KG erhält und verfährt dann entsprechend. Der steuerl. Freibetrag hingegen liegt im Aufgabenbereich des Finanzamtes. Und hier heisst es:
Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder dauernd getrennt leben, haben grundsätzlich nur Anspruch auf jeweils den halben Kinderfreibetrag bzw. den Kinderfreibetragszähler 0,5 beim Lohnsteuerabzug.
Gruss oldie
PS: Wenn die KM ihrer UH-Pflicht nicht zu mind. 75% nachkommt (Betreuungs- und KU-Leistung), kannst Du den ganzen KFB nutzen. Nur wird das schwer bei Dir nachzuweisen, wenn das Kind bei der KM wohnt (100% Betreuungsleistung).
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
die Übertragung des vollen KFB ist doof, weil man dann auch das volle Kindergeld anrechnen muss. Das lohnt nur bei sehr hohem Einkommen.
Alternative: wenn die KM sowieso nichts von den Freibeträgen hat, beantrage doch (in Absprache mit ihr) die Übertragung des Freibetrags BEA. Dann hast Du "0,75" Freibeträge, es wird aber nur das halbe Kindergeld angerechnet. Bei nicht ganz so hohen Einkommen springen da ein paar Hunderter mehr rum als bei der Komplettübertragung.
Rechne Dir das unbedingt vorher durch. Und: den Freibetrag BEA kannst Du nur auf den Elternteil übertragen, wo das Kind gemeldet ist - und da schliesst sich der Kreis.
Gruss von der Insel
PS: Wenn die KM ihrer UH-Pflicht nicht zu mind. 75% nachkommt (Betreuungs- und KU-Leistung), kannst Du den ganzen KFB nutzen. Nur wird das schwer bei Dir nachzuweisen, wenn das Kind bei der KM wohnt (100% Betreuungsleistung).
100% Betreuungsleistung KM ist ja bei uns nicht richtig.
Kind ist (jetzt) bei KM gemeldet - irgendwo muss es ja gemeldet sein (Hintergrund ist die Einschulung)
Betreungsleistung wird exakt 50:50 erbracht - wie auch schon bislang
Barunterhalt letztlich annähernd 100% von mir - ebenfalls wie bisher
Alles einvernehmlich!
Deswegen ja auch die Überlegung, ob - trotz der Ummeldung zu KM - die Kindergeldberechtigung (und damit der volle(?) KFB) auf mich übertragen werden kann.
Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder dauernd getrennt leben, haben grundsätzlich nur Anspruch auf jeweils den halben Kinderfreibetrag bzw. den Kinderfreibetragszähler 0,5 beim Lohnsteuerabzug.
>>Quelle<<
Hier war ich eben über das grundsätzlich gestolpert. Was heisst grundsätzlich? I.S. "vom Grundsatz her" also bis etwas anderes beantragt und beschieden wird oder iS von "ausschließlich" :question:
Wenn die KM ihrer UH-Pflicht nicht zu mind. 75% nachkommt (Betreuungs- und KU-Leistung), kannst Du den ganzen KFB nutzen.
Das wäre doch dann bei uns der Fall - insb. weil KM das ja auch so bestätigen kann und wird.
Gruß, toto
PS: Danke Oldie für den Link. So ausführlich hatte ich es noch nicht gefunden :redhead: