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Kinderfreibetrag - Kindergeld - Umgangskosten - was ist steuerlich möglich

 
(@mr-bean)
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Liebe Gemeinde,

durch die Anhebung des Kinderfreibetrages 2010 wird ja auch der Unterhalt wieder nach oben angepasst.
Wenn ich alles richtig verstehe bekommt meine Ex nun einen höheren Freibetrag, 10,-€ mehr Kindergeld und von mir ca. 56,-€ mehr Unterhalt.
Ich bekomme 10,-€ mehr Kindergeld angerechnet.

Das ich dies nicht gerechtfertigt finde ist ein anderes Blatt.

Das ich die Umgangskosten nicht absetzen darf habe ich hier gelesen.
Aber gibt es viell. doch noch irgendwas, was ich steuerlich geltend machen kann bzw. habe ich viell. etwas vom nun erhöhten Kinderfreibetrag?
Gibt es viell. irgendwelche anhängigen Verfahren?
Da ich meine Steuererklärungen seit 2005 noch erledigen muß wäre ja für mich noch nichts zu spät zum beantragen.
Kurz zu meiner Person: getrennt lebender Lebenspartner ohne Sorgerecht mit einem halben Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
Was besagt eigentlich der halbe Kinderfreibetrag bzw. welche Auswirkungen hat dieser für mich?
Vielen Dank für Eure Antworten, auch wenn diese ganz sicher hier schon 100mal geschrieben wurden.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2009 18:06