Hallo Zusammen 😉
ich bin ziemlich verwirrt. :knockout:
Ich habe meine Bescheide bekommen für 2007 und 2008.
Auf beiden wird mir der Kinderfreibetrag gering oder garnicht angerechnet.
Zu den Fakten:
2007:
Tochter geboren am 20.4, ich habe 0,5 Kinder bei mir eintragen lassen.
Kindergeld hat KM bekommen (Trennung war direkt nach der Geburt)
Ich war in Elternzeit mit Kind (4 Monate) danach habe ich Unterhalt zahlen müssen an KM (geringste Stufe)
Umgangskosten hatte ich "noch" keine.
-Mir wurde hier ein Kinderfreibetrag von 400€ angerechnet (meiner Meinung nach doch viel zu wenig?)
2008:
Sohn geboren am 30.10
Auf Lohnsteuerkarte wurden mir dann 1,5 Kinder eingetragen (KM2 hat darauf verzichtet, wir sind zusammen 🙂
Unterhalt habe ich für Kind 1 regelmäßig bezahlt.
Umgangskosten pro Monat ca. 750€
Kindergeld bekommt für Tochter KM1 und für Sohn KM2
-Mir wurde hier der Kinderfreibetrag verweigert mit dem Hinweiss, das ich Kindergeld erhalte UND die Umgangskosten wurde abgelehnt da es sich nicht um eine steuerrechtliche Sache handelt.
Gefunden habe ich, das Eltern (ich nehme an hier sind Vater und Mutter gemeint) für 1 Kind einen Freibetrag von 5.808 €. Zudem hat das Kind noch einen Grundfreibetrag von 7.664 € (keine Ahnung was das ist)
Meine jetzige LG mit der ich mein zweites Kind habe, hat keinen Ausgleich gemacht für das Jahr 2008, da sie da noch im Studium war.
Meine Frage:
Ist es richtig was mir das Finanzamt für 2007 und 2008 schreibt? und wenn nein, was muss ich genau machen? wenn ja... naja dann gehts halt nicht, doch dann verstehe ich nicht wofür dieser Freibetrag überhaupt sein soll.
1PS:
Nur wenn es wer weiss, die legen mir auch einen Einkommenssteuersatz von 6% zu Grunde, ich dachte der Einstiegssteuersatz sei 13%?
UND
2.PS: Das Amt an meinem neuen Wohnort weigerte sich mir für 2009 1,5 Kinder einzutragen, da ich nicht verheiratet bin mit meiner LG. Gleiches war auch 2010 (2008 am alten Wohnort ging es ohne Probleme) was ist da richtig?
Danke schonmal, hoffe auf schnelle Hilfe, habe 14 Tage Zeit
Grüße
Einfachich
Veni
Vidi
Vici
Hallo einfachich,
das mit dem Kinderfeibetrag passst schon irgendwie, weil bei dem genannten Steuersatz greift bei der günstigerprüfung das Kindergeld (auch wenn es nicht an Dich gezahlt wurde, aber mit KU verrechnet)
Mit den Umgangskosten haben sie prinzipiell auch recht, sie können sie nicht anerkennen, aber es sind dort mehrere BFH-Verfahren anhängig, so dass man mit Hinweis auf diese Verfahren Einspruch einlegen kann und bekäme dann noch was erstattet, wenn die Gerichte entsprechend entscheiden.
Gibt hier im Forum irgendwo einen Faden, wo da näheres dazu steht.
Aber 750€ pro Monat ist natürlich extrem viel, vielleicht hast Du tatsächlich 2500km gefahren mal 30ct, aber auch das geht ja billiger mit Bahn und/oder Mietwagen.
Und ganz ehrlich: wenn Du nur 6% Durschnittssteuersatz hast, was genau erhoffst Du Dir an Steuerersparnis?
Hallo zusammen,
Mit den Umgangskosten haben sie prinzipiell auch recht, sie können sie nicht anerkennen, aber es sind dort mehrere BFH-Verfahren anhängig, so dass man mit Hinweis auf diese Verfahren Einspruch einlegen kann und bekäme dann noch was erstattet, wenn die Gerichte entsprechend entscheiden.
Gibt hier im Forum irgendwo einen Faden, wo da näheres dazu steht.
Der BGH hat alle diesbezüglichen Klagen abgelehnt. Aktuell ist noch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bzgl. der steuerlichen Absetzbarkeit von Umgangskosten anhängig. Den Faden dazu findet man >HIER<.
Gruß
Martin
danke erstmal.
ich hab pro Monat 290€ Steuern gezahlt (bei 2.200euro brutto) = 3.480€ das mit den 6% kapier ich ebend mal garnicht :/
Rausbekommen habe ich ca. 700€ für 2007. doch nach "meiner" Rechnung hätten es rund 1500 euro sein müssen. (ohne die Umgangskosten)
und 2008 hab ich 90€ bekommen obwohl es auch wieder rund 1500€ sein müssten. (ohne die Umgangskosten)
Billiger ging der Umgang leider nicht, da KM an einem Ort wohnte der mit öffentl. Verkehrsmitteln nicht erreichbar gewesen wäre (ausser Taxi) Kosten mit Bahn/Bus/Taxi wären noch höher gewesen als die, die ich mit dem Auto hatte.
Dazu sind ja noch Übernachtungskosten gekommen von 300 euro im Monat, Verpflegung etc. Hab mir den Leitfaden hier durchgelesen. Was aber irgendwie nicht erwähnt wird, ist das ich ja "verfplichtet" bin mein Kind zu sehen nach BGB. Also muss das doch auch absetzbar sein?!?
Und wenn ich Unterhalt bezahle, kein Kindergeld erhalte muss ich doch auch nicht angeben das ich Kindergeld erhalte, aber wieso behauptet das FA das ich welches erhalten würde?
Wieso hab ich 2007 einen Kinderfreibetrag von 400€ bei einem Kind und 2008 bei 2 Kindern keinen Anspruch mehr auf einen Kinderfreibetrag, obwohl der mit 2.404 € pro Kind festgesetzt ist?
Was genau soll ich in meinen Einspruch schreiben?
Veni
Vidi
Vici
Und wenn ich Unterhalt bezahle, kein Kindergeld erhalte muss ich doch auch nicht angeben das ich Kindergeld erhalte, aber wieso behauptet das FA das ich welches erhalten würde?
Wieso hab ich 2007 einen Kinderfreibetrag von 400€ bei einem Kind und 2008 bei 2 Kindern keinen Anspruch mehr auf einen Kinderfreibetrag, obwohl der mit 2.404 € pro Kind festgesetzt ist?
Weil dir das halbe KG angerechnet wurde.
Der Mindest-KU für ein kleines Kind ist z.B. 317,-€ der Zahlbetrag aber "nur" 225,-.
Der Unterschied ist das halbe KG, das gut geschrieben bekommst.
Und deswegen musst du es auch bei der Steuererklärung angeben.
Der Kinderfreibetrag kommt auch nur zum tragen, wenn du durch ihn mehr Steuern sparen könntest als mit dem halben KG.
Da das bei dir nicht der Fall ist, bekommst du statt Freibetrag das halbe KG.
Das ist schon (formal) richtig so.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja also KG wären im Jahr dann 1104€
Kinderfreibetrag ist 2.404 / Jahr.
Und wenn sie mir für 2007, 400€ Kinderfreibetrag dazugeben, komme ich auf 1504€ fehlen immernoch 900€
und 2008 das gleiche, nur das ich für Kind 2 kein Unterhalt zahlen muss, ergo auch kein Kindergeld angerechnet bekomme oder sonstwie, jedoch habe ich das halbe kind auf der Lohnsteuerkarte.
Und jetzt?
Veni
Vidi
Vici
Moin einfachich07,
neenee, Du hast da ein grundsätzliches Verständnisproblem.
Kindergeld ist eine Art "Steuervoraberstattung". Wenn Du zur Einkommensteuer veranlagt wirst, wird bei der Günstigerprüfung berechnet, ob es für Dich günstiger ist, den Kinderfreibetrag zu bekommen und das Kindergeld als Einkommen angerechnet, oder aber keinen Kinderfreibetrag zu bekommen und das Kindergeld dafür nicht als Einkommen angerechnet. Das hälftige KG beträgt übrigens erst in 2010 1104 Euro. Vorher waren es 924 resp. 984 Euro.
Ein Beispiel dafür habe ich in DIESEM Beitrag mal berechnet, vielleicht kannst Du es Dir mit Zahlen besser vorstellen.
Ich vermute, auch den Steuersatz interpretierst Du falsch. Du kannst ja mal Dein zu versteuerndes Einkommen nennen und die festgesetzte Steuer.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ich hab pro Monat 290€ Steuern gezahlt (bei 2.200euro brutto) = 3.480€ das mit den 6% kapier ich ebend mal garnicht :/
Rausbekommen habe ich ca. 700€ für 2007.
(3480 - 700 - 12*77) / 12*2200 = ca 6%
o.k, passt nicht ganz, aber vielleicht war da ja noch ein Weihnachtsgeld, oder ein Riestervertrag (da gibts auch nochmal eine Günstigerprüfung)
Die sagen: mit dem Kinderfreibetrag (2904€) hättest Du 6% Durschnittssteuersatz. Du hast aber statt dem Kinderfreibetrag das halbe Kindergeld (nicht) bekommen, also kommt das Kindergeld wieder drauf auf Deine Steuerlast, wenn anderrum der Freibetrag eingesetzt wird. Das heisst "Günstigerprüfung"
doch nach "meiner" Rechnung hätten es rund 1500 euro sein müssen (ohne die Umgangskosten)
das muss sich doch rausfinden lassen, wo die fehlenden 800€ stecken?
Also ich habe diesen Rechner benutzt zum ausfüllen:
http://www.n-heydorn.de/steuer.html
Muss revidieren.
2007:
Einkommen: 6000€
Elterngeld: 3600€ (steuerfrei?)
Lohnersatzleistung (ALG): 2700€
Steuern: 870€
Soli: 60€
kein Weihnachts oder Urlaubsgeld
Kinder auf Lohnsteuerkarte: 0,5
erwartet: 970 €
bekommen: 700 € mit der Begründung das mit nur ein Kinderfreibetrag von 400€ angerechnet wird
2008
Einkommen: 19800
Lohnersatzleistung (ALG): 1800€
Steuern: 2610€
Soli: 270€
kein weihnachts oder urlaubsgeld
Kinder auf Lstk: 1
Berufsbedingter Umzug: 770€
Fahrtkosten zur Arbeit: 882€
erwartet: 1507
erhalten: 90€ mit der Begründung kein Anspruch auf Kinderfreibetrag
Anmerken möchte ich nochmal das ich für Kind 1 Kindergeld erhalte in Sachen Unterhalt, also das es angerechnet wird.
Für Kind 2 erhalte ich aber 0€ Kindergeld und bezahle auch keinen Unterhalt!
2007 ist ja eigentlich noch OK, was mich da ärgert ist halt das mir 400€ Freibetrag anrechnen.
2008 kann doch garnicht stimmen, nur wie begründe ich den Einspruch? oder ist meine Rechnung die ich mit dem o.g. Rechner gemacht habe falsch?
Danke für euren Hilfen.
Veni
Vidi
Vici
Steuern: 870€
Soli: 60€
....
erwartet: 970 €
870+60 = 930 < 970
wer erwartet, dass er mehr Steuern zurückbekommt, als er bezahlt hat, der hat was falsch verstanden.
Oder hast Du Kirchensteuer bezahlt?
Huhu,
also zu 2007:
Wenn Du nur 870 Euro Steuern gezahlt hast, kannst Du max, 870 Euro wiederbekommen. Elterngeld und Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, werden aber durch die Progression auf den Steuersatz eine Auswirkung haben (erhöhend). Wenn Du aber ein -> zu versteuerndes Einkommen von 6000 hast, liegst Du unter dem Grundfreibetrag, müsstest also die 870 Euro komplett wiederbekommen. Das hat aber nichts mit dem Kinderfreibetrag zu tun, denn Du hast ein so niedriges Einkommen, dass der gar nicht zum Tragen kommt.
zu 2008:
Du hast Werbungskosten, die ungefähr so hoch sind, wie die von Dir vermutete Erstattung. Wenn 19800 Dein zu versteuerndes Einkommen sind und Du Progressionseinkünfte von 1.800 Euro hast, müsstest Du lt. Tabelle wenigstens 2.800 Euro Steuern zahlen. Gezahlt hast Du 2.610, also ist -Kleinigkeiten noch berücksichtigt - recht realistisch, dass Du nur um die 90 Euro wieder bekommst.
Du darfst nicht den Denkfehler machen zu glauben, Werbungskosten werden 1-1 zurückgezahlt, sie mindern das zu versteuernde Einkommen und somit den Steuersatz und den Steuerbetrag. Ist ja auch weitverbreiteter Irrtum "Ich kaufe mir nen Laptop, den zahlt mir ja das Finanzamt!"
Bitte guck mal genau auf den Steuerbescheid, ob Du uns nun Einnahmen, Einkommen oder zu versteuerndes Einkommen gesagt hast. Da liegt ein großer Unterschied zwischen, und auf dem Weg vom einen zum anderen Begriff können die Fehler liegen. Kannst Du die Bescheide einscannen?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."