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Kinderfreibetrag und KU Berechnung

 
(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
meine Frage ist folgende:

Wenn man KU zahlt, wird ja hälftiges Kindergeld vorher abgezogen.
Wenn man aber nun keinen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat, wie wird das denn Gegengerechnet ? Dadurch entgehen mir ja steuerliche Vorteile.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 18:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Du kannst Dir jedes Jahr bei der Abgabe der Steuererklärung pro UH-Kind einen halben Freibetrag gutschreiben. Aber die Erstattung ist ein Witz.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 18:49
(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

Müsste es nicht trotzdem beim KU mitberücksichtigt werden??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 19:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wieso? Was hat der KFB auf der Lohnsteuerkarte mit dem zu zahlenden KU zu tun? Der KFB dort ist eine rein steuerliche Angelegenheit. Wenn Du den KFB unbedingt eintragen lassen möchtest, dann gebe Deinem zuständigen Finanzamt bescheid.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 19:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

die Eintragung des halben Kindes auf der Steuerkarte bringt Dir nicht mehr Netto. Selbst wenn, wäre das für die KU-Berechnung nicht förderlich, denn Du würdest dann ja mehr als weniger zahlen, weil Du ja mehr verdienst.

Außerdem ist die Frage, ob die Günstigerprüfung tatsächlich den Kinderfreibetrag berücksichtigt oder ob Du wenig genug verdienst, dass die Kindergeldberücksichtigung günstiger ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 23:09
(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

Aber wie sieht das aus, wenn den Freibetrag das Elternteil hat, bei dem das Kind ist.
Dann erhält der andere im Endeffekt mehr Geld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2012 14:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

nein. Jeder Steuerpflichtige hat nach § 32 (6) EStG Anspruch auf den Kinderfreibetrag (KFB) bzw. Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA). "Der Kinderfreibetrag" setzt sich aus 4 Komponenten zusammen, nämlich (in 2011) aus 2 x KFB à 2.184 Euro und 2 x BEA 1.320 Euro, zusammen 3.504 Euro bei Einzelveranlagten und 7.008 Euro bei Zusammenveranlagten. Gegengerechnet wird das halbe KG von 12 x 1/2 x 184 Euro = 1.104 (zusammen 2.208 Euro).

Eine Beispielberechnung für die Günstigerprüfung findest Du hier.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 14:18