Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ich mit dem Beitrag hier richtig bin, falls bitte verschieben.
Ich habe eine Anfrage zum Kindergartenbeitrag. Und zwar ist mein Mann derzeit arbeitssuchend. Auf Grund dessen wollten wir den Kindergartenbeitrag für unseren gemeinsamen Sohn neu ausrechnen lassen. Dabei ist uns aufgefallen, dass dort immer vom Kompletteinkommen ausgegangen wird. Wir zahlen aber z.B. die Hälfte des Einkommens an KU. Das wird überhaupt nicht angerechnet. Das JA meinte, dass man das ja absetzen kann, was ja nicht der Fall ist.
Ist das überall so (Beiträge sind ja Sache der Kommune) und kann man dagegen etwas unternehmen? Für uns sind nämlich die 230,- Kindergartenbeitrag jetzt eigentlich nicht mehr aufzubringen. Rausnehmen wollen wir ihn aber auch nicht, da ich ja halbtags arbeiten gehe und wir hoffen, dass mein Mann bald wieder Arbeit hat.
Danke im Voraus!
LG, sternchen
Hi sternchen,
bei uns in der Kommune ist das auch so. Es wird zwar das gesamte Haushaltseinkommen zugrunde gelegt - es interessiert aber niemanden, wie viele Leute man davon durchfüttern muss. Genau das selbe mit exorbitanten KV-Beiträgen und aussergewöhnlichen Belastungen. Und über's Jahr abmelden geht vorneweg nicht...
Gruss von der Insel
Hej.....das ist sehr unterschiedlich in den Kommunen und wird - wie du schon festgestellt hast - in der jeweiligen Gemeinde oder beim Kreis festgelegt. Dafür müsste man sich wirklich genau durch die jeweilige Satzung durcharbeiten, um ggf. die richtigen Möglichkeiten zu finden. Wenn du mir unter PN mal die genaue Gemeinde sagst, will ich gerne mal schauen - ich komme aus dem "Fach".
Gruß Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
@weserfrosch:
Habe dir geschrieben.
@sternchen....ich habe dir schon geantwortet! 🙂 😉
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
dito 😉