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Kindergartenkosten steuerlich absetzbar, Kind lebt bei der Mutter

 
(@simethr)
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Hallo Zusammen,

ich weiß, dass in den letzten Monaten bereits ein paar mal dieses Thema hier angefragt und z.T. auch beantwortet wurde. Aber leider werde ich aus den Antworten nicht schlau, bzw. suche auch Rat hier, wie ich mich verhalten soll.

Hier mein Fall.

Ich wurde Anfang des Jahres von der KM aufgefordert, die Kindergartenkosten (79 Euro) für unseren unehelichen Sohn zu tragen mit dem Verweis auf Mehrbedarf, und den mtl. Beitrag an die KM zu überweisen. Und zusätzlich 100 Eure mt. an Betreuungskosten, an denen unser Sohn von den Großeltern betreut wird.Dieser Aufforderung kam ich nach, alles Belege und Verträge wurden mir übergeben, auch die Kontoauszüge an die Großeltern.
Durch Zufall wurde mir mitgeteilt, dass ich diese Kindergartenkosten und die Betreuungskosten evtl. nicht steuerlich geltend machen kann, da ich sie nicht direkt an den Kindergarten, bzw. an die Großeltern zahle. Ich hatte damals schon die KM aufgefordert, dass ich direkt zahlen möchte, dies wurde aber abgelehnt mit der Begründung, dass der Kindergarten mtl. mehr Geld per Lastschrift von ihr einzieht, da unser Sohn dort auch Essen zu sich nimmt. Bei den Betreuungskosten kam die Aussage, dass die Großeltern keinen Vertrag mit mir schließen möchten.

Die KM muss sich nicht am Mehrbedarf beteiligen, weil ihr Einkommen unterhalb des Freibetrags liegt.

Nun zu meinen Fragen:
1. Kann ich von der KM verlangen, dass ich die Beiträge direkt überweise, bzw. von meinem Konto eingezogen werden?
2. Soll ich die Zahlung einstellen, bis ich hier als Rechnungsempfänger geführt werde?
3. Ist jemandem hier bekannt, dass ein FA auch meine Konstellation anerkennt?
4. Weitere Vorschläge??

Vielen Dank

Gruß
simethr

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2013 20:05
(@biggi62)
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1. Kann ich von der KM verlangen, dass ich die Beiträge direkt überweise, bzw. von meinem Konto eingezogen werden?
2. Soll ich die Zahlung einstellen, bis ich hier als Rechnungsempfänger geführt werde?
3. Ist jemandem hier bekannt, dass ein FA auch meine Konstellation anerkennt?
4. Weitere Vorschläge??

Guten Abend simethr,
verlangen und fordern ist in eurer Situation wenig zielführend.

Unsere Lösung während der KiGa-Zeit war: Vater überweist den KiU-Betrag X minus Essengeld Y aufs Konto der Mutter. Der Lastschrifteinzug für die Betreuung inkl. Essengeld und damit auch der Steuervorteil für die Betreuungskosten bleiben beim Vater. Betreuungskosten an die Großeltern (auch bei uns meine Eltern) ebenso als Dauerauftrag vom Konto des Vaters.

Das war im Rahmen eines nachgewiesenen Wechselmodells (mit KU und nEU wegen starken Einkommensgefälles) weder beim Finanzamt noch bei der Kita ein Problem. Da mein Ex mehr verdient als ich, wäre es albern gewesen, wenn ich mit einem Grenzsteuersatz von knapp 20 % Abzüge geltend gemacht hätte, die beim KV mit einem Grenzsteuersatz von über 40 % mehr das Doppelte an Steuererstattung erzielt haben.

Was mir dabei an Erstattung für Betreuung ergangen ist, hat der KV mir ersetzt. Heißt im Klartext, wir haben halbe-halbe mit der Erstattung gemacht. Die Elster-Software rechnet solche Dinge centgenau aus. So hatte ich keinen Nachteil und er hatte einen Vorteil. Warum auch nicht? Das geht aber nur einvernehmlich und wenn beide Eltern das KiGa-Kind auch tatsächlich betreuen.

LG  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2013 23:20
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo simethr,

1. Kann ich von der KM verlangen, dass ich die Beiträge direkt überweise, bzw. von meinem Konto eingezogen werden?
2. Soll ich die Zahlung einstellen, bis ich hier als Rechnungsempfänger geführt werde?
3. Ist jemandem hier bekannt, dass ein FA auch meine Konstellation anerkennt?
4. Weitere Vorschläge??

Zu 1. Überweisung einstellen mit der Ankündigung nur noch an die KITA direkt zu zahlen, könnte Deiner Forderung den erforderlichen Nachdruck verleihen.
Zu 2. Ja
Zu 3. Weiß ich nicht wirklich, kann ich mir aber aber nicht vorstellen. Die Rechnung lautet ja auf Deine Ex
und zwischen Dir und der KITA gibt es keine Geschäftsbeziehung.  Meiner Meinung nach Voraussetzung für
eine Erstattung.
Zu 4. Wieso zahlst den Großeltern Betreuungskosten? Musst Du meiner Meinung nach nicht zahlen. Es sei denn, Du willst das freiwillig. Dann aber
zu Deinen Bedingungen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2013 12:15
(@simethr)
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Hallo Mux,

danke für deinen Beitrag.

zu 1. Da mit dem Einstellen der Zahlung könnte evtl. eine Pfändung nach sich ziehen, da gerichtlicher Vergleich über den Betreuungsunterhalt besteht. Nachdem die KM im Feb. ihre Stunden aufgestockt hatte, wollte sie ihr Einkommen um die KIGA-Kosten bereinigen, was aber nicht geht. Ich habe mich zur Zahlung entschlossen, um hier nicht wieder vor Gericht ziehen zu müssen. War vielleicht ein Fehler, aber ich habe damals nicht gewusst, dass ich die KIGA Kosten in dieser Konstellation nicht absetzen kann.
zu 4. Mein Sohn wird zusätzlich zum KIGA auch noch von seinen Großeltern betreut, die dafür Geld von der KM bekommen (moralisch zweifelhaft, aber rechtens). Diese Betreuungskosten würden das EK der KM bereinigen und darum hatte ich angeboten, diese Kosten als extra Zahlung mtl. zu übernehmen, aber auch wieder direkt an die KM. Wie beim KG dachte ich, ich könne sie steuerlich absetzen, falsch gedacht.

Jetzt bin ich auch nicht richtig weiter.

Gruß
Simethr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2013 21:24
(@simethr)
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Hallo Biggi,

vielen lieben Dank für deinen Beitrag.
Das habe ich auch schon versucht, aber bei der KM bin ich da nur auf taube Ohren gestoßen, da sie ausschließlich auf "Gewinnoptimierung" aus ist.
In Sachen steuern kennt sie sich gar nicht aus und hat ihrem Anwalt vertraut, der ihr riet, selber die Zahlung zu tätigen. Wohl in der Hoffnung, dass ich hier eine Klage anstrebe (was ich wohl auch muss), um mehr Geld zu verdienen.
Und in unserer Konstellation kann die KM die Kosten absetzen, obwohl ich sie zahle, ohne einen Steuerbetrug zu begehen, denn für das FA ist besteht ein gültiger Zahlungsfluss zwischen Ihr und dem KIGA. Um mehr kümmert sich das FA nicht.

Danke und falls Du noch einen weiteren Rat haben solltest oder sonst wer, bitte schreiben.

LG
simethr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2013 21:29