Nachteilsausgleich mindert dein bereinigtes Netto sowie selbst gezahlte Steuern
Wenn man's genau nimmt, erhöht sich das bereinigte Netto und zwar um den Steuervorteil abzüglich Nachteilsausgleich.
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Brainstormer
Ok, jetzt hab ich's verstanden.
[...] keine Nachteile hat und dann plötzlich Steuervorauszahlungen anstehen, die sich nicht ohne weiteres leisten kann, dann ist das ein Problem. [...]
Aber unter uns Klosterschülern, warum sollte das Problem meiner Ex nun mein Problem werden. Aus einer Forderung des FA an meine Ex, kann doch nicht einfach eine verbindliche Forderung an mich abgeleitet werden. Das ist mir zu einfach. Es interessiert doch kaum jemanden, dass hier durch den Übergang der Forderung das Problem nur auf meine Wenigkeit verlagert wird.
Wenn man über diesen Ansatz
[...]Nachteilsausgleich mindert dein bereinigtes Netto sowie selbst gezahlte Steuern hab ich neulich von meiner RAtte gelernt.[...]
im Gegenzug den Unterhalt senken würde, und sich so die Vorauszahlungen auf beide Beteiligten verteilen würden, dann würde ein Schuh draus.
Dies ist bei mir aber ausgeschlossen, da ich über einen Vergleich definierten Unterhalt zahle, und meine Ex nicht auf irgendwas verzichtet, "was ihr zusteht".
Und da Sie alles will, "was ihr zusteht" bekommt sie auch (nur) genau das, und hier stellt sich die Frage:
Stehen ihr Steuervorauszahlungen zu?
Grüsse!
JB
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Moin,
Und da Sie alles will, "was ihr zusteht" bekommt sie auch (nur) genau das, und hier stellt sich die Frage:
Stehen ihr Steuervorauszahlungen zu?
ihr steht ein Nachteilsausgleich zu. Was nun konkret ein Nachteil ist, muss ggf. juristisch geklärt werden. Steuervorauszahlungen müssen schliesslich viele Steuerpflichtige leisten; insofern könnte man darüber streiten, ob das nun ein Nachteil oder ein Feature ist. Wenn sie es herausfinden möchte: Lass sie doch klagen.
By the way: Mein Nachbar hat keine Kinder und fährt Porsche. Bin ich ihm gegenüber wegen meines Nachwuchses nun benachteiligt und muss mir deshalb jemand jetzt einen Porsche vor die Tür stellen? Fragen über Fragen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Na, das:
Wenn sie es herausfinden möchte: Lass sie doch klagen.
würde ein Spass!
Es wäre allein interessant zu sehen, ob man in D hierfür PKH bekommt!
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Moin Jens,
Es wäre allein interessant zu sehen, ob man in D hierfür PKH bekommt!
man bekommt erstaunlicherweise für ziemlich viel Unsinn VKH, obwohl die Voraussetzung für diese (steuerfinanzierte) Unterstützung üblicherweise sinngemäss lautet, dass das Verfahren Aussicht auf Erfolg versprechen muss und nicht mutwillig sein darf. Das ist eine Folge des weit verbreiteten "Herz-Jesu-Sozialismus", der überall arme und benachteiligte Opfer vermutet - und dabei verkennt, dass man aus der Position des (angeblichen) Opfers heraus ziemlich viel Blödsinn anstellen kann; vor allem, wenn man am Ende gar nicht dafür haftet.
Aber das würde mich im vorliegenden Fall trotzdem nicht davon abhalten, die Gegenseite klagen zu lassen. Manchmal brauchen solche Hirnis eifach ein paar richterliche Ohrlaschen, damit später auch bei anderen Dingen Ruhe ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich würde und habe den steuerlichen Nachteil niemals aufgrund einer willkürlich festgelegten Steuerschätzung bezahlt.
Einfach mit dem Argument, dass es eben nur eine Schätzung ist und ihr hinterher ja noch alles mögliche an steuersenkenden Aspekten einfallen kann.
Und da sie niemals etwas zurück zahlt, zahle ich auch nichts im Voraus.
Nur auf vollständigen und endgültigen Steuerbescheid.
Ich habe ihr aber angeboten, sie bei der Steuererklärung zu unterstützen und ggf. den Zinsnachteil für ihre Auslagen in Höhe von 0,68 € zu ersetzen.
Danach kam nichts mehr.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe ihr aber angeboten, sie bei der Steuererklärung zu unterstützen und ggf. den Zinsnachteil für ihre Auslagen in Höhe von 0,68 € zu ersetzen.
Verdammt, warum hab ich solche Ideen nie?
Mit was für nem Zinssatz hast Du gerechnet?
Spass beiseite!
Zusätzlich ist der Nachteilsausgleich, den ich überweisen werde, um ca. 40% höher, als die Summe der zu leistenden Vorauszahlungen für 2014! Das Argument diese nicht bedienen su können ist also mehr als schwach!
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Aus einer Forderung des FA an meine Ex, kann doch nicht einfach eine verbindliche Forderung an mich abgeleitet werden. Das ist mir zu einfach.
Joah Jens :thumbup: mir auch.
Darum hab ich mir jetzt einen Anwalt für die Erwiderung von Hex Antrag auf Nachteilsausgleich genommen.
:gunman: Mich zu verklagen wird ihr noch leid tun. ¡Juntos venceremos!
Gruss Horst
[...]mir auch.
Darum hab ich mir jetzt einen Anwalt für die Erwiderung von Hex Antrag auf Nachteilsausgleich genommen. [...]
Nöö Kollege,
Du willst ja Deiner Ex den Nachteil nicht ausgleichen, ich wil ihn nur nicht vorfinanzieren.
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ich wil ihn nur nicht vorfinanzieren.
Guten Morgen, Jens.
Die zwei Seiten der Medaille heißen aus Sicht des Finanzamts:
Freibetrag beim UH-Zahler und Vorauszahlung beim UH-Empfänger.
Das Dokument dazu heißt: "Anlage U".
Falls du einen Freibetrag in Höhe der Anlage U beim Finanzamt eingereicht hast, bekommst du ein entsprechend höheres Netto, als ein Kollege von dir bekäme, der dasselbe Brutto wie du, aber keinen Freibetrag hat. Kannst du auch mit anderen wiederkehrenden Kosten machen - z. B. Fahrtkosten.
Was du vorab von der Steuer absetzt, mindert später deine Erstattung - oder erhöht deine Nachzahlung.
Weil du monatlich von deinem Brutto weniger versteuerst. Und nicht erst am Jahresende ausgeglichen wird, was du zu viel oder zu wenig versteuert hast.
Bei deiner geschiedenen Frau läuft der gleicher Vorgang anders herum:
Deine Ex zahlt entsprechend mehr Steuern als es ihrem Brutto laut Gehaltsabrechnung entspricht. In Form von Vorauszahlungen.
Das Dokument dazu ist die von euch beiden unterschriebene und von dir beim Finanzamt eingereichte Anlage U.
Weil die Anlage U dem Finanzamt vorab mitteilt, wieviel Bruttoeinkommen statt bei dir bei ihr versteuert werden soll.
Was ihr später in eure Steuererklärung schreibt, ist völlig egal. Solange ihr denselben Betrag einsetzt.
Auf der Grundlage dessen, was ihr im Vorjahr als Unterhaltszahlung (nicht) versteuert habt und der aktuellen Anlage U ermittelt das Finanzamt beim UH-Empfänger die Vorauszahlungen.
Auf derselben Berechnungsgrundlage kannst du deine Freibeträge eintragen lassen.
Kluge Menschen regeln solche Dinge einvernehmlich mit Stift, Papier und Taschenrechner bis zum Jahresende des Vorjahres. dann reichen sie die Anlage U beim Finanzamt ein und freuen sich über das leicht verdiente Geld.
Dumme Menschen ziehen deshalb vor Gericht. Und geben dabei für Anwälte und Steuerberater mehr Geld aus, als die paar Mark fuffzich, die sie als Familie in zwei Haushalten mit dem Realsplittingverfahren an Steuern sparen und einvernehmlich teilen könnten.
Bei einem Unterschied von 50.000 Euro p.a. zwischen dem Einkommen des UH-Pflichtigen und des UH-Berechtigten bleiben der Familie unterm Strich 120 bis 150 Euro im Monat mehr, die sie sich teilen können. Ist der Unterschied kleiner, ist der Steuervorteil auch kleiner.
Der Vorteil ist grundsätzlich kleiner Null, wenn man ihn bei Gericht einklagt.
Ich persönlich sehe das Geld lieber bei meinem Ex (der davon auch unserem Sohn etwas kauft) als bei meiner Anwältin (die davon ihrer Tochter etwas kauft). Was hab ich mit der Tochter meiner Anwältin zu tun?!? Die kenn ich gar nicht. Der Sohn meines Ex ist auch meiner, Deshalb fände ich es extrem dumm wegen solcher Kleckerbeträge die schwarze Zunft und ihre Komplizen, die Steuerberater, zu päppeln, um das Geld (für das Ex und ich jeden Tag hart arbeiten) aus dem Fenster zu werfen.
Von uns bekommt aber auch keiner VKH ... und wir haben auch ohne Gerichtsverfahren keine Langeweile. Wenn wir beide jeden Nachmittag Zeit hätten "Anwälte im Einsatz" oder "Verklag mich doch" im Privatfernsehen zu gucken (hatte ich letztens, als ich krank war), würden wir den "Spaßfaktor" bei einem Gerichtsverfahren eventuell anders einschätzen.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Die zwei Seiten der Medaille heißen aus Sicht des Finanzamts:
Eben Finanzamtssicht.
Die muss man sich aber nicht zu Eigen machen.
Für mich als Unterhaltspflichtigem war nie transparent, was meine Ex zu versteuern haben würde.
Und damit auch nicht der Nachteil.
Klar war aber immer, dass ich, auch anders als beim Finanzamt, einen zuviel gezahlten € niemals zurück erhalten würde.
Aus das hat mich mehrere Tausend € gekostet.
Seitdem strecke ich ihr keinen einzigen Kobo mehr vor.
Der Pflichtige muss schon sein, für alle ausser Beamten und Richtern, erst am Monatsende bezahltes Gehalt auch immer schon zum Monatsanfang als Unterhalt vorstrecken. Da wird die die Pflichtige wohl mal ein wenig auf einen, i.d.R. 2-3 stelligen Steuerbetrag warten können.
Einen Anspruch hat auf Nachteilsausgleich hat man nunmal erst nach Vorlage des Steuerbescheids.
Und wenn sie auch sonst immer nur das will, was ihr zusteht, bekommt auch nur das.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
[...]Ich persönlich sehe das Geld lieber bei meinem Ex (der davon auch unserem Sohn etwas kauft) als bei meiner Anwältin (die davon ihrer Tochter etwas kauft). Was hab ich mit der Tochter meiner Anwältin zu tun?!? Die kenn ich gar nicht. Der Sohn meines Ex ist auch meiner, Deshalb fände ich es extrem dumm wegen solcher Kleckerbeträge die schwarze Zunft und ihre Komplizen, die Steuerberater, zu päppeln, um das Geld (für das Ex und ich jeden Tag hart arbeiten) aus dem Fenster zu werfen.[...]
Das Prinzip ist mir klar, und nochmal, es ist völlig OK, das ich den Nachteil ausgleiche. Was ich nicht möchte, ist diesen übers Jahr vor zu finanzieren. Auch wenn ich Steuerfreibeträge eintragen lassen könnte, allein ich will es nicht, weil mir die Einmal-Spritze bei der Steuererklärung lieber ist.
Des Weiteren strebe ICH auch kein Gerichtsverfahren an, auch wenn ich den Sohn meiner Anwältin kenne. 😉
Über den Nachteilsausgleich 2012 kann meine Ex die Steuervorauszahlungen im laufenden Jahr lockerst stemmen, und wenn sie clever ist, und gleich die Steuererklärung für 2013 hinterherschiebt, dann werde ich auch den dort entstehenden Nachteil ausgleichen, und dann langt's trotz Steuervorauszahlungen noch locker für nen 10 tägigen Familienurlaub am Mittelmeer.
Es geht auf Seiten meiner Ex aber eben nicht um das was geht, oder was klug ist, sondern es geht um das "was ihr zusteht", und hier liegt der Hase im Pfeffer.
Selbst wenn ihr ein Goldesel zulaufen sollte, der jeden Tag 10.000 Dukaten externalisiert, wäre das für sie kein Grund auch nur auf einen Cent aus meiner Tasche zu verzichten.
Steuervorauszahlungen werden aus den genannten Gründen von mir nicht gezahlt, jedenfalls nicht freiwillig.
Und das hier:
[...]
Für mich als Unterhaltspflichtigem war nie transparent, was meine Ex zu versteuern haben würde.
Und damit auch nicht der Nachteil.
Klar war aber immer, dass ich, auch anders als beim Finanzamt, einen zuviel gezahlten € niemals zurück erhalten würde.
[...]
Der Pflichtige muss schon sein, für alle ausser Beamten und Richtern, erst am Monatsende bezahltes Gehalt auch immer schon zum Monatsanfang als Unterhalt vorstrecken. Da wird die die Pflichtige wohl mal ein wenig auf einen, i.d.R. 2-3 stelligen Steuerbetrag warten können. [...]
kommt dann noch erschwerend hinzu.
Grüsse!
JB
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Hallo JB,
ich denke, die Sache ist relativ einfach.
Du willst die Vorauszahlungen nicht übernehmen und erklärst das auch so Deiner Ex, vielleicht auch mit dem kleinen Hinweis woher sie das Geld nehmen kann.
Da Sie will "was ihr zusteht", steht es ihr frei vor Gericht zu ziehen und einen Richter entscheiden zu lassen, wer denn nun zu zahlen hat. Ich denke, dass sie vor Gericht ziehen wird, wie es ausgeht hängt halt vom Richter ab.
VG Susi
Genau.
Ich halte es aber auch für wichtig, ihr die Zinsen anzubieten.
Dann entsteht ihr nämlich aus juristischer Sicht kein Nachteil und der Streitwert sinkt irgendwo in den mikroskopischen Bereich.
Da soll sie erstmal einen Anwalt finden, der für sie ins Gefecht zieht.
Das Gleiche gilt für das Angebot, ihr bei der Steuererklärung zu helfen.
Zum Einen kann sie damit den Zeitverzug kurz halten und sie kann nicht auf die Idee kommen, dich auch noch einen Steuerberater bezahlen zu lassen.
Auf diese Art sinkt vielleicht nicht ihre Klagelust aber ihre Gewinnchancen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich halte es aber auch für wichtig, ihr die Zinsen anzubieten.
Dann entsteht ihr nämlich aus juristischer Sicht kein Nachteil und der Streitwert sinkt irgendwo in den mikroskopischen Bereich.
Wie hast Du denn seinerzeit gerechnet? 1% auf Nachteilsausgleich?
Das Gleiche gilt für das Angebot, ihr bei der Steuererklärung zu helfen.
Ja, das sollte ich tun.
Da sie vom Fach ist, wird sie aber bei einem solchen Angebot vor Wut sofort rückstandslos verpuffen.
Grüsse!
JB
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Wie hast Du denn seinerzeit gerechnet? 1% auf Nachteilsausgleich?
Ich glaube sogar 2%.
Schließlich sind es Sollzinsen.
Sonst wäre ich, glaube ich, auch nicht auf diesen hohen Betrag von 0,68€ gekommen. 🙂
Aber es steht ihr ja auch frei, selbst einen angemessenen Betrag zu errechnen.
Da sie vom Fach ist, wird sie aber bei einem solchen Angebot vor Wut sofort rückstandslos verpuffen.
Na das wäre ja ein Jammer.
Aber dann braucht sie dir zumindest keinen Fleckenentferner in Rechnung zu stellen. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich glaube sogar 2%.
Schließlich sind es Sollzinsen.
Sonst wäre ich, glaube ich, auch nicht auf diesen hohen Betrag von 0,68€ gekommen. 🙂
Nachteilsausgleich von 34€??? Wie hoch war den der Unterhalt?? Dreizehn-fuffzig???
Bei 2% wären das bei mir ca. 30 Euro, schon ein stolzer Betrag!
Da wird sie dann evtl. tatsächlich weich werden, und mit Dollarzeichen in den Augen einen leichten Glücksseufzer in den Äther entlassen.
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Mein Gesamtunterhalt lag bei 2.950,-€ pro Monat.
Davon aber "nur" 1.250,- für meine Ex und davon wiederum rund 500,-€ Renten- und Krankenvorsorge.
Also "nur" 700,- EU und sie selbst hatte kaum Einkommen, daher kaum Steuerlast bzw. Nachteil.
Außerdem hat sie ihre Vorauszahlung auch nicht gleich zu Anfang des Jahres zahlen sollen, sondern quartalsweise damit entstanden nur wenige Monate Verzug.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Außerdem hat sie ihre Vorauszahlung auch nicht gleich zu Anfang des Jahres zahlen sollen, sondern quartalsweise damit entstanden nur wenige Monate Verzug.
Das ist bei meiner auch so.
Du Schlaumichel, hast die Zinsen auf jede Vorauszahlung einzeln und über die restliche Jahreslaufzeit berechnet?
Dann sind's freilich nur fünf-fuffzig!
Das wird immer besser, die Berechnung werde ich schon mit anhängen.
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Genau.
Es kam mir auch keineswegs darauf an, ein paar Cent zu sparen, sondern ihr und vor Allem ihrer RAtte möglichst viel Mühe zu bereiten.
Viel Arbeit für wenig Ertrag.
Hat zumindest in diesem Fall auch geholfen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.