Hallo Leute,
meine Tochter ist 19 Jahre alt und macht seit letztem Jahr August eine Ausbildung. Sie wohnt seit 01/11 bei mir im Haushalt und ich habe das KG bekommen.
Nun bezieht sie am 15.04.12 eine eigene Wohnung. Ihr Nettogehalt wird dann bei ca. 610 € liegen. Nun möchte meine Ex Frau das Kindergeld übertragen haben, weil sie dann Netto mehr Gehalt bekommt. Den Grund habe ich nicht so richtig verstanden (öffentlicher Dienst)
Sie wird das Kindergeld natürlich an das Kind weitergeben.
Habe dazu mal ein paar grundsätzliche Fragen:
Ich dachte bisher, wenn ein Kind Ü18 ist und eine eigenen Wohnung hat und nicht mehr Unterhaltsberechtigt ist, bekommt sie das KG zugewiesen!?
Wenn meine Ex das Kindergeld bezieht und dann weitergibt, hat man dann nicht einen steuerlichen Nachteil? (KG muss ja versteuert werden) und das Einkommen wird ja definitiv nicht erhöht.
Wenn meine Ex das KG bekommt und weitergibt, weiß das FA nichts davon. Muss meine Tochter das Geld bei der Steuererklärung mit angeben?
Für mich ist das ganze irgendwie nicht schlüssig :question:
Gruß
Im öffentlichen Dienst wird das Kindergeld direkt über die Lohnabrechnung ausbezahlt, eventuell möchte deine Ex-Frau vielleicht ein Darlehen aufnehmen und benötigt dadurch ein höheres (vorgetäuschtes) Nettogehalt.
Richtig: Über 18 jährige Kinder können sich das Geld selbst zuweisen.
Falsch: KG wird nicht versteuert
Kind muss das Geld bei der Steuererklärung nicht angeben.
Hi,
wenn Deine Ex kindergeldberechtigt ist, bekommt sie Familienzuschläge. Daher erhöht sich ihr Netto. M. E. muss sie das KG aber nicht selbst beziehen, sie muss lediglich nachweisen, dass das Kind noch kindergeldberechtigt ist und kein Anderer bereits die Familienzuschläge im ÖD bekommt.
Das müsste eigentlich reichen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
wobei ein Blick in den Tarifvertrag auch andere Details enthalten kann.
So muss ich zum Erhalt des Fam.zuschlages nachweisen, dass der von mir an die Kinder gezahlte Unterhalt eine fest geschriebene Grenze überschreitet. Und auch bestätigen -wie LBM schon schrieb- dass kein anderer Fam.zuschlag im ÖD erhält.
neuezeit
So ist das Leben
Guten Morgen,
danke für die Erklärungen. Jetzt habe ich es kapiert. Also habe ich keine Nachteile, dass Kindergeld ihr zu übertragen, da ich nicht im ÖD bin.
Gruß