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[Oben angepinnt] Kindergeld - Kinderfreibetrag - Günstigerprüfung

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ausgearbeitet von Lausebackesmama. Danke!

Kindergeld ist ja eine steuerliche Entlastung. Es ist von der Einkunftshöhe abhängig, ob die Gewährung der Kinderfreibeträge günstiger ist oder das bereits erstattete Kindergeld. Wenn die KFB günstiger sind, wird das zu versteuernde Einkommen wieder um das Kindergeld erhöht. Ist das nicht der Fall, bleibt es bei der Steuerfreistellung des Existenzminimus des Kindes durch das Kindergeld.

KFB meint hier die kompletten Freibeträge.

1. Beispiel, Steuerpflichtiger mit 1 Kind und Splittingtabelle und 34.000 Euro Einkünften (hier auch = zu versteuerndes EK)

Mit Berücksichtigung KFB :
34.000-2.904= 31.096, darauf fällige ESt 6.159 plus Kindergeld 984 = 7.143 Euro zu zahlende ESt

Ohne Berücksichtigung KFB:
34.000, darauf fällige ESt 7.119 -> hier ist das Kindergeld (984 Euro) höher, als die Steuerersparnis durch Anrechnung des KFB (7.119-6.159= 960 Euro)

2. Beispiel, Steuerpflichtiger mit 1 Kind und Splittingtabelle und 37.000 Euro Einkünften (hier auch =zu versteuerndes EK)

Mit Berücksichtigung KFB:
37.000-2.904 = 34.096, darauf fällige ESt 7.151 plus KG 984 = 8.135 Euro zu zahlende ESt

Ohne Berücksichtigung KFB:
37.000, darauf fällige ESt 8.150 -> hier ist das KG niedriger als die Steuerersparnis durch Anrechnung des KFB (8.135-8.150= -15 Euro)

In Deinem Fall greift das 2. Beispiel. Allerdings um die Kürzung des KFB:

37.000-1.824= 35.176, darauf fällige ESt 7.518 plus KG 984 = 8.502 Euro

Ohne KFB wie oben beschrieben 8.150 Euro, also ist die Ersparnis unterm Strich ohne KG höher (8.150-8.502=- 352 Euro).

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2011 00:02