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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
@all
ich bin nicht so ein finazhai wie vielleicht manch einer von euch. eigentlich versteh ich nur bahnhof. ich versuch mal das, was ich denke zu verstehen hier aufzuschreiben. und vielleicht kann mir jemand sagen, ob ich das richtig verstanden hab.
mir ist beim ausfüllen meiner steuerklärung für letztes jahr aufgefallen, dass ich meinen kindergeldanteil eintragen muss auch wenn ich ihn garnicht bekommen hab, weil meine ex meinen teil sofort bekommt.
aber eintragen muss ich ihn trotzdem, weil er mir theoretisch zustehen würde.
wenn ich jetzt meine unterhaltszahlungen (178 € monatl.) eintrage, muss ich dann das kindergeld, was ich ja nicht bekommen hab, trotzdem mit zum KU zurechnen? weil, wenn ich kindergeld bekommen würde, müsste ich es ja auch an meine ex zahlen und das würde den ku um genau diesen betrag erhöhen?
man ist das kompliziert
iss nie gelben Schnee!!!
Moin Pischi,
dass ich meinen kindergeldanteil eintragen muss auch wenn ich ihn garnicht bekommen hab
Nein! Die Einkommensteuer funktioniert nach dem Geldfluss-Prinzip. Nur was fließt, kommt da auch rein. Alleinig bei der Günstigerrechnung Kindergeld vs. Kinderfreibetrag begeht die Fiasko-Verwaltung (*ups, war ich das*) steueraufkommensfördernd den Weg der Vereinnahmungsfiktion bei Weniger-Als-135%-KU-Zahlern. Und genau hiergegen wendet sich die Klage vor dem BFH und jetzt BVerfG.
weil meine ex meinen teil sofort bekommt.
Sie bekommt ihn nicht direkt. Nur indirekt, weil du den KU nicht um den KG-Anteil kürzen darfst.
aber eintragen muss ich ihn trotzdem,
Nein!
weil er mir theoretisch zustehen würde.
Nein! Du bist augenscheinlich Mangelfall und da unterbleibt die KG-Anrechnung.
wenn ich jetzt meine unterhaltszahlungen (178 € monatl.) eintrage
Wo trägst du die ein? KU ist im Sinne der ESt nicht absetzbar.
weil, wenn ich kindergeld bekommen würde, müsste ich es ja auch an meine ex zahlen
Nein!
und das würde den ku um genau diesen betrag erhöhen?
Nein! KG ist kein Einkommen der ESt und auch nicht im Sinne des Unterhaltsrechts. Die Steuererstattung hingegen schon.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
:note: Änderung des Aktenzeichens beim BFH in der Weiterleitung des Verfahrens an das BVerfG begründet :note:
Das Aktenzeichen, welches bei der Einspruchsbegründung zu nennen ist lautet jetzt: BFH III R 94/03
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
bei mir ist es auch sehr kompliziert. Ich zahle auch KU und trage bei der Steuer immer ein, kein KG. Ich bekomme a auch keins. In de letzten Jahren ergab das immer, dass das KG besser wäre als ein Kinderfreibetrag, sprich Günstigerprüfung. Für 2004 hat sich die Sachbearbeiterin wohl vertan und hat mri den Kinderfreibetrag gewährt. Auf meine Nachfrage (schön blöd) hat das FA nun eine Nachforderung gestellt. und das trotz laufendem Gerichtsverfahren. Ist das ok ?????
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo Luhnitoon,
ich habe Deinen Beitrag vom 16.07.2005 leider erst heute gelesen und hoffe, es ist noch nicht zu spät. Was hast Du denn nun unternommen gegen den geänderten Einkommensteuerbescheid für 2004? Falls Du Einspruch eingelegt hast, wäre das sehr gut und ein erster bekannter Fall, um gegen die in meinem Beitrag vom 23.08.05 (wie kann ich auf diesen verweisen ----> vielleicht kann Deep ja helfen???) dargelegte zweifelhafte Regelung vorzugehen.
Viele Grüße von der auf Deine Antwort gespannten Püppi
Anm. Admin: Es geht um >diesen< Beitrag von pueppi.
[Editiert am 24/8/2005 von DeepThought]
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo pueppi,
auch ich habe deine Antwort erst jetzt gelesen, sorry, Streß.......... :redhead:
Es sieht derzeit so aus:
Im Steuerbescheid 2004 wurde erstmals nach 3 Jahren der Kinderfreibetrag als günstiger angesehen. War ja mal ganz nett. Dann war ich so blöd, und bin zum FA um nachzufragen. Und was sagt die Sachbearbeiterin nach Durchsicht der Unterlagen ? Gut das sie kommen, da ist wohl ein Fehler passiert, wird geprüft. Ein paar Wochen später bekam ich dann einen neuen Bescheid, man wolle jetzt Geld von mir zurück (578 €). Ich habe daraufhin sofort (wie auch für die Vorjahre) Widerspruch eingelegt, dieser wurde ruhend gestellt. Gleichzeitig wurde mein parallell gestellter Antrag auf Stundung abgelehnt.
Zwischenzeitlich wurde nun das Geld inkl. Mahnkosten in Form einer Kontopfändung eingezogen. Ist also erstmal weg das Geld.
Soweit so gut. Bringt euch das irgendwie weiter ????? Ich gucke jetzt mal regelmäßig nach Antworten, sorry. 🙂
P.S. Die Widersprüchje für die Jahre 2003 und 2004 wurden mit Bezug auf Aktenzeichen Bundesfinanzhof VIII R 73/99 ebenfalls ruhend gestellt.
Gruß
Michael
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo Michael,
danek für Deine Infos zu Deiner Steuerangelegenheit. Ich glaube, jetzt wird sich Deep an Dich wenden. Interessant ist aber schon mal, daß das Einspruchsverfahren für 2004 mit dem Hinweis auf das für 2001 bis 2003 anhängige Verfahren ruht.
Für die Zukunft solltest Du Beträge, die zur Zahlung fällig sind, tatsächlich zahlen; denn ein Einspruch hemmt niht die Fälligkeit. So sparst Du Dir Mahnkosten etc. Steuerbeträge sind erst dann nicht zu zahlen, wenn für sie die "Aussetzung der Vollziehung" gewährt wurde. Falls Du in Steuerangelegenheiten mal Fragen hast, kann ich Dir www.beamte4u.de empfehlen.
Viele Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo P*gelöscht*,
jaja, ich weiß, erstmal zahlen und freundlich sein :gunman: !!!!!
Jetzt bin ich aber mal gespannt wie das weiter geht. Nur eine Frage, deep kann doch als owner auch unsere E-Mail adressen sehen, oder ? Das würde dann nämlich bedeuten, ich würde erst heute abend zu Hause (bin jetzt im Büro) von ihm hören. Und das wo ich so neugierig bin :puzz:
Na ja, mal sehen.
LG
Michael
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Anm. Admin: User werden mit ihrem Nick angesprochen!
[Editiert am 18/2/2006 von DeepThought]
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo Luhnitoon,
eine PM ist auch innerhalb dieses Forums möglich. Wenn Du Dich einloggst, dann erscheint doch automatisch Dein Profil; und darin siehst Du neue Nachrichten an Dich. Oder? Versuchs mal; viel Glück!
Viele Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo pueppi*editiert*
Danke für den Hinweis, hast du denn meine PM gekriegt ???
Gruß
Luhnitoon (oder auch Michael genannt)
[Editiert am 9/9/2005 von DeepThought]
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
wenn jemand unter seinem Nick schreibt, dann wird er im Forum ausschließlich auch hierunter angesprochen! Gibt dir jemand via PN seinen realen Namen, dann nutze ihn auch nur dort!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Uuuups, wusste ich nich, sorry :redhead:
Ich werde mich dran halten.
Gruß
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo Deep,
ich weiß nicht so genau, ob ich vom Büro :yltype: aus eine PN schicken kann, deshalb auf diesem Weg.
Zwei Frage:
1. Gibts in Sachen steuerliche Verrechnung Kindergeld neue Erkenntnisse ?
2. In Kürze steht die Steuer für 2005 an. Sollte ich hier irgendwas besonderes beachten oder hast du einen neuen "tollen" Tip für mich ???
Gruß und Danke im voraus
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Moin,
nein, es gibt leider nix neues.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Guten Abend,
ich habe bisher noch nie einen Einspruch eingelegt gegen einen Steuerbescheid, möchte dies aber jetzt erstmalig machen. Passend zum Thema habe ich da noch ein paar Fragen – obwohl der Beitrag mir hier schon sehr viel weiterhilft!!
In meiner Steuererklärung hatte ich lediglich die unterschiedlichen Adressen von mir und meinen Kindern angegeben und dass ich 0Euro Kindergeld erhalten hatte. Allerdings hatte ich nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich KU zahlen muss, weil ich dachte, dass dies daraus eindeutig hervorgeht.
Das FA hat natürlich mit dem hälftigen KG den Steuerbescheid errechnet.
:question:
Nun meine Fragen:
1) Muss ich beim Einspruch die KU-Berechnung miteinreichen oder andere Nachweise (ich hatte Elster benutzt)???
2) Muss man bei Einsprüchen zu mehreren Angelegenheiten (z.B. noch wegen Umgangskostenanrechnung o.ä.) auch mehrere separate Einsprüche schreiben oder können (bzw. sollten?!) die verschiedenen Themen in einem Einspruchschreiben verfasst werden???
Ich hoffe, es kann jemand weiterhelfen! Vielen Dank im Voraus!
Ave
Hallo Ave,
das Finanzamt wird Dir so oder so einen halben Kinderfreibetrag berechnen, da Dir dieser ja zusteht. Die machen die Günstigerprüfung, was besser kommt, Dir halbes KG oder die Freibeträge zuzuschreiben.
Wenn Du Dich genauer informieren willst, kannst Du erst mal Einspruch zur Fristenwahrung einreichen und dann die genaueren Einspruchspunkte in Ruhe nachformulieren.
Oder hab ich das mit dem KG jetzt falsch verstanden?
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
dass die Günstigerprüfung vom FA prinzipiell gemacht wird, ist mir klar. Bei der Prüfberechnung geht das FA aber pauschal vom halben KG aus, auch wenn man es gar nicht erhalten hat - wie das bei Mangelfällen eben so ist.
Zu diesem Thema läuft dieser ganze Beitrag hier, weswegen ich auch hier meine Fragen platziert habe.
Ich wollte hier sichergehen, dass ich nicht noch irgendeinen dummen formellen Fehler mache....
Deswegen meine Fragen vorhin.
Aber zu Deinem Hinweis "Einspruch zur Fristenwahrung": kann ich damit notfalls ohne Angabe von Gründen die Einspruchsfrist von 1 Monat nach Steuerbescheiderhalt verlängern?! Wenn ja, wielange?
LG Ave
Moin,
Bzgl. KG vs. KFB die Beiträge 9 und 24 aus diesem Topic beachten bzw. für Veranlagungsjahre ab 2004 >dieses< Beitrag beachten. Umgangskosten sind >hier< diskutiert worden.
Deine beiden Fragen sind mit "ja" zu beantworten und ich verstehe nicht, warum du nur fristwahrend Einspruch ohne Begründung einlegen willst, wenn der Sachverhalt klar und eindeutig ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!