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[Oben angepinnt] Kindergeld/Kinderfreibetrag und Einkommensteuer

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 Ave
(@ave)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought,

vielen Dank für die Antwort.

Deine beiden Fragen sind mit "ja" zu beantworten und ich verstehe nicht, warum du nur fristwahrend Einspruch ohne Begründung einlegen willst, wenn der Sachverhalt klar und eindeutig ist.

Da ich wie gesagt noch keinerlei Erfahrung mit Einsprüchen habe und von einem nur fristwahrenden Einspruch ohne Begründung schon gar nichts gehört hatte, habe ich Lausebackesmama eben einfach diesbezüglich zurückgefragt. Man wird ja nicht dümmer davon...

Meine 2.Frage war so gestellt, dass ein einfaches "ja" leider nicht eindeutig ist. Kannst Du da bitte nochmal antworten?

Danke!

Ave

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2006 23:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

guckst du >hier<.

DeepTought

P.S.: Meinen ganz besonderen Dank an pueppi für diese tollen Muster! :thumbup:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2006 01:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu,

ja, Du kannst einfach zur Fristenwahrung Einspruch einlegen, wenn die Zeit z.B. schon knapp ist und Du noch nicht genau weißt wie Du formulierst.

GLG Lausebackesmama, die *sorry* nicht den ganzen Thread gelesen hat

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2006 11:34
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
so jetzt ist es soweit, die Steuer für 2005 :yltype: ist beim FA, mal schauen was passiert !!! :question:

GLG Lausebackesmama, die *sorry* nicht den ganzen Thread gelesen hat

--> gibts doch gar nicht, du ? 😛

Bis bald
Luhnitoon

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

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Geschrieben : 01.03.2006 12:27
(@romyh)
Registriert

Hallo,

mal was Neues zum Thema.

Wir hatten in der Lohnsteuererklärung meines Liebsten alles unter Außergewöhnliche Belastungen reingeschmissen, was nur ging: Zuzahlungen zu Medikamenten, Praxisgebühr, Bahncard, Kosten für Einbürgerungsantrag, Zahnarztkosten, Krankenhauszuzahlungen und auch die gesammelten Tickets. Es kamen 1085€ zusammen, davon wurden 821€ anerkannt! Das Amt hat sämtliche Umgangskosen, außer der Bahncard(naja) anerkannt und in Vorabzug vom Brutto gebracht!

Naja, jetzt sind wir am Kämpfen wegen des "Anspruchs" auch KiGe, den sie ihm unterstellen. Habe folgende Begründung für den Widerspruch geliefert, zusammengebastelt aus diversen Forumsbeiträgen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 32 Abs. 6 EStG steht allen Eltern, also auch den Barunterhaltspflichtigen, der Kinderfreibetrag zu. Gemäß § 31 Satz 5 EStG ist das Kindergeld nur dann hierauf zu verrechnen, wenn dem Barunterhaltspflichtigen dieses zumindest im Weg des zivilrechtlichen Ausgleiches zusteht. Dieser zivilrechtliche Ausgleich wird jedoch durch die Vorschrift des § 1612 b Abs. 5 BGB ausgeschlossen (siehe Anhang). Folglich ist das Kindergeld auch nicht zu verrechnen.

Sinngemäß hat das der BFH mit Beschluss vom 30.11.2004 – VIII R 51/03, bzw. BFH III R 94/03 – auch so gesehen. Ich bitte um entsprechende Berücksichtigung dieser Entscheidung.

Ich zahle weniger als 135 % des Regelbetrages der Regelbetragsverordnung, bzw. bin aufgrund der Höhe meines erzielten Einkommens nicht leistungsfähig. Das Kindergeld für meine beiden Kinder wird komplett zu Händen der Mutter meiner Kinder ausgezahlt. Des Weiteren erhalten meine Kinder Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Daher wäre eine Anrechnung des Kindergeldes auf mein Einkommen nicht rechtens.

Entsprechend beantrage ich die Berücksichtigung der Freibeträge.

Mit freundlichen Grüßen

Heute kam die Antwort:

[...]Durch die Neufassung des §31EStG für den Veranlagungszeitraum ab 2004 wurde festgeschrieben, dass der Anspruch genügt, auf die Auszahlung kommt es nicht an. Die Halbteilung wird auch dann vorgenommen, wenn der Elternteil, der das Kindergeld nicht erhält, einen zivilrechtlichen Ausgleich nicht in Anspruch genommen hat oder die Arechnung auf seine Unterhaltsverpflichtung nicht erreichen kann. [...]

Was nun sprach der Blinde?

Gruß, Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2006 21:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich habe deinen Beitrag "umgehängt". Deine Frage geht ja nicht um steuerliche Anerkennung der Umgangskosten, sondern vielmehr um die Neuformulierung bzgl. Der KG-Anrechnung.

Es bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit der Klage vor dem FG und Folgeinstanzen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Themenstarter Geschrieben : 10.03.2006 21:42
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hi Romy and DT,
hab ich was verpasst ? Gibts gar nicht mehr das anhängige Verfahren beim BVerfG zum Thema Kinderfreibetrag ????? :question: :question: :question: :question: :question: :question:

Wie ich hier auch schon geschrieben :yltype: habe, warte ich noch auf meinen Steuerbescheid für 2005. Bin ja mal gespannt, was dieses Jahr passiert.

Im letzten Jahr haben die beim FA in Sachen Kinderfreibetrag erst für mich und dann auf Hinweis von mir (SCHÖN BLÖD) entsprechend der hier bekannten Verfahrensweise entschieden ;(

Nun steht der Steuerbescheid 2005 an. :abgelehnt:

Wird langsam spannend, muss jeden Tag kommen. Nur ist heute Freitag, und wie ich hier gelernt habe, niemals Freitag oder Samstag den Briefkasten leeren......

Gruß

Luhnitoon

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

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Geschrieben : 11.03.2006 00:36
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hi,
er ist da !!!! ..... :thumbdown:

Der Steuerbescheid 2005 ist da... Alles anerkannt, heja heja, ausser ? Das übliche, keine Anerkennung Kinderfreibetrag, wie jedes Jahr.

:kapiernicht: daher :abgelehnt:

Na immerhin hab ich noch den Widerspruch vom letzten Jahr abgespeichert, brauch ich jetzt nur das Datum zu ändern.....

Bei der regelmäßigen Kontrolle auf der HP des Bundesverfassungsgerichts (--> www.bundesverfassungsgericht ) habe ich was interessantes entdeckt. Dort gibts einen Hinweis auf zur Verhandlung bzw. zur Entscheidung anstehende Verfahren in diesem Jahr...

Und jetzt ratet mal, was in diesem Jahr nicht mehr ansteht !? Richtig, das für mich und bestimmt auch einige von euch interessante Verfahren zum Kinderfreibetrag.

Aber nun mal ganz ehrlich, rechnet hier irgendjemand damit, dass zu unseren Gunsten entschieden wird ?
Mal kurz nachgedacht... bei mir gehts um jährlich ca. 600 € (bei nur einem Kind um das es geht !). Macht in den letzten 4 Jahren insgesamt 2.400 €. Ich gehe mal davon aus, dass es bei anderen um ähnliche wenn nicht sogar höhere Beträge geht (eher wahrscheinlich). Sagen wir mal einfach es geht pro Vater um 600 € jährlich. Wie viele Väter (und Mütter) sind wohl betroffen ? Setzen wiur mal tief an, dann sinds bestimmt immer noch 3000 Väter und Mütter (eher wesentlich mehr !).
Was folgt daraus ?

600 € x 3000 Väter und Mütter ergibt 1.800.000 € (1,8 Millionen) !!!!! :kinnrunter:

Bei mir sind Widersprüche für jetzt 4 Jahre anhängig, ergibt:

1.800.000 x 4 = 7.200.000 € (und das ohne Zinsen)

Da ich ja die Anzahl Betroffener sehr tief angesetzt habe, kann man nun sehen, das es hier um sehr viel Geld geht... und das ist das Problem....

WER SOLL DAS DENN BITTE SCHÖN BEZAHLEN ?????

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2006 23:22
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Luhnitoon,

Aber nun mal ganz ehrlich, rechnet hier irgendjemand damit, dass zu unseren Gunsten entschieden wird ?

Selbst wenn die obersten Gerichte den Vätern diesen Kinderfreibetrag gewähren sollten, dann rechne ich damit, dass dies explizit in den Leitlinien der Oberlandesgerichte aufgenommen wird. Schließlich muss gerade in Mangelfällen jeder verfügbare Cent für den KU locker gemacht werden, und somit auch der Kinderfreibetrag.

Mein Mann bekommt den halben Freibetrag für ein behindertes Kind, der geht auch voll in den KU. Und manchmal denke ich, dass sich all die Kämpfe nicht lohnen...

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2006 01:11
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt wirds politisch ;-):

@ Luhnitoon:

Deine Rechnung zu der riesigen Summe lasse ich jetzt mal so stehen; sie beruht ohnehin nur auf Annahmen. Ich vermute mal, daß nur ein Bruchteil der Betroffenen um die Problematik weiß. Wer sie dann auch erstens noch annähernd versteht und zweitens im Rahmen (rechtzeitiger) Einsprüche gegenüber dem FA deutlich macht, gehört mit Sicherheit zu einer leider verschwindend kleinen Gruppe.

Doch zur rhetorische Frage, wer das bezahlen soll:

Ironie on: Ja, ja, der arme Staat kann das ja wohl nicht; daß versteht bestimmt jeder! :Ironie off

Aber wer bringst denn momentan diesen unglaublichen Betrag auf? Die betroffenen KU-Verpflichteten in Summe; denn sie werden hier von einem Gesetzgeber und ggf. von Gerichten zu verfassungsrechtlich bedenklichen oder gar verfassungswidrigen Zahlungen genötigt, die der permant klamme Staat ja ach so gut brauchen kann. Im besten Falle handelt es sich hier nur um schlechte Arbeit der Gesetzgebung, in dem die einzelnen Rechtsgebiete (Familien-, Sozial-, Steuerrecht) nicht aufeinander abgestimmt werden. Im schlechtesten Fall handelt es sich hier um staatliche Wegelagerei: Der Gesetzgeber verabschiedet verfassungswidrige Gesetze, der Fiskus treibt diese verfassungswidrigen Steuern ein, die Gerichte ahnden diese Verfassungswidrigkeit nicht und verpflichten den Steuerzahler, verfassungswidrige Steuern zu zahlen.

Und deshalb, liebe eskima, lohnt sich in meinen Augen JEDER Kampf; auch wenn ein Teil des u. U. erstrittenen Geldes (Steuererstattungen) direkt in EU/TU oder KU fließt.

Kämpferische 😉 Grüße Püppi

PS: Letztes Jahr auf der Münchner Steuerfachtagung sagte Dr. Michael Balke (Finanzrichter!), daß 'ein Rechtsstaat, der seinen Haushalt stabilieren und zudem ein Rechtsstaat bleiben wolle, sich von vornherein auf die Vereinnahmung von ... verfassungsmäßigen Steuern zu beschränken und daneben den rechtsschutzsuchenden Bürger nicht abzuwehren, sondern ernstzunehmen habe. Das Recht habe weiterhin über dem Geld (Haushalt) zu stehen, nicht umgekehrt.' :thumbup: :thumbup:

[Editiert am 11/5/2006 von pueppi]

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

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Geschrieben : 11.05.2006 14:26




 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ich hab da eine Ahnung... nämlich, daß das Verfahren weiterhin beim BVerG rumdümpelt, und zwar ziemlich zeitnah nach dem 1.4.07, und dann, aufgrund der nicht mehr gültigen Gesetzeslage, d.h. eine nichtzutreffende Klageschrift, das Ding in die Tonne tritt. Ich pack denn mal meine Glaskugel weg.

Da gabs doch eine britische Firma, die auf alles Wetten annahm... wie hieß die noch? Wir könnten ja eine Wette "generieren". 🙂

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2006 17:48
(@medicman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich denke, dass ich der gleiche Fall über welchen hier disskutiert wird auch bin.

Vor 3 Wochen habe ich meine ESt wo ich auch KU bezahle abgegeben und letzte Woche den Bescheid vom Finanzamt bekommen und obwohl ich Einzellverdiener in meiner neuen Familie bin muß ich 190€ für das Jahr 2005 zurückzahlen wo ich denke, dass mir auch die Kinderfreibeträge nicht angerechnet worden sind. Mindestens so steht im Bescheid. Ich bin auch ein Mangelfall aber den KU zahle ich erst seit einem Jahr, deshalb sind mir die steuerliche Zustände im bezug auf KU überhaupt nicht bekannt.

hier die Erläuterungen des FA:

"Die Günstigerprüfung hat ergeben, dass die Ermittlung des abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtslage 2004 zu einem günstgeren Ergebnis führt. Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld / den anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. ...

Hier meine Frage: Bringt was, wenn ich gegen diesen Bescheid einen Einspruch beim FA lege? Was wird dann passieren? Ja wenn der abgelehnt sein sollte, da ist so wie Deep schreibt nur der Weg über eine Klage aber ich möchte wissen wem so ein Einspruch schon geholfen hat. Übrigens im meinem Bescheid steht nichts über einer Frist für einen Einspruch. Wieviel Zeit vom
Erhalt dieses Bescheises habe ich noch? Grüße, medicman

Auch ein "Zahlvater" wie viele...

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2006 20:57
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo medicman,

sieh mal nach; auf dem ESt-Bescheid wird mit Sicherheit unter Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt sein, daß gegen diesen Bescheid das Einlegen eines Einspruch innerhalb eines Monats möglich ist ...

Leg Einspruch ein (Einspruchsfrist endet vier Wochen ab Bescheiddatum - grob gesagt). Als Argumentationshilfe kann Dir ggf. das Muster auf vs.de helfen (Hauptmenü auf der linken Seite --> Informationen --> Aufsätze, Urteil --> Muster).

Ja, und wenn der Einspruch abgelehnt ist, dann bleibt Dir nur noch die Klage.

Ich schreib Dir eine PN, dort erläutere ich Dir Näheres.

LG Püppi

[Editiert am 15/5/2006 von pueppi]

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2006 09:26
(@debbie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
bin neu hier - allerdings behandeln wir das Thema bereits auch schon in einem anderem Forum www.pappa.com .
Habe seit 2002 in diesem Falle Ruhung des Verfahrens beantragt und bisher immer "Ruhe" gehabt.
Allerdings wurde mir immer der hälftige Kinderfreibetrag angerechnet und dafür dann auch das fiktive Kindergeld hinzugerechnet.
Dieses Jahr bekomme ich das Kindergeld nicht hinzugerechnet aber auch keinen hälfitgen Freibetrag abgezogen. Ist das so richtig?
Die Begründung war genauso wie bei einem der Vorredner.
Vielen Dank für eine Info !!!
Gruß an alle Mitleidende !!!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2006 17:18
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hi debbie,
kannst du vielleicht den Tread auf pappa.com hier verlinken ? Vielleicht gibts da ja andere Erkenntnisse als hier ?! :question:

Falls Deep nix dagegen hat !!!

Luhnitoon

[Editiert am 26/5/2006 von Luhnitoon]

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2006 18:49
(@debbie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
gerne -- ich glaube "deep" ist auch im anderen Forum akiv..

http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=1922&highlight=

Liebe Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2006 19:04
(@gamebit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bei mir war es im Steuerjahr 2005 das erste Mal soweit, dass das die Hälfte vom "erhaltenden" Kindergeld bei der Einkommenssteuererklärung abgezogen wurde. :exclam:

Allerdings wurde in meiner Urkunde über die Unterhaltspflicht bescheinigt, dass ich monatlich 107% des Regelbetrages als KU zahle. Aufgrund der Information in diesem Forum mochte ich nun Widerspruch einlegen. :gunman:

Meine Frage an Euch. Da ich unter 135% liege lohnt sich das doch, oder?
Gibt es eine Art Vordruck den ich verwenden kann?

Gruss,

GAMEBIT

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2006 09:39
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gamebit.

unter

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-910.html

findest Du einen Mustereinspruch. Bei weiteren Fragen bitte wieder melden.

LG Püppi

[Editiert am 2/6/2006 von pueppi]

[Editiert am 2/6/2006 von pueppi]

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2006 09:47
(@gamebit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Pueppi!

danke für den Link. Welche Anlagen sollte ich für da FA noch beifügen?

Evtl. die Urkunde vom Jugendamt?

Wie wird die ganze Sache dann weitergehen?

LG,

Gamebit

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2006 10:08
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gamebit,

als Anlagen fügst Du Unterlagen bei, aus denen eindeutig hervorgeht, daß Du bei der Zahlung des KU nur Kindergeld in Höhe von X € (und eben nicht in Höhe von 77 €/Monat) zum Abzug bringen kannst (DT mit entsprechendem Anhang oder sonstiges).

Wie das FA darauf reagiert, weiß ich nicht.

Eventuell stimmen sie dem Ruhen des Verfahrens zu - dann liegt der Einspruch beim FA so lange rum, bis das angerufene Gericht eine Entscheidung fällt.

Eventuell stimmt das FA dem Ruhen des Verfahrens nicht zu und erläßt eine förmliche Einspruchsentscheidung, die Dein Begehren abschmettert. Dann bleibt Dir nur noch der Weg der Klage und dann spätestens solltest Du Dich hier mal wieder (ggf. direkt bei Deep; aber im Interesse der allgemeinen Information auch im Forum, damit alle anderen Interessierten auf dem Laufenden bleiben) melden.

Alles klar? LG und viel Glück Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2006 10:22




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