Okay. :thumbup:
Letze Frage: Was heisst Unterhaltsvorschuss? Ist damit der normale monatliche KU gemeint?
Hallo Gamebit,
in welchem Zusammenhang steht jetzt Deine Frage zur Bedeutung von "Unterhaltsvorschuß"? Weiß leider nicht, was Du willst mit dieser Frage .. stehe bestimmt nur auf der Leitung?!
Unterhaltsvorschuß selbst kenne ich nur als Leistung des Jugendamtes (?), die gezahlt wird, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht/nicht genügend zahlt ...
??? 😮
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Moin,
mal von der anderen Seite aus betrachtet...
KV zahlt nicht 135% Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle und kann somit kein hälftiges Kindergeld abziehen.
Wo bleibt denn seine Hälfte? Klar, bei der KM. Diese müsste dann doch mehr als den hälftigen Kinderfreibetrag in ihrer Steuererklärung angeben, sofern sie eine Steuererklärung abgibt.
Allerdings kann sie nur dann den vollständigen Steuerfreibetrag fürs Kind /die Kinder beanspruchen, wenn der KV seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht in voller Höhe nachgekommen ist. Und auch ein ausgeurteilter, real gezahlter Mangelfallunterhalt ohne Kindergeldanrechnung befähigt nicht zum ganzen Steuerfreibetrag bei der KM fürs Kind/die Kinder.
Hat die KM eigentlich einen Vorteil, wenn sie den ganzen Kinderfreibetrag bekommt?
Gruß
eskima
Hallo zusammen,
ich möchte dieses Thema mal wieder in Erinnerung bringen. Gibts was neues ?
Ich habe jedenfalls heute den Steuerbescheid für 2006 bekommen (immerhin schnell das FA 😉 ) und jetzt ratet alle mal ............. ich habe Glück gehabt, die Günstigerprüfung des KG´s ist für mich bei halbem KG günstiger als der Kinderfreibetrag ... WOW, hab ich ja gar nicht mit gerechnet. :puzz: :puzz: :puzz:
Jetzt muss das FA nur noch kapieren (sorry, das BVerfG muss entscheiden) das ich gar kein halbes KG bekomme ............
Gruß
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Guten Morgen, Luhnitoon,
danke für Deine Info. Hast Du (wieder?) Einspruch eingelegt?
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Püppi,
selbstredend geht der WS dem FA in den nächsten Tagen zu. Ich habe nur von Jahr zu Jahr weniger Hoffnung, dass da mal was entschieden wird.
Hat noch mal jemand das aktuelle Aktenzeichen beim BVerfG griffbereit ? Ich habs zwar auch irgendwo, aber ich müsste es erst rauskramen. Ich gucke regelmäßig auf die HP des BVerfG nach, bis jetzt war nix.
Ich hab jetzt ne neue Erklärung für die Abkürzung BVerfG:
Beizeiten-VerfassenwireineEntscheidungs-Gericht 😉
Gruß
Luhnitoon
Und immer an mein Motto denken !
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo Luhnitoon,
meiner Meinung nach kannst Du nach wie vor diesen Mustereinspruch verwenden:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-910.html
Mir war zwar so, als ob in diesem Jahr darüber entschieden werden sollte, aber ich bin mir da so gar nicht sicher. Wenn mir da wieder was in die Hände fällt, geb ich Bescheid.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Püppi,
den MusterWS kenne ich schon, trotzdem danke. Nur eine Frage hierzu, im WS wird auf das anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof verwiese, es läuft aber doch jetzt beim Bundesverfassunsgericht. Müsste das nicht geändert werden ?
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hi Luhnitoon,
da muß ich mal gucken; wie jetzt die aktuellen Aktenzeichen heißen ....
LG Püppi
PS: Und im Steuerrecht heißt das EIN- und nicht Widerspruch! 😉
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
OUCH, müsste ich als Verwaltungsmensch aber eigentlich wissen........ :schaem:
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo zusammen
Da ich jetzt auch meinen Steuerbescheid für 2006 erhalten habe, möchte ich Einspruch einlegen.
Bin Mangelfall und es findet keine hälftige Anrechnung von Kindergeld statt.
Kann mir jemand von euch sagen, ob ich mich beim Einspruch auch noch auf VIII R 76/02 berufen muss :question:
Habe beim google´n diesen Hinweis gelesen. Dort stand aber nichts mehr von AZ VIII R 51/03, den Deep in seinem Musterschreiben stehen hat.
Will nicht schon beim Einspruch was falsches schreiben und weiß jetzt nicht wie ich es formulieren soll :knockout:
Danke im voraus
Kenzi
Hallo Kenzi
bei meinem FA reicht sogar ein "blanko" Einspruch, ich lasse mir aber immer eine Eingangsbestätigung schicken, da steht dann das Aktenzeichen drin, und wehe es ist das falsche...............
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
also ich war gestern noch schnell bei meinem FA und habe neben anderen Sachen einfach mal gefragt. Das hätte ich mir aber sparen können. Zuerst wollte die Dame mich davon überzeugen das es ja diesen Freibetrag eigentlich nicht mehr gibt seit 2001. Nachdem ich ihr darlegte das er mir doch auch bei dem Soli und der KSt gewährt wurde, hieß es auf einmal, ich solle doch froh sein, das ich ihn wenigstens dort angerechnet bekommen habe :knockout:
Also werde ich jetzt einfach den Einspruch mit dem Musterschreiben dort einreichen und warten was passiert.
Gruß
Kenzi
Hallo zusammen,
ich habe gestern Mitteilung vom FA bekommen. Wie üblich ruht das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Da dortige Aktenzeichen:
2 BvL 3/05
Auf der HP des Bundesverfassungsgericht stehen jetzt auch schon die in 2007 zu entscheidenden Verfahren und jetzt kommt das Ratespiel für alle :
Welches für viele Väter mit Spannung erwartete Urteil ist in der für 2007 anstehenden Verfahren nicht dabei ?
Als kleine Hilfe:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigungen_2007.html
Derjenige, der als erster die richtige Antwort gibt, erhält ein Fleißsternchen !!!!
Gruß
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo alle zusammen,
bin neu Forum und bin froh, dies gefunden zu haben. Folgende Sachlage: mein LG zahlt KU für zwei Kinder und hat Mangelfallberechnung. Für 2005 und 2006 wurden ihm im EK-St-Bescheid der jeweils hälftige K-Freibetrag vom Einkommen abgezgen, ohne dass das KG zur Hälfte gegengerechnet wurde - was er ja auch nicht bekommt, auch nicht auf dem Umweg des Ausgleichsanspruches. Für 2007 hat das FA dies nicht mehr berücksichtigt mit der bekannten Begründung. Haben Einspruch erhoben. FA gibt meinem LG die Gelegenheit, den Einspruch zurückzuziehen :rofl2: Für 2005 und 2006 galt doch schon die neue Fassung von § 31 Satz 4 und 6. Kann man her was machen? Bin für Tipps dankbar.
Hallo,
wenn Dein LG weniger als 75% des Regelbetrages bezahlt, kann die KM die Freibeträge auf sich übertragen lassen. Das wäre dann so korrekt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo nacktmull,
es lohnt sich für euch nicht, da die Rückzahlung des Finanzamtes in die neue Unterhaltsberechnung mit einfließt beim Mangelfall.
@ LBM
du sprichst vom Regelbetrag, der Steuervordruck spricht von der Unterhaltsverpflichtung. Wenn nun laut Urkunde die Verpflichtung 50% des Regelbetrages beträgt (um mal eine Zahl zu nennen), und der Vater den Unterhalt regelmäßig zahlt, dann hat er doch seine Unterhaltsverpflichtung erfüllt?????
eskima
Hallo Lausebackesmama,
mein LG zahlt den vollen Unterhalt wie vom Jugendamt festgelegt. Eine Übertragung des halben KFB wäre also unbegründet.
Hallo eskima,
abgesehen von der Umlegung der Steuerrückzahlung auf den Unterhalt stellt sich mir trotzdem die Frage, warum das FA zwei Jahre den hältigen KFB berücksichtigt, ohne das halbe KG fiktiv gegenzurechnen. Für 2007 rechnet es nun doch das KG fiktiv gegen - tut also so, als hätte mein LG dieses erhalten. Begründung für 2005 und 2006 war folgende: Für 2 Kinder wurde ein FB für Kinder gemäß §32 Abs.6 EStG berücksichtigt. Das entspr. KG bzw. verglb. Leistungen wurden insoweit bei der Ermittlung der festzusetzenden Ek-steuer hinzugerechnet (§ 31 EStG).
Für 2007 kam nun folgende Begründung:
Die gebotene steuerl. Freist. des Existensmin. Ihrer Kinder wurde durch das augez.KG bzw. verglb. Leistg. bewirkt. Bei der Berechnung des zu verst.EK wurde daher kein Freibetrag... berücksichtigt.
Auf den Einspruch kam folgendes:
Die steuerl. Freistellung eines EK in Höhe des Existenzmin. eines Kindes ... wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibetr. §32 Abs.6 oder durch KG nach Abschnit X bewirkt. Bei nicht zusammenveranl. Eltern wird der KGanspruch im Umfang des KFB angesetzt. :question:
Meinem LG wird angeboten, den Einspruch zurückzunehmen.
Aus meiner Sicht widerspricht sich das irgendwie. Oder liege ich falsch?
Wer kann mir das erklären?
LG nacktmull
Hallo Nacktmull,
die 75% beziehen sich nicht auf den titulierten Betrag, sondern auf den Regelbetrag. Liegt zB der Regelbetrag für die Altersstufe des Kindes bei 280 Euro und wegen seines Verdienstes sind nur 150 tituliert, sind diese 150 Euro eben weniger als 75% des Regelsatzes und die Übertragung der Freibeträge gerechtfertigt im Sinne des Steuergesetzes.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
wir können zunächst einmal davon ausgehen, dass die Übertragung des KFB kein Thema ist - zumal die KM nicht arbeiten geht. Wie eagieren wir nun auf das FA? Was könnte Sinn machen? Sollte mein LP vor das Finanzgericht ziehen, wen das FA den Einspruch entgültig ablehnt?
LG nacktmull