Hallo Forum,
ich lebe in Trennung mit der Mutter meines Kindes und habe trotz mehrerer Gerichtsverfahren inzwischen keinen Kontakt mehr zu meinem minderjährigen Kind. Ein Verwandter von mir ist nun gestorben, hat meinem Kind Geld vermacht und ich soll es noch 10 Jahre lang verwahren. Kann ich mir das Geld von ihm leihen und ihm jedes Jahr einen guten Zinssatz zahlen. Und mit 18 bekommt es dann die Erbschaft und kann auch über das Zinskonto verfügen? Oder ist das von vornherein ausgeschlossen? Bei der Bank gibt es kaum Zinsen, bei mir gäbe es 5 % Zinsen.
Danke für Eure Antworten
Jein.
Moralisch ist das äußerst Fragwürdig, in einem Bekanntenkreis hat so etwas mal zu einem Desaster geführt.
Rechtlich bist Du als Sorgeberechtigter verpflichtet das Vermögen entsprechend zu verwalten und zu erhalten.
Ich kann nur davon abraten, aber falls Du es doch tun möchtest:
Setze einen korrekten Darlehensvertrag auf, auch wenn es etwas "komisch" ist, diesen für dich als Darlehensnehmer und für das Kind als Darlehensgeber zu unterschreiben.
Wichtig ist, dass dieser Vertrag Fremdvergleichsfähig ist, d.h. der Vertrag muss so strukturiert sein, wie man ihn auch mit einem fremden machen würde, 5% Zinsen halte ich für Fremdvergleichsfähig und damit in Ordnung.
Die Frage ist noch, hast Du das Sorgerecht? Eigentlich kannst Du für das Kind nur unterschreiben, wenn Du das Sorgerecht inne hast, eigentlich müsst ihr als Eltern bei gemeinsamen Sorgerecht beide für das Kind unterschreiben.
Das Sorgerecht ist insofern auch relevant, weil Du ohne eigentlich gar keine Verträge für das Kind abschließen darfst und somit eigentlich alles in der Hinsicht illegal wird.
So ein Darlehensvertrag wäre ein In-Sich-Geschäft, das nach §181 BGB verboten ist (§ 1795 (1) iVm §1629 (2) S. 1 BGB), hier insbesondere, da das Geschäft für das Kind nicht ausschließlich einen wirtschaftlichen/rechtlichen Vorteil hat, sondern die Gefahr des Vermögensverlusts besteht.
Es müsste hier ein Ergänzungenspfleger dem Geschäft zustimmen.
Lass es einfach.
LG LBM
Edit: Zahl berichtigt.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hey danke, ich werde es nicht machen. Erstmal auf einem meiner Konten parken und wenn ich eine Bank finde, die für das Kind ein Konto eröffnet, auch wenn nicht beide Eltern im Raum sitzen, dann wird es dorthin überwiesen.
Nein, auch das geht nicht, weil du dann das Vermögen des Kindes mit deinem vermischst.
Lies dir mal das hier durch.
https://www.wf-frank.com/detail/article/minderjaehriges-kind-als-erbe-vermoegenssorge-vormundschaft-und-testamentsvollstreckung-4435.html
Wenn das Erbe aus Bargeld besteht und auf einem Konto liegt, kann es sein, dass die Bank das einfach auf das Kind umschreibt. Solange es noch minderjährig ist ggf. als Mündelkonto. Die Mutter muss in diesem Fall nicht beteiligt werden, s. Link. Geldwerte müssen ferner zwingend angelegt werden. Ich vermute mal, dass der Notar, der das Testament verlesen hat, dazu sicher auch beraten würde.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das Konto des Kindes soll ein Tagesgeldkonto sein, damit das Geld angelegt ist. Die Mutter soll beteiligt werden, aber möglichst im Nachhinein sich identifizieren und die Kontoeröffnung unterschreiben. Ich möchte nicht so weit reisen wegen einer Kontoeröffnung und am liebsten der Mutter auch nicht begegnen. Bisher hat meine Bank diesem Vorgehen allerdings noch nicht zugestimmt.
Wenn der Erblasser bestimmt hat, dass du alleine Vermögensverwalter bist, hat die Mutter keine Aktien in dem Spiel. Du handelst in dem Fall nicht als Sorgeberechtigter sondern als Vermögensverwalter.
Der Erblasser hätte auch im Testament schreiben können "das Erbe von Klingonenkind soll mein Nachbar Josef Meier verwalten". Dann müsste Josef Meier dieses Erbe sicher anlegen, ohne dass euch einer beteiligt.
Lass dich bitte mal richtig rechtlich beraten, so wird das nix.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ja, das steht so im Testament. Ich soll das Geld treuhänderisch verwalten, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Danke Dir.
@Klingone, laß bitte die Mutter hier komplett raus und am besten überhaupt gar nix erwähnen. Mangae das für dein Kind bis es 18 ist und gut ist. Würde das Konto auch auf deinem Konto belassen und es arbeiten lassen, außer der Erblasser hat hier bestimmte Bedingungen gestellt.
ja danke, ist wohl wirklich am besten. Die 0,55 % Zinsen auf einem Tagesgeldkonto sind ja vernachlässigbar, die kann ich auch noch versteuern. Bei mir hätte es die 10-fachen Zinsen gegeben. Aber gut, das sollte man wohl trotzdem nicht machen.
Die versteuerst NICHT DU, sondern DEIN KIND. Es muss auf seinen Namen angelegt werden, es muss unter seinem Namen versteuert werden und du bist nur der "Aufpasser".
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."