Kindsmutter Unterha...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindsmutter Unterhalt in der Einkommenssteuer

 
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Kann mir vieleicht einer von euch Bitte Lichts ins Dunkle bringen .
Hab in der Einkommensteuererklärung 2010 in Anlage U die angaben zu meiner Ex gemacht und den betrag für 01.11.2010 bis 31.12.2010  für Sie eingetragen.
Ich habe die Unterhaltszahlungen ohne Richter nur mit Rechtsanwalt und ARGE gemacht.
Geburtsurkunde und Unterhaltsverpflichtung für meinen Sohn sind unterschrieben.
Die Angaben zum Unterhalt an meinen Sohn habe ich nicht gemacht da ich immer wieder gelesen habe das Kindesunterhalt nicht absetzbar ist.

So nun habe ich Heute ein Schreiben vom Finanzamt bekommen . Da steht folgendes drinnen.
Ich beabsichtige , von der Steuererklärung wie folgt abzuweichen:
Unterhalsleistungen werden nicht berücksichtigt , weil Sie gegenüber der unterhaltenen Person nicht gesetzlich unterhalsverpflichtet sind .
3689 : Es wurde der Abzug von Unterhalsleistungen für eine Person beantragt,die als Kindsmutter unterhaltberechtigt ist , aber kein Kind unter Jahren, für das ein halber Kinderfreibetrag zu gewähren ist.

So nun schnall ich es gerade gar nicht .
Heißt es ich muss den Unterhalt an meinen Sohn eintargen ?
Bin ich beim Finanzamt nicht Unterhalsverpflichtet ob wohl ich es nach dem BGB §1615bin ?
Benötige ich erst den 1/2 Kinderfreibetrag um die Unterhaltsleistungen berücksichtigen zu lassen ?

Angaben im Formular in Anlage Unterhalt
bei 4 . Ihre Adresse  bei 5. Deutschland bei 6. Anzahl Personen im Haushalt = 2 / Zeitraum  0111 bis 3112 Höhe 1200 0111bis 3112 bei 32/33 ihren Namen usw. bei 40. kreuz und zeitraum  bei 43. kreuz bei beidem und bei 45. kreuz

Würde mich über jede Hilfe sehr Freuen.

Gruß
CasaBubu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 20:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Hast Du die Zeile 39  und dann auch die "Anlage Kind" ausgefüllt und mit eingereicht?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 21:01
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie
meinst du bei 39. die 39. bei Allgemeine Angaben zur 1.unterstützten Person ?
Habe es im Elster Online gemacht nicht das da unterschiede gibt.
bei mir steht bei 39. Die unterstützte Person ist mein nicht dauernd getrennt lebender und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte.
Nein da habe ich nichts gemacht.
Anlage Kind hab ich nicht. Dachte das muss ich nicht.
Vergessen habe ich vorhin noch bei 37. hab ich nein angekreuzt

Danke und Gruß
CasaBubu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 21:30
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ich depp hab ganz vergessen zum schreiben .
ich war mit der Kindsmutter nur 5 Wochen zusammen . Nicht verheiratet . wir wohnten nie zusammen . wir wohnen 130 km auseinander .
Der kleine ist im sep.2010 auf die welt gekommen.
Für die KM muss ich ab 11.2010 zahlen

Sorry
Gruß
CasaBubu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 22:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hab in der Einkommensteuererklärung 2010 in Anlage U die angaben
...
Schreiben vom Finanzamt: "Ich beabsichtige , von der Steuererklärung wie folgt abzuweichen:
Unterhalsleistungen werden nicht berücksichtigt , weil Sie gegenüber der unterhaltenen Person nicht gesetzlich unterhalsverpflichtet sind .
3689 : Es wurde der Abzug von Unterhalsleistungen für eine Person beantragt,die als Kindsmutter unterhaltberechtigt ist , aber kein Kind unter Jahren, für das ein halber Kinderfreibetrag zu gewähren ist."

So nun schnall ich es gerade gar nicht .
...
Angaben im Formular in Anlage Unterhalt...

Ja was nun, "Anlage U" oder "Anlage Unterhalt". Das sind zwei verschiedene Formulare!. Das eine ist §10 EStG und das andere §33a.

Du bist abzugsberechtigt nach §33a Estg (=Anlage Unterhalt), wenn die Kindsmutter selbst über keine nennenswerte Einkünfte verfügt.

Aber den Finanzfuzzi verstehe ich jetzt einfach mal so, dass er sagt, Du hast "Anlage K" nicht ausfefüllt, also kein Kind, also keine "Anlage Unterhalt".

So sind sie und so lieben wir sie (gell LBM..)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 22:19
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo pappasorglos

Dachte nicht das es da zwischen Anlage U und Anlage Unterhalt unterschiede gibt . Na merkt man das ich mich da echt nicht auskenne.
Also ausgefüllt habe ich Anlage Unterhalt was mit 2. angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen los geht.
Im ElsterFormular Online bei weiter Vordrucke  gibt es nur die Anlage Unterhalt im Internet hab ich gerade :
 070 - Anlage U - für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
( FormularID: 034047_10 )    [Informationen]   [PDF]  
 075 - Anlage Unterhalt - für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
( FormularID: 034031_10 )    [Informationen]   [PDF]  
Gefunden .
So gesehen habe ich dann das 075 ausgefüllt . Wo bei es im Elster ne zweite seite gibt wo ich angegeben habe unter 40. die unterstützte person ist als KM gesetzlich unterhaltsberechtigt .
Hab ich da jetzt das Falsche ausgefüllt ?
Ist das 070 dann nur für Verheiratet und Geschiedene oder auch für Leute wie mich die kein Eheähnliches verhältniss hatten

Danke
CasaBubu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 22:40
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hab ich da jetzt das Falsche ausgefüllt ?

Nein, hast Du wohl völig richtig "Anlahe Unterhalt" ausgefüllt für den Unterhal an die Mutter.

Nur hast Du wohl "Anlage K" nicht ausgefüllt, wo drin steht, dass Du ein Kind hast, ich glaube das ist die Hürde, über die der Sesselpupser nicht springen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2011 22:53
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hi

ok . Hab das Formular Anlage Kind mal ausgedruckt und ausgefüllt schau ob ich morgen es in der Früh schafe den an zu treffen in seinem Sessel 🙂

Vielen Dank für die Schnell Hilfe.

Melde mich so bald ich weiß ob ihm die anlage Kind Reicht.

Grüße an alle und schönen Abend noch
CasaBubu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2011 23:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Im Mantelbogen selbst ist auf Seite zwei der Abschnitt "Angaben zu Kindern / Ausländische Einkünfte und Steuern / Förderung des Wohneigentums"
Da machst Du beim Kästchen für "lt. Anlage(n) Kind" ein Häckchen und trägst bei "Anzahl" die Zahl 1 für ein Kind ein.

Und falls Du es  bei Elster nicht findest, so lade Dir mal das pdf dazu runter und lass es Dir anzeigen. Ganz links auf jeder Seite finden sich Zahlen für jede auszufüllende Rubrik. Daher bei mir die Zahl 39.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2011 00:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sesselpupser *pfffft*

Wer unverheiratet ist und kein Kind vom Antragsteller zu versorgen hat, ist gesetzlich nicht unterhaltsberechtigt. Und wer ein Kind hat und das nicht steuerlich geltend macht, ist uns halt suspekt. 8)

So ist das, lieber Pappasorglos!

LG LBM (die immer wieder staunt, wie schnell Pappasorglos aus der Kiste gehüpft kommt, wenns irgendwo nach § 33a EStG stinkt *g*)

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2011 01:32




(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

War heute Früh vor der Arbeit auf dem Finanzamt .
Na hatte ein komisches Gefühl weil ich ja nicht wußte ob ich was vergessen habe.
Na eine Nette Frau hat sich mir angenommen .
Hab ihr dann das Schreiben ihres Kollegen gegeben .
So nun kommts so ungefähr muss ich geschaut haben als ich den Brief öffnete  🙂
Auf meine Frage was ich da jetzt vorlegen muss sagte Sie : Hm keine Ahnung  :question:
Fragte Sie dann ob es sein kann das ich die Anlage Kind vergessen habe . Sie : möglich  :question:
Als sie es nochmals durchgelesen hatte und nochmals kamm der Satz ja aber das stimmt doch so gar nicht .
Hab ihr dann alles gegeben ( Anlage Kind , Unterhalszahlungsnachweiß , Geburtsurkunde , Vaterschaftsanerkennung ...)  hoffe  das reicht dem .

Na jedenfalls hab ich den Trost das die Kollegin selbst nicht weiß was bei dem los ist wie soll ich dann das Wissen.

Na jedenfalls euch vielen Dank für die Schnelle und tolle Hilfe.

Gruß
CasaBubu
P.S.: schreib wenn ich den bescheid bekomme ob es klappte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2011 20:37
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Also hat so weit geklappt.
Denke mal für die 1200,-€ unterhalt 450,- Rückerstattung mehr raus wir schon stimmen.

Na die nächste werd ich wohl machen lassen .
Danke nochmals für die Hilfe

Gruß
CasaBubu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2011 23:10