KM beansprucht voll...
 
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KM beansprucht vollen Freibetrag BEA trotz Unterhalt und Umgang

 
(@lima65)
Rege dabei Registriert

Hallo allerseits,

die KM ist schon seit einiger Zeit auf dem Kriegspfad, die neueste Schrulle ist jetzt das oben Erwähnte: Finanzamt hat meinen Steuerbescheid „korrigiert“, weil ich der Übertragung des Freibetrags nicht widersprochen habe - Kunststück, denn ich wusste ja nix davon.

Jetzt werde ich natürlich Einspruch einlegen - wie muss man den aber wirksam begründen?

Unterhalt wurde immer in voller Höhe bezahlt (DA geht an die Mündelkasse), Betreuung gemäß Umgangsvereinbarung wurde auch geleistet, umfasst ca. ein Drittel der Tage des Jahres. Reicht das, oder muss ich das noch beweisen, und wenn ja wie?
Außerdem gehe ich davon aus dass KM die Nummer bei der nächsten Steuererklärung wieder abziehen wird - kann ich da vielleicht gleich vorsorglich was tun?

Vielen Dank für jeden sachdienlichen Hinweis schon im voraus.

Grüße von lima

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2021 13:16
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ich würde dem Finanzamt die umgangsvereinbarungnin Kopie zukommen lassen und mitteilen, dass das Kind auch in diesem Umfang betreut wurde. Und die Zahlungen per Kontoauszug nachweisen und darum bitten den dir zustehenden bea wieder zu berücksichtigen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2021 13:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Problem besteht darin, dass

"Es genügt ein einseitiger Antrag des betreuenden Elternteils, ohne dass weitere Nachweise oder Begründungen vorgelegt werden müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Kind beim barunterhaltspflichtigen Elternteil an keinem Tag im Jahr gemeldet ist."

"Seit 2012 ist es zulässig, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, der Übertragung des BEA-Freibetrages widersprechen kann, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. In diesem Fall kann der BEA-Freibetrag nicht mehr auf einseitigen Antrag des betreuenden Elternteils  übertragen werden (§ 32 Abs. 6 Satz 9 EStG)."

(siehe https://www.steuererklaerung-student.de/blog/bea-freibetrag-anforderungen-an-die-nicht-unwesentliche-betreuung/ ).

Du solltest der Änderung Deiner Steuererklärung widersprechen und alles darlegen wie AnnaSophie geschrieben hat.
Wenn das nicht funktioniert, dann solltest Du zumindest pro-aktiv der Übertragung für die nächste(n) Steuererklärungen widersprechen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2021 17:20
(@lima65)
Rege dabei Registriert

Hallo allerseits,

erfreulicher Ausgang: FA hat meinen Einspruch kommentarlos anerkannt und die Forderung annulliert.
Ich werde die gleichen Infos wie für den Einspruch vorsorglich bei der nächsten Steuererklärung für 2020 mit einreichen, bestimmt probiert es die KM einfach nochmal...

Grüße von lima

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2021 17:33
(@maxmustermann1234)
Registriert

Davon ist abzuraten, denn die Mutter gibt eine Falscherklärung ab. Wenn dem Finanzbeamten das Ganze irgendwann zu bunt wird, weil er/sie ständig korrigieren muss, kann er/sie deiner Ex schon ganz schön aufs Dach steigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2021 18:01