Hallo zusammen.
Zunächst weiß ich nicht, ob die Zuordnung passt. Wenn nicht - liebe Admins: Bitte verschieben. DANKE.
Mein Sohn (12) lebt bei seiner Mutter. Diese hat geheiratet und noch ein Kind bekommen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind wohlgeordnet ( u.a mehrere Miethäuser).
Ich beziehe derzeit Hartz4 (bedingt durch Krankheit und Gleichstellung), kann den KU
in der Höhe von ca 380 € momentan nicht zahlen, sondern nur einen privat vereinbarten Betrag und bin richtig scheisse drauf... Im übrigen ist das Verhältnis KV zu KM und deren
Ehemann äußerst gespannt. Ebenfalls kommt es zu Unstimmigkeiten beim ausgeurteilten Umgangsrecht...
Aber egal. Nun fragt KM an, ob ich den Jungen in meine Krankenversicherung aufnehmen kann, weil sie zu der ihres Ehemannes wechseln will und diese neue Krankenversicherung den Jungen nicht aufnehmen will ?????
Was soll das ? Siehr hier jemand eine "Verar...." ? Was ist, wenn der Junge eine Zahnspange braucht ? Muss ich das dann vom H4 zahlen ?
Bin für Eure zahlreichen Tipps und Meinungen und Erfahrungen sehr dankbar.
Benito63
Servus benito63!
Erkundige Du Dich doch bitte mal bei Deiner KK, ob ein KK-Wechsel Eures Kindes so ohne Weiteres möglich ist ... ich gehe davon aus, dass sowohl Du als auch Ex gesetzlich versichert seid.
Normalerweise ist das Kind im Rahmen der Familienversicherung bei dem Elter versichert, bei welchem er lebt seinen Lebensmittelpunkt hat.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
wenn ich mich noch richtig erinnere müssen die Kinder bei dem Versichert sein der die höheren Beiträge (Einkommen) hat.
Andreas
In Ergänzung zu Andreas:
Jein.
Bei Geschiedenen/nicht verheirateten Eltern hat man ein Wahlrecht. Meist ist es die Familienversicherung des ET bei dem das Kind lebt (wenn beide in der GKV sind)
Ein Kind kann auch beim Stiefelternteil mit in der Familienversicherug aufgenommen werden. Allerdings wird dann jährloich geprüft, wie die Einkommensverhältnisse sind. Bekommt das Kind einen bestimmten KU-Betrag, dann reden sich die Kassen darauf hinaus, dass der überwiegende Beitrag zum Lebensunterhalt des Kindes vom unterhaltszahlenden ET kommt und damit die Versicherung als Stiefkind nicht mehr in Frage (eigene leidvolle Erfahrung)
Dann muss das Kind in die Versicherung dieses ET wechseln (oder der ET übernimmt die Kosten für eine eigenständige Versicherung). Aber das ist kein Problem. Zudem ist es ja bei GKV kostnneutral 😉
Und man kann (da es ja die eigene Versicherung ist) leichter an Behandlungsdaten und Infos über die besuchten Ärzte kommen 😉 )
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand mit mehreren Mietshäusern gesetzlich versichert ist. Die wollen schlicht den PKV Beitrag von 100 bis 200 € nicht bezahlen. Und wenn Deine Ex kein eigenes Einkommen hat gehört das Kind in der Tat eher zu Dir.
Hallo,
ich gehe hierbei auch eher von einem KK-Beitragssparmodell aus. Ob das Kind bei Dir familienversichert werden kann ergibt sich spätestens beim Bescheid der KK über den Antrag.
Bei EHEleuten geht es auch dem Einkommen des anderen Elternteils bzw. der Privatversicherung, soweit ich mich erinnern kann ist das aber bei Geschiedenen nicht der Fall.
Die Zahlspange, wie alle anderen von der KK nicht getragenen, medizinisch notwendigen Behandlungen sind Sonderbedarf und von den Eltern gequotelt nach Einkommen zu tragen. Da Du mit H4 für Mehr- und Sonderbedarf leistungsunfähig bist, müsste dieser von KM alleine getragen werden (bei ausreichendem Einkommen) oder aus dem Unterhalt bestritten werden.
Trotzdem dürfte es hier wieder neue Diskussionen geben.
VG Susi
Die Zahlspange, wie alle anderen von der KK nicht getragenen, medizinisch notwendigen Behandlungen sind Sonderbedarf und von den Eltern gequotelt nach Einkommen zu tragen.
Das ist falsch. Wenn die Zahnspange medizinisch notwendig ist, wird sie von der KK übernommen, also ist sie kein Sonderbedarf. Das gilt auch für den Umkehrschluss: Wenn sie nicht von der Kasse übernommen wird, ist sie medizinisch nicht notwendig, also ebenfalls kein Sonderbedarf.
Mein Bonuskind war übrigens immer bei meinen nichtsorgeberechtigten Mann mitversichert und dieser hat garantiert nicht besser verdient als die KM.
Sleepy
Hallo,
der Vorschuss bei der Zahlnspange will auch bezahlt werden und man sollte vorsichtig sein mit dem statement, dass die GKV für Kinder "alles Sinnvolle" zahlt, im Wesentlichen stimmt das, aber die KK entwickeln sich auch weiter!
VG Susi
man sollte vorsichtig sein mit dem statement, dass die GKV für Kinder "alles Sinnvolle" zahlt, im Wesentlichen stimmt das, aber die KK entwickeln sich auch weiter!
Oh ja, das Entfernen der hässlichen schwarzen Zahnbeläge, für die Kind absolut nichts kann, ist seit diesem Jahr auch selbst zu zahlen.
weil sie zu der ihres Ehemannes wechseln will und diese neue Krankenversicherung den Jungen nicht aufnehmen will
dann lass Dir doch den ablehnenden Bescheid zeigen. Schliesslich will Exe hier was, dann muss sie sich auch um die Ecke bewegen und Ross und Reiter nennen.
Gruss von der Insel
Bekommt das Kind einen bestimmten KU-Betrag, dann reden sich die Kassen darauf hinaus, dass der überwiegende Beitrag zum Lebensunterhalt des Kindes vom unterhaltszahlenden ET kommt und damit die Versicherung als Stiefkind nicht mehr in Frage (eigene leidvolle Erfahrung)
Ergänzend dazu ist es hier so, daß die KK des Next die Kinder als Familienversicherte aufgenommen hat, weil ich nicht den Mindest-KU bezahle (Mangelfall) und auch nur aus diesem Grund. Zuerst waren die Kinder nach der Trennung bei mir mitversichert. Die KK hat dann regelmässig geprüft, ob KM wieder leistungsfähig für Beiträge ist und weil ihr das auf den Keks ging, sind die Kinder dann zwischenzeitlich staatlich (Jobcenter) versichert worden (Zuvor Zwangsabmeldung durch meine KK, da keine Auskunft von KM).
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo,
der Vorschuss bei der Zahlnspange will auch bezahlt werden und man sollte vorsichtig sein mit dem statement, dass die GKV für Kinder "alles Sinnvolle" zahlt, im Wesentlichen stimmt das, aber die KK entwickeln sich auch weiter!
VG Susi
Zunächst einmal habe ich nicht geschrieben, dass die KK alles Sinnvolle zahlt. Sie zahlt das "medizinisch Notwendige".
Warum ein KV, der - bedingt dadurch, dass er im Gegensatz zur KM nur einen Bruchteil der Zeit mit dem Kind verbringt - keinerlei Einfluss auf den Erfolg der Behandlung und damit auf die Rückzahlung der Eigenleistung hat, sich am Vorschuss beteiligen soll, erschließt sich mir nicht ganz. Aber das gehört hier ja auch nicht zum Thema :puzz:
Sleepy