Könnte mir das pass...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Könnte mir das passieren?

 
(@saint)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

heute früh hat mich meine Ex angerufen und gab mir Auskuft was mich demnächst erwartet ( gute Wochenanfang ).
Sie war letzte Woche bei Steuerberater und wollte Lohnsteuerausgleich für 2008 machen. Da Sie keine für 2007 noch an Finanzamt übermitellt hat, muss Sie erst für 2007 abgeben.
Ich habe ca. vor einem Jahr für 2007 ca 1200 Euro zurückbekommen ( da ich viel Km zu Arbeit fahre ).
Was spannend ist, Ihr Steuerberater hat vorgeschlagen für 2007 den Lohnsteuerausgleich zusammen zu machen sonst muss ich ca. 1500 Euro nachzahlen.
Ist es möglich? Finanzamt prüft wahrscheinlich bevor er was auszahlt, oder nicht?
Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2009 12:02
(@saint)
Schon was gesagt Registriert

Ups vergessen. Ich habe Fünf und Sie drei und zwei Kinder

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2009 12:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also, so ganz schlau bin ich jetzt nicht draus geworden. Du hast 2007 allein veranlagt mit Steuerklasse 5. Jetzt will sie mit Dir zusammen veranlagen?
Deine mittlerweile bestandkräftige Veranlagung kann nach § 175 Abgabenordnung aufgehoben werden. Dann müsstest Du Deine Erstattung zurückzahlen.
Und klar, natürlich prüft das Finanzamt das ab.

Allerdings musst Du der gemeinsamen Veranlagung NICHT zustimmen, wenn Du selber Einkünfte hattest, die nicht zu gering waren. Nur wenn Du äußerst geringe Einkünfte gehabt hättest, wäre Dein einseitiger Antrag auf getrennte Veranlagung rechtsunwirksam. Der Steuerberater rät zu gemeinsamer Veranlagung, weil Deine Ex mit Stkl. 3 sonst kräftig nachzahlen muss.

Habt ihr in 2007 überhaupt noch zusammen gelebt?

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 23:40
(@rainerg-papa-ya)
Schon was gesagt Registriert

Ab dem 1. Januar des Folgejahres der Trennung (nicht Scheidung) gilt für beide automatisch Lohnsteuerklasse 1. Solltet ihr nicht nach Lstkl. 1 veranlagt worden sein musst Du mit einer Nachzahlung rechnen.
Anders sieht die Geschichte aus, wenn Du mit deiner EX in diesem Folgejahr einen Versöhnungsversuch unternommen haben solltest (dieser muss nicht erfolgreich gewesen sein  :redhead:), denn dann gilt das Ganze erst ab dem Nächsten 1.1., vorausgesetzt ihr unternehmt nicht wieder einen Versöhnungsversuch.............

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2009 00:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Rainer, darum ging es nicht. Es geht darum, ob er einer Zusammenveranlagung zustimmen muss. Er hat bereits eine Steuererstattung erhalten, weil er StKl 5 hatte.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2009 08:01
(@saint)
Schon was gesagt Registriert

habe gestern bei Steuerberater noch nachgefragt.
Sie meinte kann schon passieren aber mit meine Daten soll es nicht.  Ich bin im Juni 2007 ausgezogen und wir hatten beide 4/4 Lohnsteuerklasse und Sie natürlich 2 Kinder. Ab 2008 ist dann automatisch( nach Gesetz  ) Klasse 1 bei mir und Klasse 3 bei Sie geworden.
Auf jeden Fall kann ich keine Lohnsteuererklärung mit Ex zusammen machen, da ich schon längst das Geld für 2007 zurück bekommen habe.
Ich hoffe mich trifft das mit dem Nachzahlen nicht zu.
für 2008 habe ich zwar noch nicht gemacht, aber ich möchte trotzdem getrennt machen. Ich möchte wenigstens meine Km Geld
allein bekommen und nicht teilen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2009 14:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ab 2008 ist dann automatisch( nach Gesetz  ) Klasse 1 bei mir und Klasse 3 bei Sie geworden.

Das kann nicht sein.

Diese Kombination gibt es nicht.
Für Verheiratete gibt es nur 4/4 oder 3/5.
1 und 2 gilt für Unverheiratete.

Oben hattest du auch noch 3/5 geschrieben und nun 4/4.
Was denn nun?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2009 14:57
(@saint)
Schon was gesagt Registriert

4/4 war bis 31.12.2007. Juni  2007 bin ich ausgezogen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2009 17:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wie Beppo schon schrieb, Stkl 3 kann sie dann nicht gehabt haben. Ab 2008 müsst ihr Stkl. 1 haben, beide. Stkl. 2 könnte sie haben, wenn sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt hätte.

Also kommt eine Zusammenveranlagung für 2008 gar nicht mehr in Frage. Würdest Du jetzt der Zusammenveranlagung zustimmen wie oben beschrieben, wäre das "Beschiss" und strafbar.

Also lass es.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2009 19:30