Kosten für anteilig...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kosten für anteilige Hausübertragung

 
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Da ich hier stets Mut und Durchhaltevermögen zugesprochen bekam und auch einige Tips wende ich mich mal wieder an dieses Forum.

Mein Elend nähert sich dem Ende. Nun stehen die letzten notariellen Klärungen noch aus.
Meine konkrete Frage an die Gemeinde hier ist:
Welche Notarkosten kann man erwarten wenn man ein Haus mit einer Schuldlast in Höhe von 140.000 € übernimmt.

Gibt es hier konkrete Kostentabellen in denen ich das nachlesen kann oder Rechenmodelle dafür?

Danke für die Info,

EGAL

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2014 19:07
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Egal,

müsste eigentlich nachrechenbar sein, da Notare ja auch an eine Kostenordnung gebunden sind. Manche Mitglieder (ich glaub z.B. Inselreifer) haben wohl tiefere Einblicke in Abrechnungssoftware von Rechtsanwälten und können dort die Gebührensätze nachvollziehen. Vielleicht kann Dir da ein Mitglied auch weiterhelfen.

Ansonsten würde ich freundlich beim Notar nachfragen, was soetwas kosten soll. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2014 21:49
(@Inselreif)

Hi,

ich hab grad zufällig eine Rechnung dafür nach Wert 137.500 parat: Da sind nach dem neuen GNotKG 1.211,95 fällig (bis Mitte letztes Jahr wären es nur knapp 800,- gewesen...). Bei 140.000 kommt ein Gebührensprung, also ein paar Euro mehr.
Konkret kommt es aber stark darauf an, was der Notar alles tun soll. Im obigen Fall ist das ein "Rundum-Sorglos-Paket", also inklusive Einholen der Schuldhaftbefreiungen bei den Banken, mit Auflassungsvormerkung usw.
Das kann man genau berechnen aber als Hausnummer reicht das aber erst mal aus, denke ich.
Hinzu kommen noch die Gerichtskosten für Eigentumsumschreibung und ggf. Eintragung und Löschung der Auflassungsvormerkung - um die 450,- mit Vormerkung dürften das sein.

Gruss von der Insel

PS: ich sehe gerade: Schuldlast von 140.000 - die Schulden spielen nur eine Nebenrolle. Für die wichtigsten Gebühren ist der Wert der zu übertragenden Haushälfte wichtig - den könntest Du uns mal mitteilen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2014 23:07
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Egal,

die Frage hattest Du in der jüngeren Vergangenheit schon mal gestellt ...

Mein baldige Exfrau und ich besitzten zu jeweils 50% Anteil ein Haus in welchem ich jetzt wohne.
Sie möchte aus den Schulden entlassen und aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Das möchte ich auch.
Die Kosten der Bank sind mir bekannt. [...]
Welche Kosten kommen noch auch mich zu?

Neben der in dortigem und in diesem Thread vom Inselreifen deckungsgleich gegebenen Antwort noch ein kleiner ergänzender Hinweis:
Als Nebenkosten bei der anteiligen Hausübertragung kann Grunderwerbsteuer anfallen.
So die Übertragung noch zu Ehezeiten stattfindet, ist dieses grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit.
Nach der Scheidung nur, wenn es als Scheidungsfolgesache anzusehen ist.

So Ihr das notariell also nach der Scheidung vereinbart, bietet es sich an, in die Beurkundung einen Passus aufzunehmen, der die Übertragung explizit als Scheidungsfolge deklariert.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2014 10:07
(@Inselreif)

Hi,

ich hatte heute morgen eine längere Zugfahrt und zu dem Thema mal eine Musterrechnung erstellt - auch zum künftigen Verlinken als FAQ:

Sämtliche KV-Nummern beziehen sich auf das Kostenverzeichnis zum GNotKG

A) Der Notar bekommt für die Scheidungsfolgenvereinbarung:

2,0 Gebühr nach KV 21100 für das Beurkundungsverfahren
0,5 Gebühr nach KV 22110 (Vollzugsgebühr)
0,5 Gebühr nach KV 22200 (Betreuungsgebühr)

zusammen 3,0 Gebühren. Wie hoch eine Gebühr ist, kann man der Tabelle B (!) in Anlage 2 zum GNotKG entnehmen. Relevant für den Geschäftswert ist der Wert der Haushälfte (bzw. bei anders gequoteltem Eigentum der Wert des zu übertragenden Anteils), ggf. ist noch der Wert zusätzlich aufgenommener Vereinbarungen zu addieren.

Zu den Gebühren kommen dann noch hinzu:

KV 32001 (Dokumentenpauschale) mit 10,- liegt man ganz realistisch
KV 32005 (Post & TK-Pauschale) sind bei den Gebühren immer 20,-
KV 32011 für den Abruf des Grundbuchs sind noch mal 8,- fällig.

Zu der Summe von dem Ganzen kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu.

B) Das Gericht bekommt für die Eigentumsumschreibung:

1,0 Gebühr nach KV 14110 für die Eintragung des neuen Eigentümers

Wie hoch diese Gebühr ist, kann man ebenfalls der Tabelle B (!) in Anlage 2 zum GNotKG entnehmen. Relevant für den Geschäftswert ist auch hier der Wert der Haushälfte (bzw. bei anders gequoteltem Eigentum der Wert des zu übertragenden Anteils).

und ausserdem
KV 17000  Grundbuchausdruck einfach für 10,-

Hier fällt keine Mehrwertsteuer an.

C) Das Gericht bekommt ferner für die Eintragung und spätere Löschung einer Auflassungsvormerkung (falls gewünscht):

0,5 Gebühr nach KV 14150 für die Eintragung einer Vormerkung

und ausserdem
KV 14143 Löschung in Abteilung II für 25,-
KV 17000  Grundbuchausdruck einfach für 10,-

Nach diesem Strickmuster sollte jeder die Kosten auf wenige Euro (Dokumentenpauschale) genau berechnen können.

Formel für die Gesamtkosten: Man suche sich die passende Gebühr in "Tabelle B" heraus, multipliziere diese mit 5,07 und addiere 90,22 :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2014 18:14
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die zahlreichen Anregungen.

@Ingo: wie kann ich den 50% Wert des Hauses ermitteln? Ist der Verkehrswert gemeint? Dazu müsste ich einen Gutachter einschalten, das kostet auch wieder viel Geld!
Die Schuldhaftbefreiung bei der Bank regel ich selbst mit der Bank. Sie nehmen sich auch noch 1% der Restschuld aus meiner Geldbörse.

@Inselreif: ich glaube das hilft mir weiter...ich werde das Ganze mal in einer ruhigen Minute und einen Glas Wein durchrechnen.

Danke,
EGAL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2014 18:12
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Egal,

wie kann ich den 50% Wert des Hauses ermitteln?

Wenn Du eh mit Deiner Bank sprichst, frag doch mal freundlich nach? Im Normalfall werden ja vor dem Kauf sogar sachverständige Gutachter in die Wohnungen / Häuser geschickt, um der Bank eine genaue Einschätzung vom Objekt zu geben (falls es mal in die Zwangsversteigerung geht). Auf Grund dieser Berechnungsgrundlagen kann Dir ein freundlicher Mitarbeiter sicher auch weiterhelfen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 21:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Egal,

@Ingo: wie kann ich den 50% Wert des Hauses ermitteln? Ist der Verkehrswert gemeint? Dazu müsste ich einen Gutachter einschalten, das kostet auch wieder viel Geld!

ein Haus ist - je nachdem, was man damit vorhat - genau das wert, was ein Käufer dafür bezahlt. Oder was Deine DEF und Du als Wert festlegt. Bei einem Gutachter ist nur sicher, dass er eine Zahl sagt und eine Rechnung schreibt. Ob diese Zahl am Ende Dir (zu hoch) oder Deiner DEF (zu niedrig) gefällt, ist damit nicht gesagt; es muss sich auch niemand diesem Gutachten unterwerfen.

Ich habe unser Haus "damals" einfach einmal bei einer Immobilienbörse inseriert - nicht zuletzt, um meiner DEF ein bisschen Feuer zu machen. Über Wochen habe ich mich dann von oben an einen möglichen Verkaufspreis herangetastet - und den Preis, bei dem zwei potenzielle Käufer stark interessiert waren, als möglichen Marktwert angenommen. Gefiel meiner Ex-Madame, die das Haus selbst haben wollte, überhaupt nicht; sie beauftragte (angeblich) einen Gutachter, der über 100.000 EUR weniger "gutachtete". Ich habe bei einem 8-Augen-Gespräch mit unseren Anwälten dann gesagt "fein, auf dieser Basis können wir gleich morgen zum Notar gehen" - und als die Gegenseite schon erfreut grinsen wollte, freundlich nachgeschoben "...zu diesem Preis übernehme ich das Haus sofort!" Am Ende war dann "mein" Preis mit einem kleinen Abschlag unsere Einigung 😉

Will heissen: Schenkt Euch den Gutachter; der macht Euch nicht beide glücklich. Setzt Euch zusammen und besprecht das Ganze unter 4 Augen; ggf. mit einem sachkundigen, vertrauenswürdigen Dritten. Ein guter Kompromiss ist etwas, das beiden gleichermassen "weh" tut. Im worst case könnt Ihr immer noch sagen "Wir verkaufen es und teilen den Verkaufserlös durch zwei."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2014 21:44
(@cheers)
Rege dabei Registriert

N´Abend.

Ich war kurz nach der Trennung bereit meiner Holden meinen 50%igen Anteil an der gemeinsamen Immobilien zu einem sehr, sehr geringen Ausgleichswert zu verkaufen. Damals wollte ich einfach aus der Haftung raus. Sie hat mir dann einen Notarentwurf vorgelegt, bei dem ich zwar aus dem Grundbuch ausgetragen worden wäre, jedoch gegenüber der Bank weiterhin haftbar geblieben wäre.
Das hat mich dann natürlich sehr verärgert, woraufhin ich mich über die Quadratmeterpreise informiert und die Immobilie im Internet inseriert habe, und das zu einem wesentlich höheren Preis, als der damalige Kaufpreis, der sehr günstig war. Es sind auch Interessenten drauf angesprungen.
Dies wollte meine Ex nicht wahr haben und hat auch angeblich einen Gutachter bestellt, der natürlich den damaligen, sehr günstigen Kaufpreis ermittelt hat.

Habe ihr dann auch vorgeschlagen, dass ich sofort bereit bin für einen etwas höheren Ausgleichswert, als ich ihr anfangs angeboten habe, den Anteil von ihr zu übernehmen.

Seit ca 2 Jahren wird von ihr in Bezug auf eine Lösung zur Immobilie der Kopf in den Sand gesteckt, bzw. versucht über Zugewinn, Versorgungsausgleich und Trennungsunterhalt an möglichst viel Geld von mir zu kommen. 

Deswegen kann ich nur raten, falls irgendwie möglich, zunächst die Scheidung durchzubekommen, bevor du mit der Immobilie ein unnötiges Pulverfass aufmachst.

In dem Zusammenhang mit der Immobilie fallen mir gerade noch Fragen ein:
Meine Ex zahlt seit Kauf der Immobilie die komplette Rate an die Bank und alle Nebenkosten. Beide sind zu 50% im Grundbuch und bei der Finanzierung eingetragen.
a) wenn Ex nun die Zahlung der Rate an die Bank einstellt, kann die Bank sich bei mir das Geld holen. Soweit habe ich das verstanden.
    Da ja dauerhaft die Raten vom Konto der Ex bedient werden und sie die Zahlung plötzlich einstellt, bekommt sie dann einen Schufa-Eintrag? Oder geht das
    spurlos an Ex vorbei wenn sie nicht mehr zahlt?
b) Angenommen in den nächsten 5 Jahren, bis zum Auslauf der festgelegten Darlehensdauer, können wir uns nicht auf eine Lösung einigen. Bedeutet, sie zahlt
    auch weiterhin meinen 50%igen Anteil mit ab, sowohl Zinsen, als auch Tilgung. Nun stellt sich die Frage welche Position besser ist. Meine Position, indem Ex
    meinen Anteil mit bezahlt, oder die Position meiner Ex, weil ich noch in der Haftung gegenüber der Bank bin?

Falls meine Fragen zu sehr vom eigentlichen Thema abweichen, möge der Admin bitte einen neuen Thread öffnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2014 01:06