Kostenbeitrag (Kind...
 
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Kostenbeitrag (Kind in Pflegefamilie) Steuerlich absetzbar ?

 
(@thx201)
Schon was gesagt Registriert

Hi an alle,

mein Sohn ist in einer Pflegefamilie (der Grund ist mir leider nicht bekannt, da die Mutter dazu schweigt und das Jugendamt ohne zustimmung der Mutter keine Info`s gibt).

Ich bezahlen deshalb keinen Unterhalt mehr sondern einen Kostenbeitrag.

Meine frage ist jetzt ob ich diesen Kostenbeitrag von der Steuer absetzen kann. Und wenn ja wie.... komme da bei meine Steuererklärung nicht weiter....

Vielen dank schon mal für die Hilfe....

Gruß Thorsten 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2012 18:27
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI THX,

wer hat den Anspruch auf das Kindergeld zur Zeit? Die Pflegefamilie? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 18:30
(@thx201)
Schon was gesagt Registriert

Hi Ingo,

gute Frage..... ??? Ich denke mal wenn überhaupt die Pflegefamilie.. Mein Sohn ist jetzt schon 2 Jahre dort... (oder kann die Mutter obwohl das Kind nicht bei Ihr ist Kindergeld beziehen?).

Leider ist alles etwas kompliziert und ich habe sehr wenig Informationen (mir wurde mein Sohn sogar 3 Jahre lang verheimlicht). Da die Mutter auch während unserer Beziehung nie ehrlich zu mir war kann ich mich auf ihre Aussagen auch nicht verlassen

Gruß T.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2012 18:49
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi T,

ich denke mal, mit der Frage können Dir unsere Steuerexperten am besten weiterhelfen (Denke hier gerade an unsere Moderatorin LBM).

Du weißt aber, dass Dir der § 1686 BGB auch als nicht sorgeberechtigter Elternteil ein Mindestmaß an Informationen über Dein Kind zusichert (z.B. regelmäßig ein Foto und auch weitere Informationen)? Im Zweifel muss dann hier auch mal ein Anwalt kontaktiert werden, wenn Du über das Jugendamt keine weiteren Informationen erhälst bzw. Dein Anliegen dort auch schon offensiv vertreten hast. Gruß Ingo

§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes.

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 19:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wir brauchen erst die Info, welche Art Kostenbeitrag Du leistest, um darüber Auskunft geben zu können. Wenn das Kind in Langzeitpflege ist, werden die Pflegeeltern einen Anspruch auf Kindergeld bzw. Berücksichtigung als Kind i. S. d. § 32 EStG haben. Dann wäre der Unterhalt ggf. als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (§ 33 EStG).

Es wird davon abhängen, ob Du selbst das Kind noch geltend machen kannst. Dann wäre der Unterhalt damit abgegolten. Es muss also die Frage geklärt werden, wem das Kind "zuzurechnen" ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2012 22:00
(@thx201)
Schon was gesagt Registriert

Danke danke.....

werde mal Versuchen mehr Infos zu bekommen.... Das hier zuständige Jugendamt stellt sich immer sehr komisch an... Eventuell helfen mir ja die Infos von Ingo weiter. Anwalt kann ich mir leider keinen Leisten 🙁 .. Aber vielleicht helfen mir die § weiter...

Melde mich wieder wenn ich was näheres weis.

Schöne Pfingsten noch an alle...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2012 22:15