Hallo,
gezwungen durch ein Urteil des BVerfG hat die GroKo die Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge ab 2010 vorgesehen. Wie wird das abgewickelt - direkt vom Arbeitgeber bei der Gehaltsberechnung, oder muss/kann man sich das über die Steuererklärung zurückholen bzw. in die Steuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen?
/elwu
Hallo Elwu,
m. W. werden die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht, d. h. ab 2010 gibt es die Anerkennung als Sonderausgaben in unbegrenzter Höhe. Diese müssten dann aber im Folgejahr auch als Freibetrag in dieser Höhe auf der LSt-Karte einzutragen sein.
Diese Aufwendungen sollen übrigens auch für Unterhaltspflichtige, die die KV-Beiträge für den Ex-Ehegatten tragen, zusätzlich zu den Aufwendungen nach Anlage U abzugsfähig sein, genauso auch für nichtehelichen Eltern des Kindes oder Eltern, denen gegenüber Unterhaltspflicht besteht.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie wird das abgewickelt - direkt vom Arbeitgeber bei der Gehaltsberechnung, oder muss/kann man sich das über die Steuererklärung zurückholen bzw. in die Steuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen?
Hier steht was dazu:
http://www.sis-verlag.de/archiv/1411-bmf-buergerentlastungsgesetz-krankenversicherung
"Damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits im laufenden Veranlagungszeitraum von der Neuregelung profitieren können, hat der Gesetzgeber auch die Regelungen zur Berechnung der Lohnsteuer entsprechend angepasst.
Auf Basis des jeweiligen Arbeitslohns werden daher die zu zahlenden Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in pauschaler Weise ermittelt und entsprechend einem möglichen Sonderausgabenabzug bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen haben, ist anstelle des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der dem Arbeitgeber mitgeteilte Betrag für die Aufwendungen zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung anzusetzen.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung werden in jedem Fall mindestens 12 % des Arbeitslohnes, höchstens jedoch 1 900 € (3 000 € in der Steuerklasse III) angesetzt. Dies gilt für privat und gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."
Hallo,
danke für die Infos! Dann spiele ich schon mal mit einem der Brutto/Netto-Rechner, mal gucken, was da mehr Netto vom Brutto übrigbleibt.. Moment, tipptippklick... So furchtbar viel ist das nicht. Und wird sicherlich gleich wieder aufgezehrt von den Mehrbeiträgen dank steigender Beitragsbemessungsgrenzen, steigender Beitragssätze und Entdeckelung des 'Versichertenanteils'
/elwu,
für ein Eis pro Monat reicht es vielleicht.
Moin pappasorglos,
ich finde unter Deinem Link nur Regelungen für Arbeitnehmer - wie sieht es bei Selbständigen und Freiberuflern aus?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin elwu,
Und wird sicherlich gleich wieder aufgezehrt von den Mehrbeiträgen dank steigender Beitragsbemessungsgrenzen, steigender Beitragssätze und Entdeckelung des 'Versichertenanteils'
dann lies mal >>>DAS HIER<<<. Zitat: "Niemand ist wirklich gesund, er ist allenfalls noch nicht ausreichend untersucht."
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Buergerentlastungsgesetz!
Man, was wäre ich froh, wenn die mal aufhören uns zu entlasten!
Außer von sich selbst. Da sollen sie mal zulegen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
für ein Eis pro Monat reicht es vielleicht.
Bei einem gutverdienden Steurklasse - 1 Steuerzahler schon fast 100 Euro pro Monat, reicht also vielleicht auch noch für den Espresso nach dem Eis.
Moin elwu,
dann lies mal >>>DAS HIER<<<. Zitat: "Niemand ist wirklich gesund, er ist allenfalls noch nicht ausreichend untersucht."
Hallo,
tse, dazu habe ich doch schon vor einigen Stunden einen freundlichen Kommentar abgegeben 😉
/elwu
Bei einem gutverdienden Steurklasse - 1 Steuerzahler schon fast 100 Euro pro Monat, reicht also vielleicht auch noch für den Espresso nach dem Eis.
Hallo,
ich habe Steuerklasse II, alleinerziehender Exot der ich bin 😉
/elwu
tse, dazu habe ich doch schon vor einigen Stunden einen freundlichen Kommentar abgegeben 😉
Ööhm? Wo denn?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dank!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Bei einem gutverdienden Steurklasse - 1 Steuerzahler schon fast 100 Euro pro Monat, reicht also vielleicht auch noch für den Espresso nach dem Eis.
Hallo,
da fällt mir ein: die rotgrüne Versagerbande hat mal ganz locker die Beitragsbemessungsgrenzen um 600€ angehoben, zum 1.1. 2003. Nachguck... In Summe von 785,90€ schwupps rauf auf 932,11€, also 146,21€ mehr an Abzügen für die Sozialversicherungen. Das wäre übrigens noch deutlich mehr gewesen, aber ich habe da zu einer günstiger Krankenkasse gewechselt, sowas gab es vor diesem unsäglichen 'Gesundheitsfonds' noch. Diese Fluchtmöglichkeit hat Ulla die Elende versperrt, mit tatkräftiger Hilfe der gelernten Sozialistin und Sekretärin für Agitation und Propaganda, unserer Kandesbunzlerin. Bezogen auf 2002 reichen also die 100€ ab Januar nicht mal für ein Eis, den Berliner Räuberbanden sei Dank. Ach ja, den Unterhalt durfte ich natürlich in unveränderter Höhe weiterzahlen, keine Chance den zu reduzieren, an dieser Sonderlast durfte Ex nicht partizipieren (an Gehaltserhöhungen natürlich schon).
/elwu,
befürchet so eine brachiale Beitragsbemessungsgrenzenanhebung auch von den schwarzgelben Versagern. Versager, allesamt #
befürchet so eine brachiale Beitragsbemessungsgrenzenanhebung auch von den schwarzgelben Versagern. Versager, allesamt #
Absolut!
schließlich "schenken" sie uns ja nicht ihr Geld, sondern unseres.
Natürlich nach Abzug einer kleinen Bearbeitungsgebühr von 70-90%.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dann spiele ich schon mal mit einem der Brutto/Netto-Rechner, mal gucken, was da mehr Netto vom Brutto übrigbleibt..
Läßt sich das daran sehen, wenn man die Nettowerte 2009/2 und 2010 vergleicht? Oder spielen da noch andere Faktoren rein?
Das wären ja immerhin so 90,- EURO/Monat! 🙂
Jo, ggf. andere Lohnsteuertabellen. Die variieren ja auch immer ein bißchen (aber nie so, dass man es tatsächlich merkt)...
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das wären ja immerhin so 90,- EURO/Monat! 🙂
Hallo
nix is! Siehe da, die Beitragsbemessungsgrenzen...Dir werden zwar bei der Steuer 90€ mehr gelassen. Dafür aber gleich mal um die 20€ mehr bei den Sozialversicherungen abgezogen, und sei versichert: das ist noch lange nicht das Ende der Abzocke.
/elwu,
mir reicht das langsam. Was kostet eine private Kranken+ Pflegeversicherung für mich (48) und Tochting (15), beide gesund, keine Vorerkrankungen etc., und wie beteiligt sich da der Arbeitgeber (ich weiß, einen 'Arbeitgeberanteil' gibt es gar nicht, das ist die übliche Politzirabulistik...), sprich zahle ich unterm Strich mehr oder weniger als die rund 350€ ab Januar?
Moin Elwu,
also ich zahle für mich und Kind (5) 250 Euro, aber das sind nur 50% Versicherung für mich und 20% fürs Kind. Ich würde davon ausgehen, dass Du mit gut 400-500 für Dich und ca. 150 fürs Kind dabei wärst.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."