Darmstadt (ots) - Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
Deutschland e.V. erstreitet erstes Urteil zugunsten der Arbeitnehmer.
Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Kürzung der
Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 für verfassungswidrig. Mit
Vorlagebeschluss vom 27.02.2007 - Az. 8 K 549/06 - hat es dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Rechtsstreit jetzt zur
Entscheidung vorgelegt.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 verfolgt der Gesetzgeber das
Ziel der Einführung des so genannten Werkstorprinzips. Danach sind
Fahrten zum Arbeitsplatz der Privatsphäre zugeordnet. Die
Arbeitssphäre beginnt erst mit Betreten des Arbeitsplatzes.
Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz sind folglich keine
Werbungskosten mehr. Lediglich in Härtefällen können diese
Aufwendungen ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten abgezogen
werden.
Diese gesetzliche Neuregelung ist nach Auffassung des Lohn- und
Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. verfassungswidrig, weil
sie gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1
Grundgesetz (GG) verstößt. Deshalb klagte er für seine Mitglieder vor
dem Finanzgericht in Niedersachsen und wurde jetzt mit dieser
Auffassung bestätigt.
mehr: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=949413
Gruß
eskima
Hi Eskima,
darauf habe ich nur gewartet. Das mußte so kommen. Ist ja schließlich auch einleuchend, die Argumentation.
Wenn übrigens Kinderbetreuung jetzt "wie Werbungskosten" abgesetzt werden können, weil die Betreuungskosten erwerbsbedingt sind, dann muss es übrigens auch der Weg dorthin sein. 😉
Ich weiß auch überhaupt nicht, wie ich aus privater Veranlassung dazu käme, morgens zu meiner FH zu fahren. Pünktlich am Tor fällt mir dann also ein warum? *grins*
Diese Änderung ist der Schwachsinn des Jahrhunderts, wenn aus Staatssicht natürlich eine lohnende....
Übrigens nur mal so nebenbei zum Thema Kinderbetreuungskosten: Den Werbungskostenpauschbetrag gibts noch dazu. Bin gespannt, wann ihnen auffällt, wie sich das lohnt und es dann abschaffen...
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Neues zum Thema:
Gericht hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
Eigentlich schienen die heftigen Kämpfe der Vergangenheit anzugehören: Seit Jahresanfang gilt die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale. Doch nun hat schon das zweite Gericht entschieden, dass die Neuregelung gegen das Grundgesetz verstoße.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,474154,00.html
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und noch was Interessantes zum Thema:
(aus dem "steuertip" des Verlagsgruppe markt intern, Ausgabe 11 diesen Jahres):
In einer aktuellen Entscheidung verpflichtet das Niedersächsische Finanzgericht das beklagte Finanzamt zur sofortigen Eintragung eines uneingeschränkten Freibetrages (also ab dem 1. Kilometer) auf der Lohnsteuerkarte (Az. 7 V 21/07). Damit gewähren die Richter einem Arbeitnehmer die sogenannte Aussetzung der Vollziehung. Die Begründung der Richter für diese Entscheidung ist phänomenal:
"Vor dem Hintergrund der ´pro-futuro-Rechtssprechung´ des Bundesverfassungsgerichtes hält das Gericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes für notwendig. Gemeint sind die Entscheidungen, die - nach Erschöpfung des Rechtswegs zwangsläufig mit erheblicher zeitlicher Verzögerung - feststellen, eine gesetzliche Regelung sei verfassungswidrig und dem Gestzgeber weiträumige Übergangsfristen einräumen, um die verfassungswidrigen Regelungen zu beseitigen. Darauf konnte sich der Fiskus in der Vergangenheit mehr und mehr verlassen. Mit der vorliegenden Entscheidung soll frühzeitig verhindert werden, daß der Fiskus womöglich verfassungswidrige Steuern vereinnahmt, verplant und später nicht mehr erstatten muß, so daß der verfassungsrechtliche Steuerrechtsschutz für die Bürger im Ergebnis weitgehend leerläuft."
Gäbe es doch noch mehr solcher couragierter, wirklich unabhängiger, messerschaft denkender, sach- und fachkundiger und scharfzüngiger Richter in diesem Land!!!!
Denn bereits im Vorfeld haben zahlreiche Steuerexperten die Verfassungswidrigkeit dieser (damals noch geplanten) Regelung kritisiert und allgemeinverständlich formuliert. Der Gesetzgeber hat aber (wieder einmal) diese Stimmen bewußt in den Wind geschlagen; denn alleiniges Ziel dieser Rasenmähermethode/dieses sogenannten Subventionsabbaus ist schlicht und ergreifend die Konsolidierung des öffentlichen Haushaltes.
Gruß Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Moin,
weitere Infos bei Haufe
15.03.2007 - Wichtiger Etappensieg bei Entfernungspauschale
19.03.2007 - Teilweise Streichung der Entfernungspauschale verfassungswidrig?
27.03.2007 - Keine Kürzung bei der Pendlerpauschale?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DGB zur Pendlerpauschale: Einspruch per Musterbrief
Musterbriefe: Ans Finanzamt schicken
Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hat der Steuerrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland zunächst ein Rechtsgutachten und dann Musterbriefe entworfen, mit denen bei den Finanzbehörden beantragt werden kann, die Entfernungspauschale wie bisher steuerlich anzuerkennen. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung sollen nach dem Steueränderungsgesetz 2007 Fahrten zur Arbeit bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar sein. Mit Hilfe der Musterschreiben kann zunächst ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt, im zweiten Schritt aber auch ein Einspruch gegen die Ablehnung des Lohnsteuerermäßigungsantrages 2007 eingelegt werden.
Und Musterbriefe zu dem Thema gibt es hier: http://www.dgb.de/homepage_kurztexte/pendlerpauschale.htm/
Und wieder eine aktuelle Nachricht:
Neue Pendlerpauschale steht auf der Kippe
Das höchste deutsche Finanzgericht lässt Berufspendler auf eine schrumpfende Steuerlast hoffen: Der Bundesfinanzhof will die Pendlerpauschale kippen. Er meldete in einem heute veröffentlichten Beschluss schwere Bedenken an, ob die Kürzung der Kilometerpauschale rechtmäßig ist.
Volltext unter www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,504270,00.html
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hi
na, offentlich kippt auch der BGH diesen unsinn. auf der einen seite werden arbeitnehmer aufgefordert "flexibel"zu sein, auf der anderen seite werden gerade die flexiblen abkassiert. ich habe one-way 44 km und für mich heisst das 1k € mehr haben oder weniger haben.
ich hoffe mal.
gruss
bengel
Auf die Gefahr hin jetzt verhauen zu werden;
Ich fände es durchaus vernünftig, das bis zu einer gewissen Entfernung zu pauschalieren und in einem Grundfreibetrag zu versenken.
Wiie gross diese "gewisse" Entfernung oder der Grundfreibetrag sein möge lasse ich jetzt mal offen, aber jedes Radiergummi einzeln abrechnen zu wollen trägt nicht gerade zur Entbürokratisierung bei.
Das spart auf beiden Seiten Zeit und Geld.
Meine Meinung, schnell wech :cowboy:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
beppo,
ich weiss ja nicht ,ob mach 300 euro spritkosten im monat als "radiergummi" bezeichnen kann. es gibt auch keine vernünftige alternative mit ÖV ( 1,5 stunden ow). und damit bin ich wohl nicht allein.
gruss.
bengel, der noch lieber seine alte steuerklasse, vor der scheidung, wieder hätte. dann verzichte ich auf die pauschale.
Hallo Bengel,
Deswegen habe ich bewusst die Frage nach Umfang der Km-Grenze und Pauschalierungshöhe aussen vor gelassen.
Ich denke aber tatsächlich, dass der Teil, der von den Meisten sowieso getragen werden muss pauschaliert werden sollte.
Nicht weil ich glaube, dass der Staat soviel Geld wie möglich bekommen soll, sondern einfach um die Verwaltung zu vereinfachen und damit für uns alle billiger zu machen.
Ich denke damit würden wir, per Saldo, alle besser fahren.
Mir ist natürlich auch klar, dass das mit dem Radiergummi etwas flapsig überzeichnet ist, aber damit wollte ich auch nur verdeutlichen was ich meine.
Und ich halte das Problem mit den Steuerklassen bzw. Ehesplitting vs. Familiensplitting etc. auch für gravierender. Das mag aber auch an meiner persöhnlichen Situation liegen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke @ brille007 für die aktuelle Berichterstattung! :thumbup:
Hallo Beppo,
Dein Argument
Ich denke aber tatsächlich, dass der Teil, der von den Meisten sowieso getragen werden muss pauschaliert werden sollte.
Nicht weil ich glaube, dass der Staat soviel Geld wie möglich bekommen soll, sondern einfach um die Verwaltung zu vereinfachen und damit für uns alle billiger zu machen.
Ich denke damit würden wir, per Saldo, alle besser fahren.
in allen Ehren. ABER: das könnte O-Ton Gesetzgeber oder Finanzverwaltung sein und ist schlichtweg steuerzahlerfeindlich!
Erstens: Ein Teil, der von den meisten Menschen ohnehin getragen werden muß (wer könnte diesen Teil wie bestimmen?!) ist bereits pauschaliert; nennt sich Arbeitnehmerpauschbetrag und wird in den letzten Jahren mit schöner Regelmäßigkeit gekürzt. Gerade die "blinde" Gewährung dieses Arbeitsnehmerpauschbetrages an alle Arbeitnehmer führt dazu, daß nicht jeder Radiergummi belegt und geprüft werden muß. Diesem Zwang, tatsächlich alle berufsbedingten Werbungskosten einzeln und für den FA-Mitarbeiter nachvollziehbar aufzuführen und zu belegen, unterliegen nur jene Steuerpflichtigen, die tatsächlich höhere Aufwendungen haben. Fazit: Steuerzahler mit tatsächlich geringeren / gar keinen Werbungskosten brauchen nichts tun und bekommen trotzdem ihren Freibetrag. Steuerzahler mit hohen Werbungskosten haben zusätzlich zu ihren sich in vielen hundert/tausend Euro niederschlagenden tatsächlichen Aufwendungen auch den Aufwand, alles akribisch zu dokumentieren und sich im E-Fall mit radiergummianzweifelnden Beamten rumzuschlagen.
Zweitens: Die Kilometerpauschale (und wohlgemerkt, es ist in den meisten Fällen bereits eine Pauschale, die gewährt wird; und keinerlei Einzelnachweis zu erbringen) wird in der Anlage N eingetragen. Auszufüllen sind rund sechs (in Zahlen: 6) Felder:
Anschrift der Arbeitsstätte
Arbeitstage je Woche
Urlaubs- und Krankheitstage
Arbeitsstätte aufgesucht an x Arbeitstagen
einfache Entfernung
davon mit Verkehrsmittel x/y zurückgelegt
Wer das "vereinfachen" und mit Bürokratie- sowie Kostenabbau begründen will, ist entweder selber ziemlich dumm(dreist) oder muß alle Steuerpflichtigen für dämlich halten.
Sorry, trotzdem
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Du magst das Dumm finden, ich bin trotzdem für niedrige Steuersätze und weniger Abzugstatbestände.
Ich glaube, wir sollten es dabei belassen und jeder bei seiner Meinung bleiben.
:prost:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo liebe Mitstreiter (welch gelungene Wortwahl 😉 :redhead:)!
Für die meisten Pendler werden die hier veröffentlichten Hinweise zum Einspruchsverfahren bzgl. des ab 2007 geltenden "Werkstorprinzip" (Gewährung der Entfernungspauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer) ausreichend und hilfreich sein.
Ich dagegen benötige noch einen weitergehenden Rat; vielleicht findet sich auch der eine oder andere User in der folgenden Darstellung wieder:
Es ist möglich, daß bereits im Rahmen der Gehaltszahlung ein Arbeitgeberzuschuß für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gezahlt wird. Sofern dieser Zuschuß die steuerlich zulässigen Höchstbeträge nicht übersteigt, kann der Arbeitgeber diesen Zuschuß pauschal besteuern; dann fallen weder Beiträge zur Sozialversicherung (also weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile!) an noch wird ein Lohnsteuerabzug vorgenommen.
Wird nun ein solcher Arbeitgeberzuschuß auch in 2007 (analaog 2006) für alle Entfernungskilometer gewährt, muß ein Teil dieses Zuschusses (nämlich der, der auf die ersten 20 Kilometer entfällt, die seit 2007 steuerlich nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden), wie normales Arbeitsentgelt behandelt und sowohl den Abzügen zur Sozialversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) als auch der individuellen Lohnbesteuerung unterworfen werden.
In Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2007 kann man zwar den gegenüber 2006 bestehenden steuerlichen Nachteil versuchen zu kompensieren (siehe Mustereinsprüche).
Wie jedoch kann man erreichen, daß im Falle einer eventuell festzustellenden Verfassungswidrigkeit der dann auch "verfassungswidrige" Abzug der SV-Beiträge korrigiert wird?
Wenn dazu jemand eine schlaue Idee hat oder gar schon einen gangbaren Weg sieht, würde ich mich äußerst über eine Mitteilung freuen.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
es wird konkreter:
Steinbrück will bei Pendlerpauschale nachgeben
Zuerst stellte er sich stur - jetzt kommt der Rückzug: Finanzminister Steinbrück will künftig wieder die ungekürzte Pendlerpauschale in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Der Bundesfinanzhof hatte zuvor bezweifelt, dass die derzeit gültige Neuregelung verfassungsgemäß ist.
Volltext: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,504571,00.html
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
...und >>>hier<<< gibt's einen Musterbrief für den Einspruch beim zuständigen Finanzamt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
leute,
wenn das durchkommt, gibt es eine runde freibier/fruchtsaft von mir beimUT in heidelberg.
😉
bengel
SPD will Pendlerpauschale wieder für alle
Maximal 25 Cent.
Die SPD will angesichts rechtlicher Unsicherheiten erreichen, dass die Pendlerpauschale wieder vom ersten Kilometer an gezahlt wird.
Allerdings soll sie dann vom kommenden Jahr an nicht mehr 30 Cent, sondern maximal 20 bis 25 Cent betragen. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf SPD-Finanzpolitiker.
Von der Union kommen bereits positive Signale. Der CDU-Finanzpolitiker Otto Bernhardt sagte der Hörfunkagentur dpa/Rufa: „Eine Änderung wird an der Union nicht scheitern. Aber wir werden von uns aus keine Initiative ergreifen.“
Mehr: http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/125/id/318969/fm/0/SH/0/depot/0/
Hallo!
Mal das Ganze etwas anschaulicher: 🙂
Also: 60 km mal 221 Tage mit 0,30 ct ergibt: 3978.- Euro (bisher)
Neu: 40 km mal 221 Tage mit 0,30 ct ergibt: 2652.- Euro
Und jetzt der SUPER Vorschlag:
SPD: 60 km mal 221 Tage mit 0,20 ct ergibt: 2652.- Euro (ein Schelm wer Böses dabei denkt ... : :rofl2: )
Grüße *nichtaufgeber*
Zusatz: (Die 0-20 km wären ja größtenteils durch den Pauschbetrag - Werbungskosten von 920.- abgedeckt. (In meinem Beispiel: 20 mal 221 Tage mit 0,30 ct ergibt 1326.- Euro - und da wieder die 2652.- dazu ergibt 3978 .-)
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
alt: 18 km * 221 Tage * 0,30 € = 1.193,40 €
neu: 0 km * 221 Tage * 0,30 € = 0,00 €
SPD: 18 km * 221 Tage * 0,20 € = 795,60 €
Und nun? Dein Beispiel zeigt lediglich den Mechanismus, nämlich dass künftig die Fahrtkosten zwei Drittel der bisherigen betragen werden.
Insgesamt natürlich pfiffig gemacht. Erst alles wegnehmen und dann weniger zurückgeben. Und was macht das Volk. Es jubiliert, weil's die Kilometer wieder voll gibt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!