Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Krankenversicherung. In der Suchfunktion habe ich leider nichts passendes gefunden.
Ich bin aktuell noch verheiratet und freiwillig gesetzlich versichert. Meine Noch Frau und meine Kinder sind ebenfalls bei
mir versichert da meine Noch Frau nur geringfügig beschäftigt ist.
Soweit ich weiß sind sie bis 3 Monate nach der Scheidung noch bei mir versichert.
Und danach?
Muß Ex dann den Beitrag für eine gesetzlicher KV selbst bestreiten oder bekommt sie eine KV für sich und die Kinder für umme?
Im voraus Danke
Gruß
Bart
Die Kinder können weiterhin bei dir kostenfrei familienversichert sein, solange du in der gesetzlichen KK bleibst. Wie und wo sich deine Frau versichert ist ihre Sache. Sie kann freiwillig in die gesetzliches zahlen oder evtl. falls sie hartz IV Ansprüche hat darüber versichert sein (die Kinder können dann auch bei ihr versichert werden).
Wechselst du in die private kann sie die Kinder auch bei sich familienversichern. Falls das nicht möglich ist (einzigre Grund wäre, das sie nicht versichert ist) müßtest du die Versicherungbeiträge der Kinder zusätzlich zum KU zahlen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
sie muss vom Tage der Rechtskraft der Scheidung sich selbst versichern. Die Kv fordern das Urteil an. Und sie gehen davon aus, sobald EU gezahlt wird, dass dadurch ein Mindesteinkommen von ca. 800 € erzielt wird. Danach wird der Beitrag berechnet.
Nach 3 Monaten ist keine gesetzliche KV mehr verpflichtet sie aufzunehmen. Entsprechend sollte sie sich schon während der Scheidungsphase darum kümmern. Bei einer gesetzlichen KV können die Kinder bei dir oder bei ihr mitversichert werden.
Es gibt wohl die Möglichkeit im Scheidungsverfahren zu beantragen, dass der Eu-zahlende auch die KV-Kosten des anderen übernehmen muss. Das wird dann vor Berechnung des Eus abgezogen. Inwieweit das heutzutage beantragt bzw. so entschieden wird kann ich nicht sagen.
Sophie
Danke erstmal. Das heisst in ihrem Fall ca. 800€ EU+200€ geringfügige Beschäftigung= 1000€. Und von
diesen 1000€ müsste sie dann einen KV Satz von 14,5% zahlen =145€.
Ich gehe davon aus das KU und KG nicht zum Einkommen zählt.
Was aber wenn der Gesetzgeber irgendwann beschliesst das die Kinder nicht mehr kostenfrei familienversichert sind.
Dann wäre ja derjenige bei dem die Kinder mitversichert sind ´der Dumme´.
Gruß
Bart
Hallo Bart,
die geringfügige Beschäftigung wird nicht angerechnet, weil da ja Pauschalsteuern für abgeführt werden.
Und die Frage ist auch, ob es eine KV von 14,5 % sein muss. Meine ist billiger. Liegt bei ca. 13,5 %. Kann man gut im Internet nach Vergleichen googlen.
KU und Kindergeld bleiben außen vor. Das ist sozusagen das Einkommen des Kindes.
Wie das mal wird wenn Kinder nicht mehr beitragsfrei versichert werden muss man dann sehen wenn es soweit ist. Da sind bis jetzt auch keine hohen Summen im Gespräch. Und im Zweifelsfall ist das mit Sicherheit vor Zahlung von KU und EU vom Einkommen abzuziehen. Würde ich jedenfalls logisch finden.
Sophie