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Letzte Chance, den Ortszuschlag für Verheiratete zu bekommen

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielen Dank an Simone für diesen sehr wichtigen Hinweis:


Stichtag: 01.10.2005 für Überleitung TVÖD

Auch viele Ledige und Geschiedene haben Anspruch auf den "Verheirateten"-Anteil am Ortszuschlag, nämlich dann, wenn sie unterhaltspflichtig sind oder Kindern oder anderen Unterhalt gewähren.

Wir fordern dazu auf, solche Ansprüche jetzt zu prüfen und ggf. dem Arbeitgeber gegenüber geltend zu machen.

Mit der Überführung in den TVÖD (Bundesbeschäftigte oder beschäftigt bei einem Arbeitgeber, der zu einem kommunalen Arbeitgeberverband gehört) am 01.10.2005 verschwindet der bisherige Ortszuschlag der Angestellten. Die Situation im September 2005 wird entscheidend sein, ob der Verheirateten-Anteil im Überführungs- oder Garantie-Betrag enthalten ist oder nicht. Das heißt: Die gesamte weitere Vergütungsentwicklung kann auf einem ca. 100 € höheren Niveau stattfinden, wenn mit dem Verheirateten-Anteil überführt wird.

Deshalb ist es jetzt besonders wichtig, einen möglicherweise bestehenden Anspruch schriftlich beim Arbeitgeber gelten zu machen.

Für alle tariflichen Ansprüche gilt die 6-monatige Ausschlussfrist. Das heißt, ein z.B. für Januar bestehender Anspruch muss im Juli geltend gemacht werden; sonst verfällt er. Also den antrag ggf. schnellstens einreichen, sonst ist ein weiterer Monat verfallen.

Wichtig:
Der Überführungsantrag wird nicht verändert, auch wenn der zugrundeliegende Anspruch (verheiratet, Unterhaltspflicht, Unterhaltsgewährung) nach Okrtober 2005 nicht mehr besteht.

Nachfolgend ein Muster:

An
(Arbeitgeber)

"Verheiratetenanteil" im Ortszuschlag
§ 29 B (2) BAT/-O

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich den Ortszuschlag Stufe 2 rückwirkend im Rahmen der tariflichen Ausschlussfrist geltend.

[ ] wegen einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung
[ ] weil ich gem. § 29 B Absatz 2 Ziffer 4 an ...name... Unterhalt gewähre.

Ich bitte um Nachzahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

Mit freundlichem Gruß

Name, ggf. Personalnummer und Unterschrift

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2005 11:07