Hallo zusammen
kurze Fakten , getrennt im Juni 2011. Für 2011 soll eine gemeinsame Steuererklärung gemacht werden. Bei getrennter Veranlagung würde mir ein Steuernachteil lt. Steuerberater von ca. 1900 € entstehen. bei gemeinsamer Veranlagung für mich eine Nachzahlung von ca. 1800 € . Mein Seuerberater hat alles für eine gemeinsame Veranlagung zusammengestellt , es fehlt lediglich die Unterschrift von Exe. Leider ist diese so gebacken das sie grundsätzlich keine Unterschrift auf etwas leistet was sie nicht versteht, und das ist jede Menge Das war während unserer Ehe eigentlich kein Problem da hat sie irgendwann nach viel Zureden usw . die Steuererklärung unterschrieben - so nach dem Motto - Schatz mach dir keinen Sorgen unterschreibe einfach, der Steuerberater weiss schon was er macht. Nun sind wir aber getrennt , Exe lehnt eine Unterschrift ab. Ich weiss nun aber das ich diese Unterschrift gerichtlich erzwingen kann da aufgrund dieser unserer privaten Situation steuerlich für die Zeit in der wir noch zusammen waren keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Meine Frage nun : Wenn ich die Unterschrift von Exe einklage was kostet mich das ? Lohnt sich der Aufwand ? Und ja EXE weiss Bescheid das sie im Falle einer Steuerrückvergütung ihren Anteil bekommen würde .
Über eure Hilfe würde ich mich freuen
Bis dann Guddis
Reich die Steuererklärung mit Elster ein. Da gibt es keine Unterschriften.
Und schon gar nicht zwei.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
wie Beppo das schreibt, stimmt es leider nicht. Denn ohne Unterschrift geht es nur, wenn man vorher das Authentifizierungsverfahren absolviert hat. Denn sonst könnte ja jeder Dödel Deine Steuererklärung einreichen.
Aus gegebenem Anlass (anderer User mit Problemen) wäre beim Gericht ein Antrag auf Ersetzung ihrer Unterschrift zu stellen.
Das Finanzamt kann Dir da leider nicht helfen, weil es die Unterschrift der Ex weder erzwingen kann noch ersetzen darf. Steuerrechtlich darf die Ex der Zusammenveranlagung widersprechen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo ,
danke für eure schnelle Antworten, Beppo wenn es so einfach wär hätte ich die Steuererklärung schon mit Elster gemacht, Wie lbm aber schreibt geht das nicht. Gerichtlich kann ich das einfordern , ich weis , aber 1. möchte ich das eigentlich vermeiden und 2. was würden da für Kosten entstehen. Lohnt da der Aufwand , sind da die Kosten für solch eine Anforderung nicht größer als die 1800,00 € Nachzahlung die ich bei getrennter Veranlagung leisten müsste ?
Das gilt es halt abzuwägen
Gruß Guddis
Naja, die Frage ist, ob es überhaupt zum Prozess kommen muss. Hat sie einen Anwalt? Dann kann man das erst mal über den regeln, ihn auf die entsprechenden Grundsatzurteile hinweisen und dass seine Mandantin ggf. schadensersatzpflichtig ist, wenn es durch die fehlende Zusammenveranlagung zu einem Schaden für Dich kommt. Der Schaden ist ja nicht 1900 zu null, sondern 1900 Nachzahlung zu 1800 Erstattung, wenn ich mich nicht irre. Also ein Schaden von 3.700 Euro.
Ich bin nicht gerichtskostenfest, vielleicht kann da jemand anders weiterhelfen.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Lbm
nein einen Anwalt hat sie nicht, noch nicht, aber spätestens in der kommenden Woche hat sie einen , da der Scheidungsantrag diese Woche beim Gericht eingereicht wurde , da Unterhaltsfragen noch nicht geklärt sind , meine zwei Söhne leben bei mir . Es wird ein Muss für Exe sein einen Anwalt zu nehmen und da werden so denke ich mal dann einige Sachen zur Sprache kommen. Leider wollte ich es aber soweit nicht kommen lassen. Meine Sorge gilt halt dem Bereich , Recht haben und kostenfreises Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel.
Naja danke für eure Antworten bisher
Gruss Guddis
Ich habe gerade an anderem Ort gelesen, dass man sich mit Unterschriftsersetzungen selbst ans Gericht wenden kann. Ich vermute mal, dass das die Kosten gering halten sollte.
Aber dazu solltest Du Deinen Anwalt mal befragen. Wenn sie sich eh einen nehmen wird, gehe ich mal davon aus, dass ihr ein fähiger Anwalt raten wird, sich da nicht quer zu stellen, weil sie 99%ig verlieren (und Kosten tragen) wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo
und danke lbm, das hilft mir schon ein gutes Stück weiter, das ganze Anwalt und Gerichprozedere ist für mich etwas neu. Es würde also heissen, sollte eine Unterschrift erzwungen werden ich die entstandenen Gerichts oder Anwaltskosten nicht bezahlen müsste ? Das wäre ja auch eine gute Argumentation Exe gegenüber um sie zur Besinnung zu bekommen.
Gruß Guddis
Ob ihr die Kosten auferlegt werden, weiß ich nicht, da kann Dir sicher Inselreif was zu sagen. Zumindest dürften die Kosten für die Ersetzung der Unterschrift durch das Gericht nicht so irrsinnig hoch sein, schon gar nicht, wenn die Sachlage klar ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Guddis,
man weiss in Familiensachen, besonders vor der Scheidung, natürlich nie, ob die Kosten dem unterlegenen Teil aufgebrummt werden, wie es ZPO und FamFG eigentlich vorsehen, wie es eigentlich sein müsste und in den meisten Fällen, in denen es ums Geld geht, auch wirklich praktiziert wird.
Der Antrag ist eigentlich ein Selbstläufer. Es kann natürlich immer sein, dass die Ex mit irgend so einem Kram ankommt wie "der böse Guddis, der hat mir ja nie richtig gesagt, dass ich da unterschreiben soll und der hat mir auch nie ernsthaft versprochen, Nachteile ausgzugleichen und jetzt überzieht er mich vorschnell mit einem Prozess" und so weiter. Das kann bei einem mitleidigen Richter dann schon mal zur Kostenaufhebung führen. Bei einem Gegenstandswert von 3.700,- sind die halben Gerichtskosten, also 158,- und Dein Anwalt kostet 752,68 - Gewinn dann immer noch 2.800,-.
Gruss von der Insel
Deswegen würde ich ihr auch zunächst mal möglichst sachlich und nüchtern die Sachlage und mögliche Folgen beschreiben.
"Liebes Echsilein
Wir sind berechtigt im Trennungsjahr unsere Steuern noch mit gemeinsamer Veranlagung durchzuführen. Diese ergibt eine deutliche Steuerersparnis gegenüber der getrennten Veranlagung.
Um unnötigen finanziellen Schaden zu vermeiden, sind die Ehepartner verpflichtet, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen. Darüber gibt es bereits eine regelmäßige Rechtsprechung, die diese Zustimmungspflicht bestätigt.
Wenn du tatsächlich, wie von dir angekündigt, deine Zustimmung verweigerst, bin ich gezwungen, diese gerichtlich durchzusetzen.
Dieses Verfahren werde ich mit Sicherheit gewinnen und du zur Übernahme aller Kosten verurteilt.
Um dieses, für dich, teure Verfahren zu vermeiden, bitte ich dich ein letztes Mal, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen.
Um dir die Möglichkeit zu geben, dich selbst darüber zu informieren, werde ich bis zum (2 Wochen) warten. Wenn ich bis dahin nichts von dir höre, werde ich ohne weitere Verzögerung die notwendigen Schritte in die Wege leiten.
mfg Guddis
@LBM, bei mir ging das noch.
Für das Zertifizierungsverfahren brauchte ich, m.W.n. auch keine Unterschrift von ihr.
Kann mich aber auch irren.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.