Hallo,
ich bin gerade über meinen Lohnsteuerjahresausgleich. Jetzt bin ich beim Überlegen, ob ich neben meinen gezahlten Unterhaltszahlungen an die Ex auch meine gezahlten Hausratauszahlung an sie irgendwo angeben kann, oder bei den Unterhaltszahlungen mit hineinrechnen kann.
Bin mir sicher, dass sie das unterschreiben würde. Oder muss ich irgendwelche Belege beilegen, wegen des Unterhaltes?
Kann mir jemand bitte helfen?
Wäre sehr dankbar.
Grüsse
mitschiii
Hi,
was meinst Du mit "Hausratsauszahlung"?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo nochmal,
ich habe sie ausgezahlt, damit ich den Hausrat bei mir behalten kann. Kannst du/könnt ihr mir bitte weiterhelfen?
gruß mitschiii
Buona notte,
das heißt also, Du hast ihr Geld gegeben, damit sie sich Hausrat kaufen kann. Das heißt auch, dass das eine Form der Unterhaltsleistung ist, die Du als Sonderausgabe geltend machen kannst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Buona notte,
das heißt also, Du hast ihr Geld gegeben, damit sie sich Hausrat kaufen kann. Das heißt auch, dass das eine Form der Unterhaltsleistung ist, die Du als Sonderausgabe geltend machen kannst.
LG LBM
Hallo,
d. h. dass ich einfach die 1.800,- euro, die ich ihr an Hausrat ausgezahlt habe in Unterhaltsleistungen mit reinrechnen kann? also dann statt 2.800,- Euro einfach dann 4.600,- Euro ins Formular eintragen und von ihr dann unterschreiben lassen oder? (macht beim Bescheid nämlich ca 600,- euro aus)
Brauch ich beim Finanzamt außer ihrer Unterschrift noch weitere Nachweise, dass ich ihr Unterhalt gezahlt habe oder reicht ihre Unterschrift?
Gruss mitschiii
Moin nochmal,
bei "normalen" Veranlagungen sollen im Grunde so wenig Belege wie möglich mitgeschickt werden. Wenn Deine Ex die Anlage U unterschreibt, werden die geleisteten Zahlungen ja bei ihr der Besteuerung unterworfen. Ich würde daher zunächst die geforderten Angaben in der Anlage machen und Belege nur zur Verfügung stellen, wenn Du explizit dazu aufgefordert wirst. Also beide unterschreiben und ab damit.
Du weißt aber, dass Du steuerliche Nachteile, die ihr dadurch erwachsen, ggf. ausgleichen musst?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hallo nochmal,
Wenn Deine Ex die Anlage U unterschreibt, werden die geleisteten Zahlungen ja bei ihr der Besteuerung unterworfen.
Du weißt aber, dass Du steuerliche Nachteile, die ihr dadurch erwachsen, ggf. ausgleichen musst?
Sie hat letztes Jahr nix gearbeitet! Deswegen muss sie nix versteuern! Darum macht sie ja da auch mit!
bei "normalen" Veranlagungen sollen im Grunde so wenig Belege wie möglich mitgeschickt werden. Ich würde daher zunächst die geforderten Angaben in der Anlage machen und Belege nur zur Verfügung stellen, wenn Du explizit dazu aufgefordert wirst. Also beide unterschreiben und ab damit.
Was meinst du mit verschicken? Meinst du, dass ich den Ausgleich per Post zum Finanzamt gebe oder über Elster (da muss ich ja dann die Belege zum Finanzamt bringen)?
Beide unterschreiben meinst: ich und sie oder meinst beide formulare? kenn mich damit noch net so aus, mach das zum ersten und wohl auch zum letzten Mal.
Wie ist es eigentlich am schlausten zu Verfahren bei so nem Fall: Soll ich die Erklärung mit Elster verschicken oder lieber persönlich beim Finanzamt vorbei (muss ich ja eh, weil ich ihre Unterschrift ja brauch oder?)?
Gruss mitschiii
Guten Morgen an alle,
hab mich nochmal schlau gemacht über mein Steuerhilfeprogramm und dann dies entdeckt:
Sehr wichtig ist die Abgrenzung zwischen Zugewinnausgleich und Unterhaltszahlung. Beim Zugewinnausgleich geht es um die Verteilung des in der Ehe erworbenen Vermögens. Zahlungen oder Sachleistungen (beispielsweise die Übernahme des PKW oder des Hausrats), die damit zusammenhängen, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Achten Sie darauf, dass keine Zweifel über den echten Unterhaltscharakter Ihrer Zahlung aufkommen können.
sowie auch das:
Während man bei den außergewöhnlichen Belastungen von einem sehr engen Unterhaltsbegriff ausgeht und es immer auf die zeitliche Verteilung der Zahlungen ankommt, ist die Finanzverwaltung beim Realsplitting großzügiger: »Es ist unerheblich, ob die Unterhaltsleistungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht erbracht werden. Auch als Unterhalt erbrachte Sachleistungen sind zu berücksichtigen ... Ferner ist ohne Bedeutung, ob es sich um laufende oder einmalige Leistungen handelt« (H 86 b »Unterhaltsleistungen« EStH 2001).
Abzugsfähig ist mit Ausnahme von Geschenken alles, was für die Lebensführung des Unterhaltsempfängers bestimmt ist. In den meisten Fällen werden die Unterhaltszahlungen durch das Gericht festgesetzt worden sein oder es gibt zumindest eine vertragliche Vereinbarung darüber.
Überwiegend werden die Unterhaltsleistungen als Barzahlungen oder Überweisungen direkt an den Ehegatten gezahlt. Es sind aber auch Zahlungen an Dritte zugunsten des Unterhaltsberechtigten abzugsfähig, beispielsweise Überweisungen des Unterhaltspflichtigen direkt an die Krankenversicherung des Unterhaltsempfängers oder Zahlung der Miete direkt an den Vermieter des Unterhaltsberechtigten.
Zu den steuerlich abzugsfähigen Unterhaltsleistungen gehört auch die Erstattung des Steuernachteils beim Unterhaltsempfänger und gegebenenfalls der Ausgleich weiterer Nachteile, die dem Unterhaltsempfänger durch das Realsplitting entstehen (BMF-Finanznachrichten 42/81 vom 1.12.1981, DB 1981 S. 2576).
Grundsätzlich sind auch Sachleistungen abzugsfähig. Allerdings gibt es hier oft Streit mit dem Ehegatten oder dem Finanzamt über die Bewertung der Sachleistung, die in einen €-Betrag umgerechnet werden muss. Bei Barzahlungen oder Überweisungen vermeidet man von vornherein derartige Streitigkeiten
das bedeutet ja also, dass man die Ausgleichszahlung für den Hausrat nicht absetzen kann.
Muss ich beim Finanzamt meine Unterhalts- bzw Hausratszahlungen nachweisen???
wenn ja, steht da oben ja was von "überwiegend werden Unterhaltszahlung als Barauszahlung ... gezahlt" . Wie will man dann dem Finanzamt das glaubhaft machen, dass man es damals gezahlt hat? (es weiss ja keiner, dass ich meiner Ex das Geld für den Hausrat gegeben habe, ich hab es ihr halt gegeben, damit sie unser Kind schön ausstatten kann und sein Zimmer schon einrichten kann)
Kann man das nicht irgendwie so hindrehen?
naja jetzt sind es doch ein bisschen viel Fragen. Aber kann mir jemand, der Erfahrungen gemacht hat, vielleicht weiterhelfen?
Danke für jede Antwort!
grüsse mitschiii
Hi Mitschiii,
Du hast Deiner Ex Geld gegeben, richtig? Was sie davon kauft, ist völlig egal. Du hast es als "Unterhalt" gegeben und fertig. Wenn Du jetzt natürlich auf einen Überweisungsträger geschrieben hast "Ausgleich für Hausrat im Sinne des Zugewinnausgleich" oder sowas, dann hast Du ein Problem, wenn Du die Zahlung nachweisen musst.
Also, alle Zahlungen, die Du für den Lebensunterhalt der Ex geleistet hast, kannst Du beim Realsplitting ansetzen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Du hast Deiner Ex Geld gegeben, richtig? Was sie davon kauft, ist völlig egal. Du hast es als "Unterhalt" gegeben und fertig. Wenn Du jetzt natürlich auf einen Überweisungsträger geschrieben hast "Ausgleich für Hausrat im Sinne des Zugewinnausgleich"
auf meinen Ausgleich hab ich es so formuliert: 1. Rate für die Bezahlung des kompletten Hausrates in Höhe von 1.800,- Euro. Gibt es so Probleme?
wenn Du die Zahlung nachweisen musst.
also nachweisen kann ich das, wie oben geschildert per Überweisungsträger. Aber wenn es damit Probleme gibt, dann würde sie mir auch wahrscheinlich ne Barzahlung in dieser Höhe von 1.800,- Euro bestätigen.
Wie muss man das bei einer Barzahlung handhaben? Forumular aufsetzen u unterschreiben lassen, oder wie?
gruss mitschiii
@ mitschii,
wenn Du Deiner Ex einen Ausgleich für Hausrat bezahlst und das auch noch selbst so formulierst, ist es genau das - und kein Unterhalt.
Tipps zum Steuerbetrug werden auf vatersein.de nicht gegeben.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ mitschii,
wenn Du Deiner Ex einen Ausgleich für Hausrat bezahlst und das auch noch selbst so formulierst, ist es genau das - und kein Unterhalt.
Tipps zum Steuerbetrug werden auf vatersein.de nicht gegeben.
Just my 2 cents
Martin
Hallo Martin,
dann hab ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Nur: Ich habe ihr das Geld für beide Zwecke überwiesen, nur eben nur reingeschrieben: bezahlung des kompletten Hausrats und weiter nix mit Unterhalt, weil das haben wir so gehandhabt, denn nur für den Hausrat hätte ich ihr das Geld eben nicht gegeben. Das war eine freiwillige Unterhaltszahlung mit HR, denn eine Bedingung für mich war, dass sie das Geld für den Kleinen nimmt und ihm Kleidung, Spielsachen etc. kauft, sowie eine neue Küche, da sie sonst kein Geld mehr für Essen, Kleidung für sich etc gehabt hätte! Ihr neuer Partner konnte ihr nicht aushelfen.
Das Problem ja jetzt: Wie muss ich das jetzt handhaben?
Außerdem habe ich ihr nochmals eine freiwillige Zahlung gegeben, weil sie und ihr neuer Partner durch Umzug kein Geld hatten und ich sie dann unter die Beine gegriffen habe mit nochmals 1.000,- Euro. Nur das Geld hab ich 2x von meinem Konto abgehoben innerhalb einer Woche, einmal mit 450,- und danach mit 550,-, aber das Geld hab ich ihr nur so in die Hand gegeben, ohne Quittung, Unterschrift o. ä. Einfach eben nur bar.
Kann ich diese Zahlungen also angeben und wenn ja wie muss ich diese beiden Fälle handhaben?
Danke für Antworten.
Grüsse mitschiii
Hi Mitschiii,
auf welche Art Du ihr das Geld gegeben hast, ist eigentlich egal. Sie bestätigt ja mit ihrer Unterschrift, dass sie von Dir Unterhalt bezieht. Es ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich, ob es regelmäßig wiederkehrende oder einmalige Zahlungen sind.
Wenn Du jetzt dem FA die Summe X.XXX als Unterhalt für Ex angibst (ohne Belege erst mal), dann wirst Du abwarten müssen, ob ihnen die von Ex unterschriebene Erklärung reicht. Sollten Sie Belege haben wollen, dann wirst Du merken, welche sie anerkennen oder nicht. Wenn Du dann aber auf den Verwendungszweck "Hausratsausgleich" oder so geschrieben hast, kann es sein, dass sie Dir diese Position kürzen. Dann musst Du überlegen, ob Du ins Einspruchsverfahren gehst.
Ich kann Dir jetzt nicht definitiv sagen, das ist immer ein bißchen Einzelfallentscheidung und abhängig von den Belegen, wie der Sachbearbeiter die versteht.
Von daher, alles was in Deinen Augen Unterhalt darstellt auf die Anlage U, abzeichnen lassen und im Zweifelsfall mit FA streiten, ob es dann tatsächlich Unterhalt ist oder nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ok dann werde ich dies auch so handhaben und alles angeben und mir das von ihr unterschreiben lassen.
was dann kommt u genehmigt wird, das werde ich dann ja sehen.
Eine Frage dann doch noch: was ist besser in so einem Fall, das Versenden per Elster oder alles ausdrucken lassen und dann beim Sachbearbeiter abgeben?
Wer hat da welche positive bzw negative Erfahrungen? oder spielt es keine Rolle, was ich mach?
Achja: Wenn ich die Erklärung per Elster mache, dann muss ich doch den Antrag oder Anlage U seperat unterschreiben lassen und selbst beim Finanzamt vorbeibringen, das gleiche gilt für Belege von Sonder- und Werbekosten oder?
mfg
mitschiii
Hallo mitschii,
Eine Frage dann doch noch: was ist besser in so einem Fall, das Versenden per Elster oder alles ausdrucken lassen und dann beim Sachbearbeiter abgeben?
Wer hat da welche positive bzw negative Erfahrungen? oder spielt es keine Rolle, was ich mach?
ich mache meine Steuererklärung immer elektronisch (also mittels ELSTER). Bei meinem Steuerprogramm ist es so, dass ich am Ende eine Kurzform der Steuererklärung ausdrucken , unterschreiben und die Belege beifügen muss.
Ob eine gedruckte Erklärung besser ist, kann ich nicht beurteilen. Vorteil bei ELSTER ist halt für den Sachbearbeiter, dass er die Daten bereits elektronisch vorliegen hat und daher deine Angaben nicht nochmal abtippen muss. Ich bekomme seit ich ELSTERe meinen Steuerbescheid nach ca. 2 Wochen zugeschickt (vorausgesetzt es gibt keine Nachfrage des Finanzamtes).
Gruß
Martin
Hallo mitschii,
ich mache meine Steuererklärung immer elektronisch (also mittels ELSTER). Bei meinem Steuerprogramm ist es so, dass ich am Ende eine Kurzform der Steuererklärung ausdrucken , unterschreiben und die Belege beifügen muss.
Hallo Martin,
dann werd ich sie diesmal auch elektronisch machen.
Die Kurzform der unterschriebenen Erklärung und Belege bringst du dann beim Finanzamt vorbei oder?
Und wie handhabst du es mit dem Unterhalt? Da muss man auch was Ausdrucken und von der Ex unterschreiben lassen u beim FA vorbeibringen oder?
mfg mitschiii
Hallo mitschii,
Die Kurzform der unterschriebenen Erklärung und Belege bringst du dann beim Finanzamt vorbei oder?
Korrekt. Alternativ gibt es da noch den Postweg...
Und wie handhabst du es mit dem Unterhalt? Da muss man auch was Ausdrucken und von der Ex unterschreiben lassen u beim FA vorbeibringen oder?
Über den Unterhalt gibt es bei dir einen Urteil bzw. einen Titel, soweit ich mich erinnere. Die für das Finanzamt relevanten Passagen des Urteils bzw. Titels (=Zahlbetrag EU), eine von der "Ex" unterschriebene Bescheinigung über erhaltenen zusätzlichen Ehegattenunterhalt (das Fettgedruckte ist wichtig!) sowie die von "Ex" unterschriebene "Anlage U" legst du nebst weiteren Belegen der Kurz-Steuererklärung bei.
Falls Ihr nicht verheiratet ward, dann ersetze "Ehegattenunterhalt" durch "Betreuungsunterhalt für <Name der "Ex">".
Gruß
Martin
Hallo Martin,
ja genau du hast Recht mit dem Titel!
Entstehen für Sie irgendwelche Nachteile beim Realsplitting, wenn sie nicht gearbeitet hat in 2007?
Wenn nicht, dann werde ich ihr freiwillig eh einen Teil als Unterhalt überweisen, sollte ich etwas rausbekommen. Den kann ich dann ja wieder nächstes Jahr geltend machen.
Ab September startet sie eine Ausbildung. Ich hatte den Titel bis zur Scheidung, also Januar war der letzte Zahlmonat an sie. Entsteht gegenüber Auszubildenden irgendwelche Nachteile beim Realsplitting?
mfg mitschiii
Moin,
wenn sie außer Deinem Unterhalt keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat, wird sie darauf keine Steuern zahlen müssen, weil ihr ja der Grundfreibetrag von 7660 Euro zusteht. Das heißt: Sie zahlt keine Steuern, wenn die Summe nicht überschritten ist und Du zahlst weniger.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."