Lohnt sich Anlage U...
 
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Lohnt sich Anlage U?

 
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
nochmal eine Frage bezüglich der Anlage U in der Steuererklärung.
Ich musste meiner Ex von September 2010-April 2012 insgesamt € 7900 Trennungsunterhalt zahlen sprich €385/Monat. Sie verdient circa €1300 Netto.
Lohnt sich in meinem Fall die Anlage U überhaupt. Wieviel müsste ich ihr in etwa als Nachverzichtserklärung zurückzahlen? Kann sie dadurch noch andere Forderungen an mich stellen?

Danke

Gruss

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2012 15:31
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Wieviel du ihr an Steuern ausgleichen musst kann dir jeder beliebige Nettorechner ungefähr beantworten.
Das perfide allerdings ist: Das ist theoretisch längst nicht alles.

Es könnte sein, das sie durch die Bewertung des UH als steuerpflichtiges Einkommen beispielsweise mehr Kita Beitrag zahlt oder irgendwelche anderen Vergünstigungen wegfallen. Auch diese sind durch dich auszugleichen.

Ja,  das ist kaum verlässlich vorhersehbar.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 16:18
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Denke es ist besser zu versuchen den Trennungsunterhalt in gewisser Höhe als außerordentliche Belastungen anzuerkennen und da kein Fass mehr aufzumachen. Dumm in diesem Fall ist, dass sie ein zu hohes Einkommen hat, dass es sich wirklich lohnt.
Was ich nicht ganz versehe ist warum das Finanzamt bei zumutbaren belastungen (4% von 80918€) von unserem Gesamteinkommen ausgeht. Ich habe Brutto knappe 60K in bin als einziger von den ausserordentlichen belastungen betroffen. Versteht das jemand?
Danke Dir !

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2012 18:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mateusz74,

bin mir nicht ganz sicher, ob ich dich richtig verstehe; aber falls du als Alternative zur "Anlage U" mit der "Anlage Unterhalt" liebäugeln solltest:

Denke es ist besser zu versuchen den Trennungsunterhalt in gewisser Höhe als außerordentliche Belastungen anzuerkennen und da kein Fass mehr aufzumachen. Dumm in diesem Fall ist, dass sie ein zu hohes Einkommen hat, dass es sich wirklich lohnt.

Um genau zu sein, "Anlage Unterhalt" lohnt sich m.W. überhaupt nicht. Dort kannst du theoretisch 8.004 Euro p.a. absetzen (plus ggf. übernommene Kranken- und Pflegeversicherung, aber das dürfte bei dir nicht der Fall sein, weil sie offensichtlich selbst genug verdient, um regulär in der GKV versichert zu sein). ABER: Diese 8.004 Euro würden nur dann gelten, wenn Madame im Jahr (!) maximal 624 Euro eigene Einkünfte hat. Jeder Euro, der über diese 624 Euro hinausgeht, mindert den Betrag, den du absetzen kannst; heißt im Klartext, ab 8.628 Euro eigener Einkünfte der Dame gibt's bei dir genau gar nichts mehr zum Absetzen, egal wie viel du tatsächlich gezahlt hast.

Und über diese 8.628 Euro pro Jahr ist sie mit ihren 1.300 Euro pro Monat bereits weit hinaus.

Ich vermute daher, dir bleibt tatsächlich nur der Weg über die "Anlage U", und das bedeutet, dass du halt doch den Nachteilsausgleich an der Backe hast. Ob sich's finanziell lohnt, müsstest du anhand deines eigenen Einkommens (und des damit verbundenen Grenzsteuersatzes) halt mal ausrechnen. Wenn's ohnehin nur ein paar Euro fuffzich sind, dann lass im Zweifelsfall lieber die Finger davon; ansonsten ist es eine Abwägung des möglichen Ertrags und des damit verbundenen Risikos (nämlich, dass du am Ende neben den relativ gut abschätzbaren steuerlichen Nachteilen auch noch irgendwelche anderen, und völlig unkalkulierbaren Nachteile ausgleichen müsstest).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 18:35
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lohnt sich in meinem Fall die Anlage U überhaupt.

Du schiebst den ersten Euro  von 44% nach 23% Grenzsteuersatz und den letzten
von 40% nach 28%. Im Mittel also 16% Gefälle.

7900 €* 16% = 1264 €

Je nach Freibeträgen, Kirchensteuer etc. leicht anders.

Normalerweise nimmt man sowas mit, aber je nachdem, was
Du da für eine Zickenkriegerin an der Backe hast ists vielleicht
auch die Nerven nicht wert.

Ist es denn in der TU-Berechnung eingepreist? Soll ja so sein laut Leitlinien.
Wenn ja, bist Du bei den sonstigen Fallen bisschen besser aufgestellt, weil
dann hat man's Dir ja vorgerechnet und Du kannst Dich drauf berufen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 18:50
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

"Ist es denn in der TU-Berechnung eingepreist? Soll ja so sein laut Leitlinien.
Wenn ja, bist Du bei den sonstigen Fallen bisschen besser aufgestellt, weil
dann hat man's Dir ja vorgerechnet und Du kannst Dich drauf berufen."

Worauf berufen?
Es ist keine Seltenheit das die Steuerersparniss zwar eingepreist wird, aber der zu ersetzende Nachteil "vergessen" wird, denn denn muss man korrekter Weise wieder abziehen.

Wo man da jetzt besser gestellt sein soll erschließt sich mir nicht ...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 19:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Worauf berufen?
Es ist keine Seltenheit das die Steuerersparniss zwar eingepreist wird, aber der zu ersetzende Nachteil "vergessen" wird, denn denn muss man korrekter Weise wieder abziehen.

Das mit den Steuern und hin und her und Nachzahlung haben wir jetzt einfach mal alle verstanden, hier reden hier nur von den möglichen "sonstigen Nachteilen", mit denen die Damen so ankommen.

Und was soll denn das sein auf dem Niveau? Mit Krankenkasse und Kita-Gebühren passiert da nichts, nein, was passiert ist, dass sie angewackelt kommt und den Steuerberater bezahlt haben will.

Und da macht es einen Unterschied, ob der Thread-Opener die 1000+€ "ausserhalb des Protokolls" realisieren will, weil es bei der TU Berechnung kein Thema war, oder ob das alles schon eingepreist ist. Im letzteren Fall würde ich so ein Ansinnen einfach weglächeln, im ersteren Fall muss man's bisschen ernster nehmen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 20:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gegen die Forderung den Stb. zu bezahlen hilft ggf. das Angebot ihr bei der Steuererklärung zu helfen

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 20:39