Hallo zusammen,
habe zwar schon viel gelesen aber weiß noch nicht wirklich eine Lösung.
ich zahle monatlich 691 € Trennungsunterhalt. Exfrau hat sonst kein Einkommen außer Kindesunterhalt und Kindergeld.
Meine Steuerberaterin meinte ( was ich nicht ganz verstehe ) das sie den dann als einkommen zählenden Unterhalt versteuern muss wenn dieser weit über 8000 € liege.
Ich käme mit meinen 691 € pro Monat auf 8292 € pro Jahr. Sie meinte das sie das dann nicht versteuer müsste.
Was aber auf mich zukäme ist, dass sie aus meiner Familieversicherung rausfliegen würde und ich ihr dann die monatlichen Beträge für die Krankenversicherung zahlen müsse was aber trotzdem steuerlich für mich trotzdem noch ein riesen Vorteil wäre.
Zudem hoffe ich in den nächsten Monaten geschieden zu werden, so dass sie danach ja sowieso nicht mehr in meiner Krankenversicherung drin ist.
Kann ich die Anlage U eigentlich jetzt mit der Steuererklärung für das Jahr 2012 beantragen ? oder zählt das nur "ab jetzt" für die kommenden Monate.
Danke für eure Tipps 🙂
Gruß
M
Kann mir jemand da irgendwie weiter helfen ?
Ich steige auch nicht wirklich zwischen dem Unterschied zwischen Anlage U und Anlage Unterhalt durch...
Weder Anwalt noch Steuerberater wirken auf mich bei meinen Fragen dazu als sonderlich kompetent.... 🙁
Anlage Unterhalt:
Für Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen!
Anlage U:
Für Unterhaltszahlungen an getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner!
Für Dich also maßgeblich die Anlage U.
Einfach ausfüllen, ich habe das über ein Steuerprogramm gemacht, und Deiner Ex zur Unterschrift zukommen lassen. Am Besten 4-mal. 2 Ausfertigungen möchte das Finanzamt, und jeweils eine für Dich, und eine für sie, für die Unterlagen. Gut aufbewahren, da dieses Formular solange Gültigkeit behält, bis es von einer Seite widerrufen wird. Muß also nicht jedes Jahr neu erstellt werden.
Hier wird nur der Trennungsunterhalt/ nacheheliche Unterhalt ausgewiesen der Kindesunterhalt ist NICHT abzugsfähig.
Normal mußt Du dann Deiner Ex die dadurch entstehenden steuerlichen Nachteile ausgleichen. Da sie das evtl. nach Deiner Aussage nicht versteuern muß entstehen ihr da aber keine. Wie sich das dann im einzelnen verhält weiß ich nicht. Im Zweifel würde ich die Steuererklärung einfach nach bestem Wissen und Gewissen anfertigen. Sollte da was nicht passen, meldet sich das Finanzamt schon.
Grüsse!
J.
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