Hallo zusammen,
vorab wünsche ich euch allen schon mal schöne Feiertage.
Meine Frage:
Kind aus früherer Beziehung, deshalb 0,5 Kind auf "Steuerkarte".
Hmm, kann das Thema nicht weiterbearbeiten, deshalb versuche ich es hier nochmal.
Kind aus früherer Beziehung, deshalb 0,5 Kind auf "Steuerkarte".
Anfang das Jahres habe ich geheiratet, das erste mal, und bin von Stkl. 1 nach Stkl. 4 gewechselt.
Soweit ich weiß bleiben alle Abzüge identisch, das ist auch so, bis auf eine einzige Ausnahme, die Kirchensteuer. Sie ist um ca. 10% gestiegen.
Das lässt sich auch darstellen, wenn man die Daten in einen beliebigen Brutto Netto Rechner eingibt. Leider finde ich dazu nichts im Netz.
Weiß jemand warum das so ist? Erkennt die Kirche Kinder außerhalb der Ehe nicht an?
Die Kirchensteuer beträgt in Abhängigkeit von der Religion 8 bzw 9%. Der Zähler für das Kind hat darauf keinen Einfluss. Handelt es sich um eine glaubensberschiedene Ehe? Da gibt es noch ein sog. Kirchgeld. Damit kenne ich mich aber nicht aus.
10% mehr kann es also eigentlich nicht einfach so werden, wenn der Steuersatz nur 8 bzw 9% beträgt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Stimmt, habe das auchmal unter brutto-netto-rechner.info nachvollzogen.
Bei einem Beispielgehalt von 3.000,00 EUR und 9% KiSt und 0,5 Kindern ergeben sich
- Klasse1: Lohnsteuer 344,75, KiSt: 21,71
- Klasse4: Lohnsteuer 344,75, KiSt: 26,29
Wenn man nun bei LSt-Klasse 4 die Kinderanzahl mal auf 1,0 hochsetzt, ergeben sich wieder KiSt 21,71 🤔
Anscheinend wird der Kinderfreibetrag bei der KiSt-Berechnung mit herangezogen und bei der Berechnungsweise für Klasse 4 davon ausgegangen, dass es sich um ein gemeinsames Kind mit dem Ehepartner handelt und nur dann ist das Ergebnis Netto-neutral 🙄
Ah, hier die Erklärung bei Haufe:
Kirchensteuer / 3 Arbeitnehmer mit Kindern | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Danke fürs raussuchen. Allerdings verstehe ich es noch nicht so ganz. 🤔
Dort steht:
"kann der tatsächliche Lohnsteuerbetrag nicht als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Wird als ELStAM ein Kinderfreibetrag übermittelt, erfolgt eine "fiktive Lohnsteuerberechnung"
Das heißt doch, das der Lohnsteuerabzug, wie auch immer, geschätzt wird, und von diesem geschätzten Wert, der anscheinend höher ist als der tatsächliche Lohnsteuerabzug, die 9% (NRW) genommen werden? Richtig?
Und warum macht man das nur in Stkl. 4 so, und nicht in 1? Stehe da etwas auf dem Schlauch.
Na, wahrscheinlich teilt ihr Euch als Verheiratete das halbe Kind, so dass nur noch n Viertel überbleibt😜.
seit einigen Jahren muß der Kinderfreibetrag beim zuständigen Finanzamt regelmäßig neu beantragt und belegt werden...(Rythmus alle 2 Jahre?)
War (ist) zumindest bei mir so... Aktuell steht "meine" Jüngste (bald 23 und im letzten Semester studierend) auch nicht mehr auf meiner Einkommensbescheinigung. Da ich konfessionslos bin, und auch der Solidarzuschlag mehr oder weniger weggefallen ist habe ich es dabei belassen...
Deshalb einfach mal die Frage an Dich: Ist Dein Kind auf deiner aktuellen Einkommensbescheinigung noch eingetragen?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ja, das tut sie.
Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Steuerklassenwechsels hat mein Arbeitgeber eine Nachberechnung für die Vorangegangen Monate durchgeführt und nachträglich mehr Kirchensteuer aus den vormonaten abgeführt. Also praktisch so, als wäre man das ganze Jahr schon verheiratet, was ja auch richtig ist und so ja auch gemacht wird, wenn es andersherum von 1 nach 3 geht.
Das "mehr" bei der K.Steuer hängt also eindeutig mit dem Datum der Heirat zusammen.
Im Januar werde ich mal bei meinem Arbeitgeber nachfragen, wie das zusammenhängt.
Im Januar werde ich mal bei meinem Arbeitgeber nachfragen, wie das zusammenhängt.
Hilfe solltest Du aber in der Sache auch vom Finanzamt bekommen (oder aber von "Deinem" Steuerberater (soweit vorhanden 😉
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)