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Meldung von Finanzamt das Mitteilung uber Trennung

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(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Fories,

Ich habe heute einen Brief von meinem jetzt zuständigen Finanzamt ( ist ja wegen Wohnortwechsel jetzt nen anderes ) bekommen,  dass bei denen eine Mitteilung eingegangen ist das ich seit 18.05. getrennt lebe. Stimmt ja auch bin ja unter Androhung körperlicher Gewalt angegangen worden. Nur leider keine Zeugen.

Kurzum die schreiben es sei eine Mitteilung eingegangen. Ich gehe davon aus dass der Anwalt der Gegenseite das gemacht hat.
Ich werde in diesem Schreiben aufgefordert binnen eines Monats dazu Stellung zu nehmen. Sollte ich das nicht tun Werde i h rueckwirkend zum 18.05. mit Steuerklasse 4 veranlagt. Und ab 01.01.2013 mit Steuerklasse 1.

Über den scheidungstermin wird ja noch verhandelt. Meine Nochehefrau will ja ganz schnell und die Trennung sogar vordatieren. Ich will das ja eigentlich nicht weil ich ja nen halbes Jahr vor der Trennung an Krebs erkrankt bin und meine seit Jahren bereits anhaltende Depressionen dadurch vollends eskaliert sind. Und sich die Frau deswegen trennte. Ich spekulierte da ja auf nacheheliche Solidarität aber ihr sagtet ja da sei nichts zu erwarten.

Frage .
Was bedeutet dieser Brief/Mitteilung/Aufforderung jetzt eigentlich für mich ?
Da meine Nochehefrau während der Ehe nie gearbeitet hat und das selbstverständlich jetzt auch nicht tut ( und ich gehe bis dato aus das der ihr Anwalt das angeleiert hat > es sei denn ihr belehrt mich eines besseren ) Werte ich dieses Schreiben als Boshaftigkeit von der Gegenseite oder ?

Die Frau hat wie gesagt kein Einkommen
Keine Zinsertraege
"nur" die schuldenfreie Wohnung.

Muss ich da jetzt Steuern nachzahlen ab Juni ?
Oder was heisst bzw. Bedeutet das alles ?

Vielen Dank schon mal

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2012 20:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

bevor Du in Dein altes Muster verfällst: Das ist ausschliesslich die (korrekte!) steuerliche Abwicklung Eures dauerhaften Getrenntlebens. Der 18.5.2012 scheint als Trennungstermin ja den Tatsachen zu entsprechen. Theoretisch könntet Ihr für 2012 steuerlich noch gemeinsam veranlagt werden; praktisch hängt das vom Einverständnis Deiner Ex und noch ein paar weiteren Faktoren ab, zu denen die Steuercracks des Forums sicher noch das eine oder andere sagen können.

In jedem Falle gilt: Die Modalitäten Eurer Trennung, irgendwelche Schuldfragen, Krankheitsgeschichten, die Unterstellung von Böswilligkeit oder sonstwas spielen in diesem Kontext keine Rolle; also lass sie auch konsequent draussen und vermische die Themen nicht wieder.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2012 20:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich vermmute, Exe will ihre Steuerklasse von 5 auf 4 wechseln, das geht aber nur mit Dir zusammen. Macht aber keinen Sinn, wenn sie nicht arbeitet.

In 2012 gibt es noch nichts zu tun, wenn ihr IN 2012 die Trennung vollzogen habt. Ihr könnte zusammen veranlagen, auch der Steuerklassenwechsel ist kein MUSS. Die Steuerlast des Jahres ist immer vom zu versteuernden Einkommen abhängig, die Steuerklassen regeln nur die Summe der Vorauszahlungen auf die Steuer im Verlauf des Kalenderjahres.

Ab 2013 musst Du die Stkl. ändern. Dann gibt es auch keine Zusammenveranlagung mehr.

Das Schreiben des FA macht für mich nur Sinn, wenn Ex die Stkl. ändern will. Eine "rückwirkende Veranlagung in Steuerklasse 4" gibt es nicht. Auch die Steuerklasse JETZT zum 18.5. rückwirkend zu ändern geht nicht. Wie gesagt, abgerechnet wird zum Schluss.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2012 21:38
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@Martin
Keine Panik alles easy habe mich voll im GRIFF 😉

Ich habe mit der HExe ( das Werde ich ja noch schreiben dürfen  :rofl2: ) telefoniert.
Ja kannst mal schauen wir sprechen sogar zusammen.
Sie hat mir gesagt dass Sie ab November einen Job beginnt. Deswegen War Sie auf dem Finanzamt um eine Lohnstuerkarze zu bekommen. Hatte Sie seit Jahren ja keine. Dort wurde Sie nach Ihrem Familienstand und bisheriger Lohnstuerklasse gefragt. Sie sagte dort getrennt lebend seit da und da und ihr Nochehemann hätte seither weil.Sie kein Einkommen hatte Lohnstuerklasse 3.
Das glaube ich ihr sogar auch das Sie das so gesagt hat.

Desweiteren behauptet Sie das.Sie auf die Frage welche Steuerklasse Sie denn dann ab November haben möchte hätte Sie.von
.sich aus gesagt 5 und der Ehemann könne für die 8 Wochen.die 3 behalten. Wäre ja gut für mich wenn das so.wäre.
Ab 2013 sind wir.dann.wie gesagt ob geschieden oder nicht eh beide 1

Ich.frage mich dann nur.was.mein.Finanzamt von mir will ?
Soll.ich.enen mitteilen das meine noch Ehefrau bis 31.12..2012 die 5 hat und ich deswegen in.der 3 verbleibe bis dahin.
Weil.wenn ich nicht antworte.werfen die mich in die 4.

Wie gesagt wenn die das tatsächlich so gesagt hat dann verstehe ich das Heck meck gar nicht. Oder ist das wieder so nen Burokrqtejmist Wo ihr ja eh wisst das ich da immer gleich durchdrehen.

Kriege ja schon Panikattacken jetzt wenn ich zum Briefkasten laufe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2012 22:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

Desweiteren behauptet Sie das.Sie auf die Frage welche Steuerklasse Sie denn dann ab November haben möchte hätte Sie.von
.sich aus gesagt 5 und der Ehemann könne für die 8 Wochen.die 3 behalten. Wäre ja gut für mich wenn das so.wäre.

warum wäre das gut? Weil bei Dir (scheinbar) mehr Euros auflaufen und Du als Unterhaltsbeute fetter bist? Schau mal ein bisschen weiter in die Zukunft als ein paar Wochen: Für zwei Monate lohnt sich der Blödsinn nicht; das weckt nur falsche Begehrlichkeiten in Sachen Aufstockungsunterhalt.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2012 22:54
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe ein Schreiben vom Finanzamt erhalten das ich jetzt ab 01.01.2013 mit Steuerklasse 1 und 0,5 Kinder veranlagt werde.
Ist ja auch soweit korrekt !

Wie bekannt bekam ich ja im Oktober ein erstes Schreiben das dem Finanzamt gemeldet wurde das ich seit Mitte Mai 2012 getrennt lebe.
Aus diesem Grund wollte das Finanzamt mich ab Juni 2012 mit Steuerklasse 4 und 0,5 Kinder veranlagen.

Die Hexe fing im November 2012 wieder an zu arbeiten. Da Sie seit Jahren keine Lohnsteuerkarte hatte musste Sie ja aufs Finanzamt und eine erstellen lassen.
Gegenüber dem Finanzamt wurde Ihr gesagt das aufgrund der Trennung wir beide Steuerklasse 4 haben mit 0,5 Kinder. Was absolut abwicklungstechnisch ok ist.

Sie gab gegenüber dem Finanzamt an das Sie wegen den 8 Wochen im alten Jahr jetzt nicht möchte das Ihr getrennter Mann auch noch mal den Aufwand hat seine Steuerklasse von 3 auf 4 zu ändern. Daraufhin habe ich ja meinem Finanzamt geschrieben das mit Einverständnis meiner getrennten Ehefrau das Steuerklassenmodell III / V bis 31.12.2012 bestehen bleibt.

Was ich damals als Barmherzigkeit der Hexe wertete, wurde mir ja von Martin gesagt das dem gar nicht so ist. Sondern das mich das nur zum "fetteren" Unterhaltsochsen macht. Und insofern mit Sicherheit eiskalte Berchnung und Empfehlung Ihrer RAtte.

Insofern behaupte ich jetzt mal das ich mit dem III / V Modell bis 31.12.2012 im nachhinein einen Bock geschossen habe.
Aber der ist leider nimmer zu ändern.

Um jetzt aber nicht noch mehr Geld zu versenken meine Frage :
Hexe arbeitet seit 01.11.2012

Was ist für mich besser ?
zusammen oder getrennt veranlagen für 2012 ?
HINWEIS :
Die Hexe unterschrieb mir lt. Scheidungsfolgenvereinbarung keine Ansprüche auf evtl. Lohnsteuerrückerstattungen für 2012 geltend zu machen.
Sprich wenn überhaupt nen Plus rauskommt darf ich es behalten. > wird halt KU-technisch wieder verrechnet. Ich weiss auch für den TU wird es herangezogen aber ich hoffe das ich ENDLICH im Feburar geschieden werde. Und dort hat Sie auch gemäß Scheidungsfolgenvereinbarung auf nachehelichen Unterhalt verzichtet.
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Ebenso wollte ich mal wissen was für Kosten für den Umgang steuerlich absetzbar sind.

Die Beiträge im Forum sind ja sehr widerprüchlich.
- kann man Fahrten zur Abholung des Kindes jetzt steuerlich absetzen oder nicht ?
- kann man ein Pauschalbetrag pro Tag Umgang absetzen ?
- kann man die Unterhaltszahlungen absetzen ? ( setzen sich ja zusammen aus weitere Zahlung Nebenkosten/Strom und Barunterhalt > was wahrscheinlich auch im nachhinein negativ für mich ist. Besser wäre gewesen den Unterhalt komplett als Unterhalt zu bezeichnen und nicht einfach als Zahlung Nebenkosten > das wird auch nen Kampf geben vorm Finanzamt dieses denen als Unterhaltszahlung verständlich zu machen )

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2012 17:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

für 2012 unbedingt zusammen veranlagen, sonst zahlst Du horrend nach. Deine Einnahmen sind ja mit Stkl. 3 kaum besteuert worden. Wichtig: Wenn Ex allein veranlagen will solltest Du sie darauf aufmerksam machen, dass sie zivilrechtlich im Rahmen der nachehelichen Solidarität dazu verpflichtet ist, den finanziellen Schaden durch steuerliche Veranlagung gering zu halten. Sprich, er Zusammenveranlagung zustimmen.

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Ebenso wollte ich mal wissen was für Kosten für den Umgang steuerlich absetzbar sind.

Die Beiträge im Forum sind ja sehr widerprüchlich.
- kann man Fahrten zur Abholung des Kindes jetzt steuerlich absetzen oder nicht ?
- kann man ein Pauschalbetrag pro Tag Umgang absetzen ?
- kann man die Unterhaltszahlungen absetzen ? ( setzen sich ja zusammen aus weitere Zahlung Nebenkosten/Strom und Barunterhalt > was wahrscheinlich auch im nachhinein negativ für mich ist. Besser wäre gewesen den Unterhalt komplett als Unterhalt zu bezeichnen und nicht einfach als Zahlung Nebenkosten > das wird auch nen Kampf geben vorm Finanzamt dieses denen als Unterhaltszahlung verständlich zu machen )

Da gibts mit dem Finanzamt nix zu kämpfen, denn die Antwort lautet: nein, nein, nein.

Alles was die Kinder betrifft ist durch die Berücksichtigung als Kind (entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag, je nachdem was die Günstigerprüfung ergibt), abgegolten. Ausnahmen sind ggf. krankheitsbedingte Sonderbedarfe als außergewöhnliche Belastung. Aber Kindesunterhalt und Umgangskosten fallen da nicht runter.

Unterhalt für die Ehefrau scheidet ebenfalls für 2012 aus, weil ihr die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt und somit nicht die für das Absetzen von Unterhaltsleistungen als Sonderausgabe.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 19:41
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ok verstanden >>> zusammen veranlagen ( das macht Sie auch soweit ich das rausgehört habe )
ok verstanden >>> alles was Umgangskosten mit Kind betrifft ist nichts zu holen
ok verstanden >>> alles was Unterhaltszahlungen 2012 für die Hexe betrifft nichts zu holen da zusammen veranlagt
ok verstanden >>> alles was Unterhaltszahlungen 2012 fürs Kind betrifft ebenfalls nichts zu holen

Fragen noch offen :
a) was ist mit den Unterhaltskosten für die Nochehefrau die bis zur Scheidung in 2013 anfallen ?
b) was ist mit den Unterhaltskosten fürs Kind künftig ab 01.01.2013 ( dann getrennt veranlagt ) > kann ich die ab 01.01.2013 steuerlich geltend machen ? so wie ich rausgelesen habe nicht. Auch nicht ab 01.01.2013

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2012 21:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Fragen noch offen :
a) was ist mit den Unterhaltskosten für die Nochehefrau die bis zur Scheidung in 2013 anfallen ?
b) was ist mit den Unterhaltskosten fürs Kind künftig ab 01.01.2013 ( dann getrennt veranlagt ) > kann ich die ab 01.01.2013 steuerlich geltend machen ? so wie ich rausgelesen habe nicht. Auch nicht ab 01.01.2013

a) die sind absetzbar, sofern sie Dir die Anlage U unterschreibt. Sie muss dann Deinen Unterhalt versteuern und Du musst ihr den steuerlichen Nachteil ausgleichen.
b) Unterhalt fürs Kind ist nienimmernich und egal in welcher Veranlagungsart absetzbar. Dafür hast Du ja das hälftige Kindergeld bzw. - wenn günstiger - den Kinderfreibetrag.

LG LBM

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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2012 21:39
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ok verstanden. Ist angekommen ! nichts zu holen. Wie überall halt.
Dann hoffe ich mal das ich aufgrund der Vordatierung der Trennung nicht Mai 2012 sondern von der Ehefrau gewünscht Mai 2011 nicht zusätzlich noch finanzielle Einbußen erleide. Lt. Ihrem Steuerberater nicht. Was wir in unserem Schlafzimmer gemacht haben interssiert das Finanzamt lt. Ihrem Steuerberater nicht. Nachweisbar sei die räumliche Trennung im Mai 2012. UND DAS ZÄHLT FÜR DAS FINANZAMT ALS TRENNUNGSDATUM.
Wollen wir hoffen dass das zumindest stimmt.

Mensch Mensch du bist wirklich überall nur der Depp. Hätte ich nur nie geheiratet und mir mit 15 das Geschlechtsteil abgeschnitten.

Was ich nicht verstehe ist das mit dem hälftigen Kindergeld / bzw. dem Kinderfreibetrag
Bislang ziehe ich ja das hälftige Kindergeld vom Unterhalt ab. und habe dann zusätzlich noch das halbe Kind auf der Karte

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2012 22:16




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

b) Unterhalt fürs Kind ist nienimmernich und egal in welcher Veranlagungsart absetzbar. Dafür hast Du ja das hälftige Kindergeld bzw. - wenn günstiger - den Kinderfreibetrag.

Naja, wenn die Lütten dann mal kein KG mehr bekommen und man immer noch UH leisten (muss) wird es schon interessant, so richtig interessant. Oder? 😉

LG oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2012 01:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Oldie,

das ist ja dann eine ganz andere Baustelle. Aber auf den Fall bezogen: DGs Kinder sind ja noch klein. Da ist von einer außergewöhnlichen Belastung wegen nicht mehr vorhandenem KG-Anspruch noch lange nichts in Sicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
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AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2012 20:47
(@dergelackmeierte)
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ja die Kleine wird ja diesen Monat erst 6
also insofern mit dem hälftigen Kindergeld bei KU in Abzug bringen und gut ist.
So denke ich doch mal.

Anwaltskosten sind ( so habe ich auf einer anderen Seite gelesen ) aber als außergewöhnliche Kosten abzusetzen.
Mittlerweile nicht nur die Gerichtskosten sondern auch alle dazugehörigen Anwaltskosten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2012 22:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, Scheidungskosten sind zwangsläufig und daher als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Du solltest aber darauf achten, dass Du möglichst keine Ratenzahlung machst bzw. die Raten alle im gleichen Kalenderjahr anfallen, denn es gilt das Abflussprinzip, nachdem alle Kosten in dem Jahr zu berücksichtigen sind, in dem die Zahlungen von Deinem Konto geleistet wurden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
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AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2012 17:36
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Verdammt.die erste Zahlung über Ca. 1200.- habe ich bereits im November.diesen.Jahres zahlen muessen. Anwaltsrechnung.
Das bedeutet jetzt ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2012 17:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

dass Du alle Zahlungen, die Du in diesem Jahr leistest, auch nur in 2012 in der Steuererklärung geltend machen kannst und alle Zahlungen, die Du 2013 leistest, in 2013.

Das Problem ist, dass Du für die außergewöhnlichen Belastungen eine zumutbare Eigenbelastung hast, beträgt Dein Gesamtbetrag der Einkünfte (das ist der, der nach Abzug der Werbungskosten/Betriebsausgaben von allen Einnahmen übrig bleibt, also vor Abzug von Sondersausgaben, etc.) bspw. 40.000 Euro und Du hast ein Kind, sind 3%, also 1200 Euro Deine zumutbare Eigenbelastung. Zahlst Du also bis Ende Dezember 1400 Euro, dann sind 1200 Euro für Dich zumutbar und nur 200 mindern Dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn Du also im Januar bspw. noch was zahlen müsstest, solltest Du genau rechnen, ob es sich lohnt, das ggf. noch im Dezember zu zahlen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2012 17:50
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ja klar 203 kommt ja erst der Löwenanteil zu zahlen.
Die 1200.- waren ein sog. Vorschussrechnung vomAnwalt.
Dann soll der mir halt am Ende des ganten Procederes eine komplett Rechnung schreiben.
Sollte ja wohl möglich sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2012 18:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die 1200.- waren ein sog. Vorschussrechnung vomAnwalt.
Dann soll der mir halt am Ende des ganten Procederes eine komplett Rechnung schreiben.
Sollte ja wohl möglich sein.

Du hast das Abflussprinzip nicht verstanden. Es bedeutet: Die Kosten (abzüglich Eigenbelastung) können für das Jahr abgesetzt werden, in dem sie angefallen und von Deinem Konto abgegangen sind. Nachdem die Zahlung bereits erfolgt ist, kann man da mit einer "Abschlussrechnung" nichts mehr türken.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2012 19:00
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

doch habe ich schon verstanden. Das hat das Datum der jeweiligen Zahlung zählt. Und das war hat in 2012 ( die € 1200.- )
Und der steuermindernde Effekt da nicht so hoch ist wie wenn ich in 2013 alle zu zahlen hätte.
Das habe ich schon verstanden.
Dennoch werde ich da nochmal mit meinem Anwalt sprechen ob man da irgendwas machen kann.
Bin eh mal gespannt was da alles zusammenkommt wenn da der Schlussstrich drunter ist.
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Anmerkung ich würde gerne mal zum Thema Verhandlung über Trennungs- Kindesunterhalt mal die Zahlen von meinem Anwalt und die Zahlen von der Gegenseite einstellen. Dies möchte ich aber nicht ins öffentliche Forum tun sondern einer vertrauenwürdigen Person als Nachricht mal zukommen lassen.
Würde mal gerne wissen was Ihr denkt wie die Verhandlung laufen "KÖNNTE" ?!?!?!? Klar voraussagen kann das niemand und orakeln auch nicht. Dennoch gibt es aufgrund der Erfahrungen der "alten Hasen" hier Einschätzungen ob das auf einen Vergleich oder Beschluss rauslaufen könnte. bzw. was günstiger wäre.

Freiwillige bitte vor !

Gruss DG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2012 23:19
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

So nachdem ich jetzt alle Unterlagen für die Lohnsteuererklaerung 2012 zusammen habe wollte ich gerne mal wissen welche Unterlazen das (H)exilein beisteuern muss.

- Trennung April 2012
- Lohnsteuerklasse für 2012 war bei mir noch 3 bei ihr 5 ( war ein Fehler ich weiss )
- Seit November arbeitet (H)exilein halbtags
- Das zusammen veranlagt wird für 2012 ist klar und wird auch gemacht
- Gemaess Scheidungsfolgenvereinbarung ( welche noch unterschrieben werden muss bei der Scheidung ) lässt Sie ihre klebrigen  Finger von einer evtl. Erstattung

Damit der Steuerberater arbeiten kann brauche ich da Unterlagen vom (H)exilein ?

Für 2013 ist dann wieder alles klar aber 2012 da tappe ich halt im dunklen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2013 16:00




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