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Meldung von Finanzamt das Mitteilung uber Trennung

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(@Brainstormer)

Moin DG,

zu den benötigten Unterlagen gehört zumindest die Lohnsteuerjahresbescheinigung, aber auch viele weitere Bescheide von Versicherungen etc., die deine DEF eventuell abgeschlossen hat. Frag doch am besten deinen Steuerberater oder such im Internet nach entsprechenden Checklisten.

Noch was:

- Gemaess Scheidungsfolgenvereinbarung ( welche noch unterschrieben werden muss bei der Scheidung ) lässt Sie ihre klebrigen  Finger von einer evtl. Erstattung

Warum muss die SFV erst bei der Scheidung unterschrieben werden? Das könnt ihr jetzt schon beim Notar machen und habt dann gleich Sicherheit, dass es sich keiner mehr anders überlegt.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2013 17:50
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok das heisst die Steuererklaerung so machen wie zu heiligen Ehezeiten.
Ok dann werde ich ihr am Wochenende sagen das Sie mir ihre Unterlagen binnen 14 Tagen zur Verfügung stellen muss.

SFV haben die Anwälte geregelt das die im Rahmen der Scheidung unterschrieben wird. Und nicht beim Notar.
Wahrscheinlich das die sich auch noch dran "laben" können und abkassieren. Die steht eigentlich seit November 2012 zur Unterschrift bereit. Auch das diese unterschrieben wird von der Gegenseite habe ich schriftlich. Nur ist noch kein Brief und Siegel drunter.

Ich denke beim Notar wäre das bestimmt günstiger gewesen. Aber da haette sich Madame wieder übern Tisch gezogen gefuehlt.
Die lässt doch kein Pups ohne ihren Anwalt.

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Themenstarter Geschrieben : 07.03.2013 19:06
(@Brainstormer)

Moin DG,

SFV haben die Anwälte geregelt das die im Rahmen der Scheidung unterschrieben wird. Und nicht beim Notar.
Wahrscheinlich das die sich auch noch dran "laben" können und abkassieren.

Wenn ein Anwalt an der SFV mitgewirkt hat, dann wird dieser auch eine Rechnung stellen, egal ob die Erstellung und Beglaubigung durch einen Notar erfolgte.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2013 20:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn ein Anwalt an der SFV mitgewirkt hat, dann wird dieser auch eine Rechnung stellen, egal ob die Erstellung und Beglaubigung durch einen Notar erfolgte.

was ja auch logisch ist: Die Erarbeitung der SFV ist die eigentliche Arbeit - und nicht die notarielle Belehrung oder die Schreibgebühr beim Notar. Und wenn zwei Anwälte dafür nötig waren, gibt's auch zwei Rechnungen.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 07.03.2013 21:01
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja leuchtet schon ein. Ist halt nur schade das Exilein das hat unbedingt ihren Anwalt hat machen lassen müssen. Zumal da schnell Einigkeit herrschte. Ich die SFV verfasst habe und der Anwalt die 1:1 übernommen hat.

Naja schon so. Auf die 1000.- € oder was weiss ich was das kostet kommts auch nimmer drauf an.
Habe eh schon anschreiben lassen müssen beim Anwalt. Kann die Rechnungen nimmer zahlen.
Habe in den letzten 6 Monaten nahezu meine komplette Kohle mutwillig verjubelt.
Werden so um die die 40.000.- € sein wo ich verjuckt habe. Aber schön wars.

Also Steuererklaerung wie gesagt machen wie bisher.
Und unterschreiben muss Sie dann auch.
Alles andere weiss ja.der steuerfuzzie.
Mir war nur wichtig zu wissen das ixh mit kompletten.Unterlagen dort hin gehe.

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Themenstarter Geschrieben : 07.03.2013 21:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe in den letzten 6 Monaten nahezu meine komplette Kohle mutwillig verjubelt.
Werden so um die die 40.000.- € sein wo ich verjuckt habe. Aber schön wars.

angesichts einer unterschriftsreifen SFV und dem darin enthaltenen Verzicht auf Zugewinnausgleich war das keine besonders gute Idee. Zumindest keine, für die man der DEF die Schuld geben kann.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 07.03.2013 21:19
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Gebe ich auch niemandem die Schuld Martin.
Das war Geld wo ich mich jahrelang gebuckelt habe.
Und trauen tue ich der Frau nicht.
Bevor keine Unterschrift vom Richter drauf ist und kein Stempel vom Bundesland traue ich der keinen Meter.

Alles was ich nicht hieb und stichfest nachweisen konnte habe ich platt gemacht.
Meine Entscheidung gewesen. Und das war gut so.
Wenn ich untergehe dann mit fliegenden Fahnen.

Ich mach jetzt die Steuer für 2012 mit der noch zusammen und dann war es das mit Konversation mit dieser Frau.
Guten Tag und auf Wiedersehen in 2 Wochen bei Kindsuebergabe.

Wenn die Scheidung durch ist ich hoffe endlich zu Ostern melde ich mich wieder.
Dann mache ich einen neuen Thread zum Thema Betongold.

Wird schon klappen die Scheidungsverhandlung. Viel ist bei mir eh nimmer zu holen.
Mal auf die Abschlussrechnung vom Anwalt.

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Themenstarter Geschrieben : 07.03.2013 21:32
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

So nachdem ich das (H)exilein bei der Rueckgabe ihres Kindes darum gebeten habe mir bitte Ihre Lohnsteuerjahresbescheinigung bis in 14 Tagen zu überreichen damit ich unsere Steuererklarung machen kann ( von einer.evtl. Erstattung will sie.lt. Ihrem Anwalt ja absehen > steht auch in der unterschriftsreifen SFV ) bekam ich zur Antwort.

Ihre Lst.-Bescheinigung wuerde mich einen Sch... angehen und ob Sie Versicherungen zahlt oder sonstige Dinge schon zweimal.
Solle mich verpissen und Unterhalt zahlen bis ich hoffentlich bald verrecke.

Klingt wieder hart was ich hier schreibe aber Originalaussage.
So viel zum Thema Kommunikation.
Und zum Resultat wenn man als Ehemann und Versorger der Familie die Frechheit besitzt und Krebs bekommt.

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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2013 07:24
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

anbei ein Thread hier aus dem Forum, der die Vorgehensweise bei einer Verweigerung des Ehepartners zur Zusammenveranlagung im Trennungsjahr erläutert.

http://www.vatersein.de/Forum-topic-7599.html

und:
Werde gelassener und höre endlich auf zu jammern!
Bleibe sachlich und arbeite die Themen ab!
Schaffe Dir bzw. lebe EIGENE Bedürfnisse, gestalte DEIN Leben

Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2013 08:14
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