Miete und Fahrkoste...
 
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Miete und Fahrkosten für Betreuung absetzbar?

 
(@daddyron)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

um meinen Sohn alle 2 Wochen in der Nähe seiner Mutter betreuen und versorgen zu können, habe ich in der Nähe der Mutter eine Wohnung nur für diesen Zweck angemietet. Dazu zwei Fragen:

1.) Sind diese (Miet-)Kosten steuerlich absetzbar?

2.) Sind die damit verbundenen Fahrkosten von meinem Erstwohnsitz steuerlich absetzbar, und, wenn ja, in welcher Höhe?

Gruß Daddyron

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2008 23:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

http://www.vatersein.de/Forum-topic-260.html

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2008 23:57
(@daddyron)
Schon was gesagt Registriert

Diesen Thread hatte ich bereits überflogen, ohne eine konkrete Antwort auf meine Fragen rausgelesen zu haben. Mir reicht ein einfaches "ja" oder "nein" von den Wissenden  :), besonders zu dem Punkt der Miete.

Danke und Gruß

Daddyron

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2008 12:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo daddyron,

Diesen Thread hatte ich bereits überflogen, ohne eine konkrete Antwort auf meine Fragen rausgelesen zu haben. 

Das liegt daran , das es schlicht und einfach keine konkrete und allg. gültige Antwort gibt.

Mir reicht ein einfaches "ja" oder "nein" von den Wissenden  , besonders zu dem Punkt der Miete.

Versuch macht kluch... Es gibt kein eindaches ja oder nein. Das ja oder nein liegt oft im Gehirn des zuständigen Finanzbeamten.  Grundsätzlich hast du das halbe KG zur Verfügung, um deine Umgangskosten zu decken.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2008 12:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also, rein aus dem Gefühl heraus kann ich verstehen, dass es als "außergewöhnliche Belastung" gesehen wird. Ich würde aber vermuten, dass die Mehrzahl der Finanzbeamten das mit Hinweis auf §12 Nr. 1 EStG als nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung abweisen wird.

Das sollte Dich natürlich nicht davon abhalten, es zu versuchen, die Kosten erstmal einkommensmindernd geltend zu machen, und dann im einen wohl zu erwartenden späteren Einspruchsverfahren mit den von Deep zitierten Verfahren zu argumentieren. Dein Einspruch wird dann entweder ruhend gestellt, bis es zu einer Entscheidung in den bereits anhängigen Verfahren kommt oder aber negativ beschieden, dann müsstest Du selber klagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2008 12:54
(@daddyron)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Info. Ich habe es fast befürchtet. Es geht immerhin um Ausgaben von ca. 5000€/Jahr. Werde es mal versuchen beim FA.

Gruß

Daddyron

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2008 13:03