Muss ich oder muss ...
 
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Muss ich oder muss ich nicht

 
(@papi74)
Registriert

Hallo,

meine holde Ex wedelt schon wieder mit einem Schreiben, dass ich Ihr die hälftige Steuerrückerstattung aus dem Jahr 2005 rüberreichen solle.

Leider habe ich keinen Plan ob ja oder nein...folgende Situation:

Trennung 01/2005

Ich LstKl 3 und in Lohn und Brot,  Ex LstKl 5 das ganze jahr arbeitslos.

Jetzt habe ich mal die Erklärung mit einem Steuerprogramm nur für mich gemacht und zack gehe über Los und du bekommst 1400€ wieder prima!!!

Dann habe ich es korrekt gemacht (hoffe ich zumindest :-)) und habe eine gemeinsame Veranlagung mit dem Einkommen der Ex (Arbeitslosengeld) getätigt und zack da waren es nur noch 500€ :exclam:

Nun habe ich die Steuern alleine erwirtschaftet und die Rückzahlungen sind zum Teil durch die Fahrtkostenerstattung und zum anderen, durch meine Werbungskosten (Computer & Weiterbildungskosten (Fahrten Bücher usw.) entstanden.

An den Beschaffungskosten für die EDV und den Kosten der Weiterbildung etc. hat die Ex (bis auf 60€ monatlicher KU Verzicht) nichts mit eingebracht...das habe ich alles von meinen SB bestritten.

Ist es jetzt rechtens das die holde Ex 50% der Rückerstattung fordert und dann noch sicherlich das Geld in die weitere Unterhaltsberechnung mit einbezieht?

Danke für eure Antworten

Mfg

papi74

PS. Das Schreiben der Ex habe vor 2 Tagen erhalten und das schreiben vom Finanzamt gestern...Sachen gibts :knockout: :knockout: :knockout:

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2007 11:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus papi74,
ich (auch Alleinverdiener und -schuldenzahler) habe es damals (Erklärung 2005, Trennung Aug. 2005) so gemacht:
ich habe EX das Ergebnis der gemeinsamen und der getrennten Veranlagung vorgelegt und dann noch einen Vordruck beigefügt, daß Sie mir den mir entstehenden Steuerschaden erstattet, wenn sie sich weiter auf die "gemeinsame" Veranlagung (hätte mir knapp 500 Oyro weniger Erstattung eingebracht) kapriziert. Dies soll sie bitte bis tt.mm.jjjj schriftlich bestätigen, anderenfalls reiche ich die getrennte Veranlagung ein.

Es gab keine Unterschrift, also getrennte Veranlagung und keinen Widerstand seitens EX!

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 12:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der BGH schreibt in seinem >Urteil<:

a) Als weitere Möglichkeit wird - jedenfalls soweit es um Steuererstattungen geht - eine Aufteilung entsprechend § 37 Abs. 2 AO nach dem Verhältnis der Steuerbeträge befürwortet, die von den Ehegatten im Veranlagungszeitraum tatsächlich auf die gemeinsame Steuerschuld erbracht worden sind (so etwa OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 70, 71; OLG Hamm FamRZ 2001, 98; LG Stuttgart FamRZ 1998, 241).

Da deine Ex scheinbar durchgängig arbeitslos war, sie somit keine Steuern gezahlt hat und ferner im Rahmen des anzuwendenden Progressionsvorbehaltes trotzdessen keine ESt nachzuzahlen hätte, wäre die getrennte Veranlagung der für dich wirtschaftlich gessere Weg, der für die Ex keine Nachteile bringt.

An deiner Stelle würde ich auf das Schreiben nicht reagieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 12:35
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@papi74 mE mußt du nicht.
Hattest du TU/EU abgedrückt ?

Bei mir war es so, daß EX dies auch meinte und mich das FA ansprach.
Ich habe dem FA ein Briefchen geschrieben, seitdem kam nix mehr.
Lies auch mal hier http://www.vatersein.de/forum-topic-7599.25.html
in meinem Topic.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 12:35
(@papi74)
Registriert

Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

@babbedeckel

TU nein ... KU Mangelfallberechnung...Urteilverkündung ist heute (Reduzierung KU da Wechsel von StKl. 3 auf 1)

schauen wir mal.

Aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich das Geld beibehalten :thumbup: :thumbup: :thumbup:

Danke nochmals

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2007 13:47