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muss/sollte ich Anlage U ausfüllen?

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lennox,

bisher hat mein RA und der gegnerische RA den Kredit problemlos anerkannt. Meines Wissens ist dies jedoch nur im Trennungsjahr möglich, danach nicht mehr. Der Hintergedanke des Gesetzgebers ist ja, dass sich die Ehegatten doch noch versöhnen könnten innerhals des Trennungsjahres und deswegen würde es keinen Sinn machen nach 3 Wochen schon das Familienauto zu verkaufen.

steht Deiner DEF als "Haupt-Betreuungsperson" Eures Kindes dieses Familienauto denn zum ständigen Gebrauch zur Verfügung? Falls nicht sie, sondern Du Du damit herumfährst, kann damit sehr schnell Schluss sein. Es kommt auch nicht nur darauf an, was ein gegnerischer Anwalt anerkennt, sondern vor allem darauf, wovon Deine DEF demnächst leben möchte. 258 EUR Unterhalt im Monat werden nicht reichen, und die Herrschaften von der ARGE, bei der sie dann möglicherweise die Hand aufhält, sehen die Finanzierung eines Familienautos mit vollkommen anderen Augen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2012 19:34
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