Wir sind getrennt, Kind lebt bei der Mutter und ich bezahle vollen Unterhalt weshalb ich den Freibetrag anteilig erstmalig geltend machen wollte, mir jedoch der Arbeitgeber mitteilte, dass die Mutter dies „geblockt“ hat. Man konnte mir keine weiteren Infos geben weil man selber nicht mehr wusste. Wie kann das sein?
Bereits bei der Prüfung ob die Mutter Kindergeld erhält stellte sich die Familienkasse dumm und meinte, man könnte mir keine Auskunft geben, obwohl ich der Vater bin. Ich finde das alles ziemlich dubios und diskriminierend.
Wie machen das denn die anderen? Ich bin ja schließlich kein Einzelfall als getrennter.
Da kann die Mutter nichts blocken. Wovon reden wir, vom Kinderfreibetrag in der Steuererklärung oder bei dem 0,5 Zähler in den ELSTAM? Du kannst das mit Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, auf der du hoffentlich stehst und wenn du hast der Identifikationsnummer beim Finanzamt eintragen lassen. Dein AG hat damit nichts zu tun.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Du kannst das auch bei der Steuer geltend machen.
Dann wird es ggf. Bei der Mutter wieder abgezogen.
Sophie
Da kann die Mutter nichts blocken. Wovon reden wir, vom Kinderfreibetrag in der Steuererklärung oder bei dem 0,5 Zähler in den ELSTAM? Du kannst das mit Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, auf der du hoffentlich stehst und wenn du hast der Identifikationsnummer beim Finanzamt eintragen lassen. Dein AG hat damit nichts zu tun.
LG LBM
Es geht um die Steuererklärung, da wollte ich es angeben. Bei dem Elster 0,5 Zähler, könnte ich das auch geltend machen, also beides?
Beim ersteren muss ich ja neben der Erklärung noch die Anlage Kind ausfüllen, oder?
Genau. Du gibst eine Anlage Kind mit ab. Wenn dir mitgeteilt wird, dass die Mutter die vollen Freibeträge für sich beansprucht, teilst du denen mit, dass du vollen Kindesunterhalt zahlst und das Kind auch regelmäßig betreust, vorausgesetzt das ist so. Für die Zahlung wollen sie idR Belege sehen.
Kürzen sie das im Bescheid, legst du innerhalb von 4 Wochen nachdem du den Bescheid erhalten hast Einspruch mit genau der gleichen Begründung ein.
Wenn du keinen Umgang hast, kann die Mutter den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung für sich beanspruchen.
Und die Freibeträge wirken sich sowieso nur dann aus, wenn du ein höheres Einkommen hast.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."