Nachehelicher Unter...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Nachehelicher Unterhalt / Steuererklärung für vergangende Jahre ?

 
(@sunny10028)

Hallo,

ich habe in der letzten Steuererklärung für das Jahr 2009 erstmals meinen Unterhalt an die Ex geltend gemacht und echt viel Geld wieedr bekommen.

Ich frage nur mal so aber ich denke ich habe da keine Chance mehr !??

Ist es möglich einen Antrag zu stellen für die Jahre 2007 + 2008 wo ich Unterhalt gezahlt habe aber nicht in der Steuererklärung angegeben habe diese Steuererklärung abändern zu lassen !??

denke nicht da es da ja immer Fristen gibt oder !??

MfG

Zitat
Geschrieben : 26.08.2010 12:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sunny,

das ist abhängig davon, ob Deine Steuererklärungen bestandskräftig sind. Oben steht oft, "Der Bescheid ist vorläufig gem. § 165.... ", an gleiche Stelle müsste stehen: "Der Bescheid ergeht gem. § 164 (2) AO unter Vorbehalt der Nachprüfung." Nur dann hast Du eine Chance. Ist das nicht so, ist der Bescheid 1 Monat nach Erhalt bestandskräftig geworden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2010 23:05