Nachehlicher Unterh...
 
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Nachehlicher Unterhalt als Einkommen

 
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Steuerfüchse,

wo trägt eigentlich der unterhaltsberechtigte Partner den empfangenen Unterhalt in der Steuererklärung ein (Mantelbogen, Anlage N....)? Gruß Ingo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2012 19:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu!

In der Anlage SO unter Kennziffer 146 bzw 147 wenn Madame wieder geheiratet hat und gemeinsam veranlagt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 20:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LBM,

hey, Danke.. und wenn Sie weiterhin ledig ist? Gruß Ingo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2012 20:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ingo,

also, ganz langsam:

hey, Danke.. und wenn Sie weiterhin ledig ist? Gruß Ingo

Wenn sie weiterhin ledig ist, dann war sie per Definition nicht mit dir verheiratet, folglich kannst du den Unterhalt auch nicht per "Anlage U" absetzen, und folglich braucht sie in ihrer Steuererklärung nix zum Thema "empfangener Unterhalt" anzugeben. Wenn sie in dieser Situation wenig bis gar kein eigenes Einkommen hat, dann kannst du den Unterhalt zwar über die "Anlage Unterhalt" geltend machen (und yep, "Anlage U" und "Anlage Unterhalt" sind zwei völlig verschiedene Dinge), aber bei "Anlage Unterhalt" ist keinerlei Eintrag in der Steuererklärung der Ex nötig. Genau dieses meint der Text in "Anlage SO": "Unterhaltsleistungen, sofern sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden". Sonderausgaben sind es nämlich genau dann, wenn du sie mittels "Anlage U" geltend machst.

Wenn sie von dir geschieden, aber nicht neu verheiratet ist, und du den Unterhalt über "Anlage U" geltend machst, dann trägt sie das bei Kennziffer 146 ein, d.h. die linke Spalte von Zeile 5. Ganz analog: Wenn sie wieder verheiratet ist, dann gehört die linke Spalte dem neuen Ehemann, ihre Einträge gehören in die rechte Spalte, und somit nicht mehr zu Kennziffer 146 sondern zu Kennziffer 147.

Alle Klarheiten beseitigt?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 21:52
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Malachit,

jau, vielen Dank - jetzt hab ichs 🙂 Gruß Ingo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2012 22:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

kleine Zusatzanmerkung:

Wenn sie wieder verheiratet ist, dann gehört die linke Spalte dem neuen Ehemann, ihre Einträge gehören in die rechte Spalte, und somit nicht mehr zu Kennziffer 146 sondern zu Kennziffer 147.

wenn Madame wieder verheiratet ist und @Ingo trotzdem noch EU bezahlt, ist was ganz anderes schiefgelaufen... 😉

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2012 02:10