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Nachprüfung Krankenversicherungsbeiträge

 
(@Inselreif)

Hi zusammen,

seit 2010 werden die Krankenversicherungsbeiträge ja steuerlich besser behandelt und die Krankenversicherung meldet die Beiträge zur Basisvorsorge an das Bundeszentralamt für Steuern.
Was passiert eigentlich, wenn in der Steuererklärung die Beiträge zu hoch erklärt wurden (Exe war wohl zu blöd von dem Zettel der Krankenversicherung die richtigen Zahlen abzuschreiben)? Muss der Sachbearbeiter das nicht bereits im Rahmen der Bearbeitung mit den zentral bereitgestellten Daten abgleichen oder kann das nachträglich noch zu einer Änderung führen? Der Bescheid steht nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Gruss von der Insel

Zitat
Geschrieben : 21.03.2012 19:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

WENN die Daten übermittelt werden und abweichen, sollte der SB es merken. Es werden aber noch nicht alle Daten übermittelt.
Kann man also nicht allgemeingültig beantworten. Geändert werden kann das nur noch, wenn die Tatsache, dass die Daten falsch sind, bei der Veranlagung noch nicht bekannt waren.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 19:32
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Inselreif,

da die maschinelle Übermittlung der Daten erst seit letztem Jahr besteht, kann man bei Abweichungen schon davon ausgehen, dass die Finanzämter prüfen. 1. kann es passiert sein, dass die Krankenkassen falsch, oder unvollständig übermittelt haben, oder 2. die Finanzämter die geschickten Daten noch nicht richtig abrufen konnten.

Ich denke, falls eine Berechnung für 2010 schon durch war und die merken das jetzt, dass  es zu einer Korrektur kommt.
Die Finanzamtschreiben sind doch eigentlich immer unter Vorbehalt, auch wenn es eindeutig ist.
Damit schaffen die sich selbst den Raum, zu korrigieren und das auch für länger.

LG Burzel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 21:58
(@Inselreif)

Hi,

ok, da die Krankenversicherung mir letzten Sommer extra ein Blattl mit den übermittelten Daten geschickt hat (die ich ja dann auch zumindest für meinen Teil so eingesetzt habe) und die Exe bei der gleichen Versicherung ist, gehe ich davon aus, dass die Daten schon vorlagen.

Ich vermute mal stark, wobei ich da wirklich nur vermuten kann, dass die Exe bei der nachträglichen Ergänzung ihrer Besteuerungsgrundlagen in meine Erklärung unter "Ehefrau" Beiträge eingetragen hat, die ich in meiner zunächst getrennten Steuererklärung schon unter "für andere Personen übernommene Beiträge" erklärt hatte, weil ihre Beiträge noch eine Weile von mir gezahlt wurden und damit bei mir mit bescheinigt waren. Korrekt wäre gewesen, diesen Abschnitt dann zu streichen und unter "Ehefrau" eine Summe mit allen Beiträgen für sie hinzuschreiben aber offenbar wurde das (trotz Mitwirkung des Finanzbeamten an der ganzen Aktion) versäumt. Ich kann mir aber vorstellen, dass beide Werte für sich alleine kleiner waren als das was übermittelt wurde und eine Plausibilitätsprüfung damit nicht unbedingt greift. Vielleicht wäre das eine Erklärung.

Und wahrscheinlich ist nach dem allgemeinen Chaos der erst getrennten Erklärung und dann Ergänzung zur Zusammenveranlagung mit dem ganzen Aufsplitten und anschliessend wieder zusammenrechnen sowieso niemand mehr so richtig durchgestiegen und alle froh, den Fall endlich abgeschlossen zu haben. So hörte sich das zumindest am Telefon an. Für mich ist eigentlich nur wichtig, ob ich damit rechnen muss, dass irgendwann noch mal eine rote Lampe angeht, ich mich dann mit Exe über die korrekte Höhe der Beiträge zusammenraufen muss und für eine Nachzahlung genug im Sparstrumpf haben sollte.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2012 00:17