Nachteilsausgleich
 
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Nachteilsausgleich

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 RATM
(@ratm)
Schon was gesagt Registriert

:question:

Ehm..."raeusper"

Entweder ich bin nur blöd oder im Kopf ist grad dunkel....
Verstehe ich es richtig, dass ich den ans FA zu zahlenden Nachteilsausgleich
(3600€  :exclam:) in der Steuererklaerung geltend machen kann????

Und wenn ja macht es einen Unterschied ob ich den Nachteil ans FA direkt überweise
oder in die Schatztruhe der Exfrau??

Danggeschoe!

Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2011 17:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist insofern dunkel, als du den Nachteilsausgleich nicht ans Finanzamt zahlst, sondern an Exe.
Dann ist es aber richtig, dass dieser Betrag Steuerrechtlich wie EU zu behandeln.
D.h. solange der Höchstbetrag von 13.085,- nicht überschritten wird, kannst du das auch absetzen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2011 17:38
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