Hallo zusammen,
ich zahle den Nachteilsausgleich (Anlage U) an meine Ex, indem wir eine Musterrechnung ohne UH dem tatsächlichen Steuerbescheid gegenüberstellen.
Nun habe ich wie im Vorjahr versucht, mir die Steuer für den Nachteilsausgleich erstatten zu lassen. Meine Ex hatte unterschrieben, dass sie von mir 1.084 € Ausgleich erhalten hat. Das habe ich meiner Steuererklärung beigefügt. Nun hat das FA diesen Betrag zum letztjährigen UH von 1.100 € dazugerechnet. Ich musste letztes Jahr noch 11 x 100 € bezahlen, damit sind die UH Zahlungen an meine Ex nun ausgelaufen.
In der Steuererklärung meiner Ex steht nun 2.184 € unter sonstige Einkünfte. Damit fällt die Ausgleichszahlung für mich höher aus als in den Musterrechnungen.
Wir haben nun beim FA Einspruch eingelegt, da der Nachteilsausgleich doch nicht zu ihrem zu versteuernden Einkommen zu zählen ist, sondern für sie steuerfrei ist!
Oder sehe ich da etwas nicht richtig? In den Vorjahren musste sie auch nie den Nachteiisausgleich versteuern!
Das FA will jdf. bis Monatsende das Geld, trotz des Einspruchs! Was kann ich tun?
Danke für eure Einschätzungen!
Viele Grüße - Roro
Hallo,
in den Erläuterungen zur Anlage U steht:
"Gleicht der Geber die Nachteile durch zusätzliche Zahlungen an den Empfänger aus, sind diese Mehrleistungen ebenfalls Unterhaltsleistungen. Durch die Zurechnung dieser Mehrbeträge können sich weitere Nachteile ergeben."
(<a href="http://www.steuerschroeder.de/steuererklaerung/Anlage_U_Erlaeuterungen.pdf>Erläuterungen</a>," ob sie aktuell sind kann ich nicht sagen.)
Danach handelt das FA richtig. Hatte Deine Ex früher weniger Einkommen?
VG Susi
Hallo Susi,
vielen Dank für deine Antwort.
Nein, meine Ex hatte in etwa gleichbleibendes Einkommen.
Nun habe ich also versucht meine Ausgleichszahlung steuerlich abzusetzen (wie schon öfter in diesem Forum thematisiert), muss letztendlich aber mehr bezahlen, da ich meine Ausgleichszahlung meiner Steuererklärung als Anlage angefügt habe?? Ich verstehe das nicht!
Im letzten Jahr hatte ich die Ausgleichszahlungen der letzten drei Jahre angefügt......das wurde nicht ihrem zu versteuernden Einkommen gerechnet!
Warum heißt es in dem Auszug "Durch die Zurechnung dieser Mehrbeträge können sich weitere Nachteile ergeben." Warum können? Ist das Willkür vom Finanzamt?
Aber da ich meiner Ex zugesichert habe, ihr den Nachteil auszugleichen muss ich das wohl nun zahlen. Oder hat noch jmd. ne Idee dazu?
Viel Grüße - Roro
Hallo,
Warum heißt es in dem Auszug "Durch die Zurechnung dieser Mehrbeträge können sich weitere Nachteile ergeben." Warum können? Ist das Willkür vom Finanzamt?
Die Nachteile entstehen nur dann, wenn Steuern zu zahlen sind. Ist das Einkommen zu niedrig, dann sind ja gar keine Steuern zu zahlen.
Ansonsten ist es auch mit dem Nachteilsausgleich, der aufgeschlagen wurde, so, dass Du dafür vermutlich mehr Steuern zahlen müsstest als Deine Ex.
Warum es beim letzten Mal nicht berücksichtigt wurde kann ich nicht sagen.
Vielleicht weiss ein Steuerfachmann/-frau im Forum mehr dazu.
VG Susi
Ich vermute, es handelt sich einfach um einen Fehler, dass es vorher nicht dazu addiert wurde.
Zur Verdeutlichung: Einnahmen sind alle Leistungen in Geld oder Geldeswert. Folglich ist natürlich auch der Nachteilsausgleich Unterhalt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."