Hey Leute....
Ich hab ja gehofft das ich nicht so schnell wieder, auf diesem Forum nach Hilfe Suchen muss.
Aber da ihr immer schnell und kompetent die fragen beantwortet.. einfach klasse
Also meine Ex zweifelt gerade an das man den Nachteilsausgleich von der Steuer absetzen kann...obwohl es bisher 4 Jahre geklappt hat
Gibt es da evtl. ne Paragraphen da für, den ich ihr unter die Nase reiben kann?
Ich gehe einfach mal davon aus das Sie Steuer nur drücken will.
Vielen Dank schon mal im voraus
Hallo,
meine Antwort vom 28.08.2017 gilt noch. Unterhalt für sie stellen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert dar, § 8 EStG.
Vielleicht hat ja noch jemand ein Urteil.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Rob,
vorab - ich habe deinen Beitrag mal lieber von dem uralten Beitragsstrang abgetrennt, in dem du ihn ursprünglich geschrieben hattest.
Zu deiner Frage - das steht doch sogar in den Erläuterungen zur Anlage U ausdrücklich mit drin (in der rechten Spalte der Erläuterungen, ungefähr in der Mitte unter der Überschrift "Zurechnung des Unterhalts ..."):
Gleicht der Geber die Nachteile durch zusätzliche Zahlungen an den Empfänger aus, sind diese Mehrleistungen Unterhaltsleistungen. Durch die Zurechnung dieser Mehrbeträge können sich weitere Nachteile ergeben.
Also in den Erläuterungen zu genau jenem Formular, das die Ex sowieso unterschreiben muss, um ihre Zustimmung zu geben.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@Malachi....das hab ich ihr auch schon geschickt....kein einsehen🤷♂️
Vielleicht klappt’s mit dem Paragraphen
Vielen Dank nochmal für die schnellen Antworten