Nachteilsausgleich ...
 
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Nachteilsausgleich bei zusammen Veranlagung

 
(@rob70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute

Hatte eigentlich gehofft nicht mehr nachfragen zu müssen....aber gut.
Hab heute meinen letzten Nachteilsausgleich  von meiner Ex Frau erhalten...ich weiß ja inzwischen wie das alles von statten geht.
Nun ist der Sachverhalt so, das Sie wieder verheiratet ist und mit ihrem neuen Ehepartner, die Steuererklärung zusammen veranlagt hat.
Die Steuererklärung wurde vom Steuerberater eingereicht und auch dementsprechend berechnet mit und ohne Anlage U.
Durch die zusammen Veranlagung kommen nun andere Summen zustande
Was müsste ich nun beachten.

Schöne Grüße und vielen Dank im voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2020 13:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wieso zahlst Du überhaupt noch nachehlichen Unterhalt, wenn Deine Ex verheiratet ist?
Gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1579.html>" § 1579 BGB 1579 Abs. 2 </a> bei Wiederverheiratung verwirkt ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2020 13:39
(@maxmustermann1234)
Registriert

Der einzig nachvollziehbare Grund, der mir spontan einfällt: nicht gewusst, dass sie neu verheiratet ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2020 14:06
(@rob70)
Schon was gesagt Registriert

Hey
Unterhalt zahle ich seit 2018 nicht mehr....alles gut.
Was ich noch überweisen musste waren Nachteilsausgleiche aus den Jahren 2017 und 2018...über 2000€
Diese Summen hab ich in meiner Steuererklärung geltend gemacht, die sie jetzt versteuern muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2020 14:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ok, nur habe ich dann keine Ahnung.
Das Vorgehen die Steuererklärung mit dieser Einnahme und ohne diese Einnahme ist eigentlich korrekt, es gleicht den Nachteil aus. Nur vermute ich mal, dass jetzt die Kosten für den Nachteilsausgleich praktisch den Steuervorteil fressen.

Ergänzung: Die Anlage U bringt eben nur dann Vorteile, wenn der Steuersatz bei der Ex niedriger ist, ansonsten kann die Anlage U durchaus zum Eigentor werden, das dürfte aber selten der Fall sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2020 18:28
(@madmatl)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,
die gleiche Diskussion hatte ich damals auch schon.
Es darf nicht sein, dass du jetzt den Nachteil der "Zusammenveranlagung" zahlen musst. Denn der ist klar mehr.
Wenn die 2000 z.B. auf 40.000 oder dann auf 140.000 drauf kommen macht schon einen Unterschied.

Streng genommen brauchst du eine Berechnung von deiner Ex berechnet auf Einzelveranlagung, weil du nur diesen Nachteil ausgleichen musst, als wenn sie "Einzel" veranlagt hätte.
Ein Steuerberater müsste das recht einfach und schnell rausrechnen können.

Bei mir hatte ich das angefragt, wurde dann aber darauf verzichtet. War meiner Ex damals wohl zuviel Aufwand.

Gruß MaD

:edit: https://www.vatersein.de/Forum-topic-18426-start-msg231693.html#msg231693  Das war damals meine Anfrage!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2020 18:35
(@rob70)
Schon was gesagt Registriert

@madmatl
Da bin ich nicht der einzige...vielen Dank für diesen Thread
In ihren bzw. Meinem Fall ist es so, das beide gleich viel verdienen und vermutlich beide Steuerklasse 4 haben. Mal sehen was dabei rauskommt, ich werd erstmal eine Einzel Veranlagung von ihr vordern.

Schöne Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2020 19:35