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Nachteilsausgleich: Katze im Sack?

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(@karlson69)
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Hallo,

auf Anfrage teilte mir das FA mit, dass Anlage Unterhalt nur für freiwillige Zahlungen an Bedürftige gilt.
Da ich unterhaltspflichtig war, akzeptiert das FA in meinem Fall nur Anlage U.

Gruß, karlson

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 12:17
(@karlson69)
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Hallo,

hier mein erster Entwurf für die Nachteilsausgleichserklärung:

Nachteilsausgleichserklärung (NAE)

Hiermit bestätige ich, karlson, dass ich die finanziellen Nachteile, die durch meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2010 durch die Abgabe der Anlage U meiner in diesem Jahr unterhaltsberechtigten Ex-Frau A.B. (nachfolgend „Unterhaltsberechtigte“ genannt) entstehen, ausgleichen werde.

- die NAE ist nur für das Steuerjahr 2010 gültig
- im Zuge der Unterhaltsberechnung hatte die Unterhaltsberechtigte für das Jahr 2010 angegeben, über kein eigenes Einkommen zu verfügen. Eine Änderung der Einkommensverhältnisse hätte von der Unterhaltsberechtigten angegeben werden müssen.
Die NAE ist daher nur gültig, wenn die tatsächlichen Einkommensverhältnisse der Unterhaltsberechtigten ihren gemachten Angaben entsprechen.

Was meint Ihr? Über Kommentare würde ich mich sehr freuen...

Gruß, karlson

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 13:47
(@jensb)
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Moin,

[...] dass ich die finanziellen Nachteile [...]

NEIN, nur die steuerlichen Nachteile, ein finanzieller Nachteil außer dem steuerlichen könnte entstehen, weil sie wegs Anlage U zum Steuerberater rennt, willst Du das dann tragen?? Ich vermute, das nein.

[...] die NAE ist nur für das Steuerjahr 2010 gültig [...]

Unnötig! Unterschreibt Deine Ex die Anlage U, worauf Du Rechtsanspruch hast, kannst Du in allen kommenden Steuerjahren den Unterhalt ansetzen, und ein Nachteilsausgleich steht Deiner Ex zu.
OB Du den Unterhalt ansetzt bleibt in jedem Jahr wieder Dir selbst überlassen. Setzt Du ihn nicht an, wird kein Ausgleich fällig.

[...]Die NAE ist daher nur gültig, wenn die tatsächlichen Einkommensverhältnisse der Unterhaltsberechtigten ihren gemachten Angaben entsprechen.[...]

Drohung und implizite Unterstellung falsche Angaben gemacht zu haben. Ich finde, das hast Du nicht nötig.

Bei mir hat sinngemäß nur drin gestanden:

[...] hat Rechtsanspruch auf Unterschrift Anlage U, wird diesen auch mit Aussicht auf Erfolg gerichtlich erstreiten, steuerliche Nachteile werden ausgeglichen. [...]

Das langt völlig.

Stellt sich im Nachhinein raus, das Deine Ex, durch unrichtige Angaben den Unterhalt maximiert hat, gehe ich davon aus, das es selbst bei einem vorhandenen Titel, Vergleich oder Beschluss rechtliche Mittel gibt das anzufechten.

Ich wiederhole nochmal:
Du kannst Dich nicht gegen alle Eventualitäten absichern.
Aber: Du kannst Dir natürlich über alles und jeden den Kopf zermartern, was dann auf Deinen Deckel, sprich Deine Gesundheit, geht.

Grüsse!
JB 

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 14:09
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

NEIN, nur die steuerlichen Nachteile, ein finanzieller Nachteil außer dem steuerlichen könnte entstehen, weil sie wegs Anlage U zum Steuerberater rennt, willst Du das dann tragen?? Ich vermute, das nein.

Meine Verflossene wollte mir auch noch erhöhte Kinderbetreuungskosten aufs Auge drücken. Ohne UH hätte sie weniger Elternbeitrag in der OGS bezahlt als mit UH. Meine RAtte meinte damit kommt sie durch wenn sie klagt. Hat sie aber nicht.

Hab ihr klar gemacht wenn sie das Geld nicht von mir geschenkt sondern bei ihrem Chef verdient hätte dann hätte sie auch mehr Elternbeitrag und Steuern gezahlt. Meine (H)Ex hat das geschluckt.

Sie will Streit vermeiden weil das die Kinder belastet. Außerdem kriegt sie keine VKH.  :rofl2:
Das sie ab und zu ein paar hundert Euro für Anwaltshonorar und Gerichtskosten berappen muss (für von ihr gewonnene!!!) familienrechtliche Verfahren fördert auch ihre Friedfertigkeit sehr.
Die Absurditäten des Familienrechts - wie z. B. Kosten werden gegeneinander aufgehoben - find ich sehr unterhaltsam und nützlich.

Falls deine Ex VKH kriegt sei besser vorsichtig.

Viel Erfolg  :thumbup: Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 16:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Verflossene wollte mir auch noch erhöhte Kinderbetreuungskosten aufs Auge drücken. Ohne UH hätte sie weniger Elternbeitrag in der OGS bezahlt als mit UH. Meine RAtte meinte damit kommt sie durch wenn sie klagt. Hat sie aber nicht.

Glaube ich nicht.

Es gibt zwar durchaus Urteile, die auch andere finanzielle Nachteile für ausgleichspflichtig erklären.
Z.B. eben den Steuerberater.

Aber der Nachteil muss durch das Realsplitting entstehen und nicht durch die Unterhaltszahlung ansich.
Wenn die Kindergartenkosten steigen, weil du Unterhalt bezahlst, musst du das nicht ausgleichen.

Wenn sie allerdings steigen, weil ihr zu versteuerndes Einkommen steigt, dann hätte dein RA recht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2013 18:34
(@karlson69)
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Hallo,

Nachteilsausgleichserklärung (NAE), Version 2

Hiermit bestätige ich, karlson, dass ich die steuerlichen Nachteile, die durch meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2010 durch die Abgabe der Anlage U meiner in diesem Jahr unterhaltsberechtigten Ex-Frau A.B. (nachfolgend „Unterhaltsberechtigte“ genannt) entstehen, ausgleichen werde.
Der Ausgleich wird stattfinden, wenn die Unterhaltsberechtigte ihren Nachteil durch einen mir vorliegenden Steuerbescheid nachgewiesen hat.

Im Zuge der Unterhaltsberechnung hatte die Unterhaltsberechtigte für das Jahr 2010 angegeben, über kein eigenes Einkommen zu verfügen.
Die NAE ist nur gültig, wenn die tatsächlichen Einkommensverhältnisse der Unterhaltsberechtigten ihren gemachten Angaben entsprechen.

Anmerkungen:

- "steuerliche Nachteile": ich glaube kaum, dass meine Ex das akzeptieren wird - aber ein Versuch ist es wert
- der letzte Satz ist keine Drohung oder ein Nachtreten, sondern soll mich davor schützen, zusätzliche, unkalkulierbare Kosten übernehmen zu müssen.

Fehlt noch was?

Übrigens: herzlichen Dank schon mal für die rege Unterstützung!!!

Ich frage mich, was passiert, wenn meine Ex die Anlage U nicht unterschreiben will. Gerade der letzte Satz (Gültigkeit NAE) wird meiner Ex ein Dorn im Auge sein. Wenn sie die NAE nicht akzeptiert, was dann? Ich sehe mich schon alles herausstreichen...

Gruß, karlson

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2013 23:16
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

- "steuerliche Nachteile": ich glaube kaum, dass meine Ex das akzeptieren wird - aber ein Versuch ist es wert

Es muss Dich nicht interessieren was Deine Ex akzeptiert, Du hast hier ganz einfach den längeren Hebel.

- der letzte Satz ist keine Drohung oder ein Nachtreten, sondern soll mich davor schützen, zusätzliche, unkalkulierbare Kosten übernehmen zu müssen.

Dann, in Gottes Namen, schreibs rein. Aber was soll das bringen? Mal angenommen Du machst Deine Steuererklärung und bekommst einen Betrag X, von dem ein Teil Y Deiner Ex zusteht zurück.
Das heißt ja noch lange nicht, das Deine Ex nun innerhalb kurzer Zeit ihre Steuererklärung auch macht. Da hast Du keinen Einfluss drauf. Wenn Sie dir dann irgendwann einen Steuerbescheid samt Forderung des Nachteilsausgleichs präsentiert hat sie zunächst mal da eben auch einen Rechtsanspruch drauf. Du kannst dann Deine Steuererklärung eben nicht rückabwickeln, um die Unterhaltszahlungen rauszurechnen.
Und einfach einbehalten, das kannst Du vielleicht versuchen, u.a. mit dem Hinweis, das sie bei der Unterhaltsberechnung gecheated hat und das bei Gericht nicht gut kommt. Wenn sie aber den Nachteilsausgleich gerichtlich durchsetzen möchte wird sie damit durchkommen. Du musst Dich dann informieren inwieweit Du die Festsetzung des Unterhalts anfechten kannst.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 10:37
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn sie allerdings steigen, weil ihr zu versteuerndes Einkommen steigt, dann hätte dein RA recht.

Hi Beppo,

Elternbeiträge werden nach dem Einkommensteuerbescheid des Vorjahres berechnet. Mit UH muss (H)Ex Elternbeitrag zahlen. Ohne UH wäre unsere Kleine gratis in der OGS.
Aber ich lass mir da nicht auf der Nase rumtanzen. Mehr Gehalt für das sie selbst arbeitet wäre an dem Punkt ebenso schädlich. Warum soll ich mein monatliches Geschenk ohne jede Gegenleistung auch noch mit Nachteilsausgleich aufpeppen? Seh ich nicht ein. Und das weiß Madame auch.

Unser Verhältnis kann man getrost als vollständig zerrüttet bezeichnen, eine Einigung, in welcher Form auch immer, ist illusorisch.

Hi Karlson,

wenn das so ist dann spricht doch garnichts gegen die harte Tour.  :thumbup: Viel Erfolg! 

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 11:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum soll ich mein monatliches Geschenk ohne jede Gegenleistung auch noch mit Nachteilsausgleich aufpeppen? Seh ich nicht ein.

Kann ich verstehen. Aber ob das auch ein Richter versteht?
Der wird sagen:
"Unterhalt zahlen sie sowieso. Der Nachteil ist allerdings, dass Exe ihn nun versteuern muss und er erst dadurch den Kiga verteuert.

Ich halte das Realsplitting mittlerweile für ein reines Danaergeschenk.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2013 12:00
(@karlson69)
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Hallo Leute,

erst mal vielen Dank für die Kommentare.
Ich werde die NAE samt Anlage U meiner Ex vorlegen und bin gespannt was passiert.
Kann also ein paar Wochen dauern, bis ich mich wieder in diesem Thread melde. Schließen werde ich ihn aber noch nicht...

Nach meinen bitteren Erfahrungen mit dem deutschen Familienrecht in den letzten fünf Jahren sehe ich es übrigens nicht so, dass ich am längeren Hebel bin.
Meine Ex ist verpflichtet, die Anlage U zu unterschreiben - das ist richtig. Aber kein Richter wird sie zwingen, eine Nachteilsausgleichserklärung zu akzeptieren, die keine ist (wenn z.B. best. finanzielle Nachteile nicht enthalten sind).
Mich würde es überhaupt nicht wundern, wenn am Ende in der NAE nur noch drinsteht, dass ich für alle (!) Kosten (und damit auch die, die ich nicht abschätzen kann) zuständig bin.
Die Mutter meiner Ex hat bereits zwei Scheidungen hinter sich - die weiß Bescheid, wie man sich seine Vorteile verschafft!

Gruß, karlson

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2013 12:52




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