Liebe Freunde,
ich habe eine kurze Frage zum Nachteilsausgleich: Wir haben ja schon mehrfach diskutiert und befunden, dass der Nachteilsausgleich ebenfalls als Unterhalt anzusehen ist und steuerlich im nächsten Jahr geltend gemacht werden kann. Das steht, wenn man das googelt, auch überall so. Bei entsprechenden Foren, in entsprechenden Artikeln, auch auf den FAQ-Seiten diverser Anwälte.
Ein Arbeitskollege von mir hat aber einen Steuerberater, der steif und fest behauptet, das ginge nicht. Dadurch sind meinem Kollegen nun kumuliert mehrere 1000 € durch die Lappen gegangen.
Alleine, was ich nicht finde, ist eine Rechtsquelle, aus der hervorgeht, dass der Nachteilsausgleich ebenfalls als Unterhalt anzusehen ist und absetzbar ist.
Hat jemand von euch, vlt Lausebackemama, einen Paragrafen, ein Urteil, eine ministerielle Verfahrensanweisung o.ä. bei der Hand, aus dem das hervorgeht?
Liebe Grüße, PP
Moin PaulPeter,
steht bereits in den Erläuterungen zur Anlage U (z.B. <hier>):
Gleicht der Geber die Nachteile durch zusätzliche Zahlungen an den Empfänger aus, sind diese Mehrleistungen ebenfalls Unterhaltsleistungen.
Durch die Zurechnung dieser Mehrbeträge können sich weitere Nachteile ergeben.
Gruß
United