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Nachzahlung auf Basis Getrenntveranlagung und Rückerstattungsaufteilung

 
(@donizetti)
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Hi Folks,

da bin ich wieder.

Zur Sache.
ich wurde vom Finanzamt im Trennungsjahr ursprünglich getrennt veranlagt. Es ergab eine Nachzahlung von 3000 EUR.
Meine Einsprüche wurden alle abgelehnt. Also zahlte ich brav die 3000 EUR.

Nach Klageandrohung vor dem Gericht wurde die HEX noch überzeugt einer gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen.
Das erfuhr ich natürlich nur vom Finanzamt. 🙂

Jetzt aber die eigentliche Frage(n).
Es kamen 600 EUR Steuererstattung raus.

Das Finanzamt überwies erst mir das komplette Geld (3000 EUR + 600 EUR).
Im Nachtrag wurde dem Widersprochen und gesagt, die Erstattung hätte aufgeteilt werden müssen.

Die Rechnung des Finanzamtes war:
Steuern gezahlt wurden:
Mann 70%          Frau 30%
13000                5000

Aufgeteilt wurden aber die gesamten 3600 EUR.

Sprich die Erstattung wurden aufgeteilt:
Mann                Frau
2520 EUR          1080 EUR

Diesem will ich widersprechen, da meine 3000 EUR in dem Sinne keine Steuererstattung
ist, sondern eine Rücküberweisung auf fälschlicherweise geforderte Nachzahlung.
Das Finanzamt argumentierte am Telefon: Na hätten Sie es nicht bezahlt, dann wäre es korrekt (die 3000 EUR gehörten nur mir
und aufgeteilt würden lediglich die 600 EUR), aber so bleibt uns gar nichts anderes übrig.

ich habe erstmal Einspruch ohne Begründung eingelegt.

Wer kann mir helfen den Text für den Einspruch zu formulieren?

Eine Aufteilung nach
Mann 70%          Frau 30%
10000                5000          Steuer bezahlt im Steuer-Jahr
  3000                                Nachforderung auf Basis getrennter Veranlagung
ist aus meiner Sicht falsch. Ich versuchte Zwangsmaßnahmen aus dem Weg zu gehen.

Danke derweil
Doni

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2014 13:22
(@Inselreif)

Hi,

der korrekte Weg hier zu rechnen ist:

Mann hat bei getrennter Veranlagung Steuern zu zahlen x
Frau hat bei getrennter Veranlagung Steuern zu zahlen y
Mann hat also Anteil von x / (x+y) der fiktiven Gesamtsteuerlast.

Mann und Frau haben bei gemeinsamer Veranlagung Steuern zu zahlen z
Davon trägt Mann den Anteil wie oben errechnet.
Davon abgezogen wird das, was er vorausgezahlt hat (sei es durch Lohnabzug, sei es sonstwie).
Das ist der Zahl- oder Erstattungsbetrag.

Es kann sich durchaus ein Ausgleichsanspruch ergeben in der Art "Frau bekommt die gesamte Erstattung und noch was vom Mann oben drauf" und trotzdem fährt Mann besser als bei getrennter Veranlagung.
Von daher kann es durchaus sein, dass Du im Ergebnis mit der Rechnung des Finanzamtes gar nicht so verkehrt liegst. Das musst Du aber nach dem Schema jetzt selbst ausrechnen 🙂

Gruss von der Insel

Edit PS: und auch hier muss man wieder beachten, dass das Finanzamt anders rechnen darf als das Familiengericht und ggf. ein Ausgleichsanspruch noch anders geltend gemacht werden muss.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 14:05
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

Mir erscheint es unsinnig,

Beträge aus Steuervorgang X mit einem Steuervorgang Y zu vermischen.
Die 3000 EUR kommen aus der Berechnung der getrennten Veranlagung (ungerechtfertigten Forderung mit Zwangsmaßnahmendrohung).
Sie waren keine Steuervorauszahlungen auf die gemeinsame Veranlagung. Hieraus ergibt sich keine Forderung.

Aber: Gut! dann mach ich mich mal an die Rechnung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2014 14:22
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

was passiert, wenn Du Madame zunächst mal anbietest:

Mann 66%  Frau 33%
10000          5000  Vorauszahlung

600 EUR Erstattung -> 1/3 an Ex = 200 EUR

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 16:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Donizetti,

ich würde mich @Uniteds Vorschlag anschliessen und Madame einen Teil (!) der Erstattung (!) anbieten. Ob die Hälfte oder ein Drittel genau das ist, was ihr "zuseht", wäre mir egal, sofern das Thema damit erledigt ist. Notfalls würde ich ihr auch die ganzen 600 lassen, denn jeder juristische Streit darüber wird teurer.

Die Kiste mit den 3 Mille sehe ich so ähnlich als würdest Du Brötchen kaufen und dem Bäcker einen Hunderter reichen. Der sagt "Haben Sie's nicht kleiner?"; Du suchst nach einem Zehner, der Bäcker gibt Dir Deinen Hunni zurück und wechselt auf den Zehner. Rein rechnerisch hat der Hunni also gar nicht "stattgefunden"; der wurde nur mal kurz über die Theke und wieder zurück gereicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 16:59
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Ich verstehe den Threaderöffner so, dass er unterm Strich eine "Erstattung" von von -400€ hat, während seine Ex + 1000€ bekommen soll. Bei einer aufzuteilenden Erstattung aus gemeinsamer Veranlagung von 600€. Das kann nicht korrekt sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 20:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumal erst mal die erste Veranlagung aufgehoben wird, die Zahlung erstattet wird und dann unter anderer Steuernummer eine gemeinsame Veranlagung erfolgt. Diese Erstattung wird im Verhältnis der gezahlten Lohnsteuer aufgeteilt. Normalerweise.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2014 21:42
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

Exakt wie von Euch beschrieben.

Die Nachzahlung erfolgte auf Basis Einzelveranlagung.
Mein Widerspruch wurde vom Finanzamt dreimal abgelehnt und die Zahlung eingefordert.

Die Einzelveranlagung wurde gegenüber mir niemals  "aufgehoben".
Es kam nur ein ein Schreiben, ich solle die Unterlagen zur Gemeinsamveranlagung einreichen.

Wie kann eine Nachzahlung auf Basis Einzelveranlagung, in Steuerzahlung gemäß gemeinsamveranlagung
mal eben so übernommen werden.

Verhandlung?
haha. Meine HEX fordert noch 2500 EUR nach (ohne die Erstattung des FA an Sie).
Was hiese: Sie fordert mehr als Sie je gezahlt hat. *hüstel*
mal sehen was Ihr noch so einfällt....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2014 13:53