Nachzahlung TU dara...
 
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Nachzahlung TU darauf Steuern zahlen?

 
(@anisu)
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Hallo,

das Gericht hat entschieden, dass Ex TU mtl. von 600 € für 24 Monate nachzahlen muss.

Muss ich das als Einkommen bei der Steuererklärung angeben oder wie wird das gehandhabt?

Danke
LG
Anisu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2012 22:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wenn du ihm die Anlage-U für das Realsplitting unterschrieben hast, musst du diese Nachzahlung genauso versteuern, wie deine anderen TU-Eingänge auch.

Wenn du das nicht unterschrieben hast, musst du das nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2012 22:26
(@anisu)
Schon was gesagt Registriert

Danke und in welchem Jahr dann?
Anlage U ist seit 2011. Die Nachzahlung wird BaldEx wohl erst ab 2013 zahlen.
Ex muss mir dann aber die Steuern, die ich darauf zahlen muss, erstatten?

LG
Anisu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2012 09:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im Jahr des Zuflusses, also 2013.
Und ja. Muss er.

Das musst du dann aber auch wieder versteuern und er kann es absetzen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2012 09:48
(@anisu)
Schon was gesagt Registriert

Das ist ja ein Kreislauf ohne Ende ... und für mich nicht ganz so einleuchtend, weil Steuern gezahlt werden müssen, auf Beträge auf die schon ein Mal Steuern gezahlt wurden. Nun gut, wenn es so sein soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2012 10:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das liegt daran, dass Unterhaltszahlungen normalerweise nicht steuerlich absetzbar sind. Bei Ex-Eheleuten sind sie es ausnahmsweise, nämlich als Sonderausgabe, wenn der Andere es dann auch als Einkommen versteuert. Also einfach gesagt:

Entweder es ist steuerlich gar nicht relevant, das ist der Regelfall , oder aber beide Seiten müssen es erklären.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2012 11:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist ja ein Kreislauf ohne Ende ... und für mich nicht ganz so einleuchtend, weil Steuern gezahlt werden müssen, auf Beträge auf die schon ein Mal Steuern gezahlt wurden. Nun gut, wenn es so sein soll.

Ja, das Spiel kannst du beliebig lange und mit immer kleineren Beträgen im Kreis fortsetzen, bis du aufhörst, die Erstattung deiner steuerlichen Nachteile von ihm zu fordern.
Spätestens nach der 3. Runde und im 3. Jahr bist du damit vermutlich im 1 stelligen Cent-Bereich angekommen.

Und nein, dieses Geld wurde eben noch nicht versteuert, weil er es von der Steuer absetzen kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 20.12.2012 14:44
(@anisu)
Schon was gesagt Registriert

Danke LBM für die Info.

Und nein, dieses Geld wurde eben noch nicht versteuert, weil er es von der Steuer absetzen kann.

Hallo Beppo,
selbstverständlich hat er das schon mal versteuert, es stammt ja von seinem Gehalt/Einkommen, welches versteuert werden muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 01:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

selbstverständlich hat er das schon mal versteuert, es stammt ja von seinem Gehalt/Einkommen, welches versteuert werden muss.

Mag sein aber bekommt es nach der Steuererklärung, wenn er das angibt. Damit ist es wieder steuerfrei.
Das ist ja gerade das Prinzip des Realsplittings.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 27.12.2012 08:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

selbstverständlich hat er das schon mal versteuert, es stammt ja von seinem Gehalt/Einkommen, welches versteuert werden muss.

Du zahlst auch von bereits versteuertem Gehalt Umsatzsteuer auf die von dir erworbenen Güter. Und wenn Du Dein gespartes Geld (was ebenfalls versteuert wird) Deinen Kindern (oder Anderen) vererbst, wird darauf Erbschaftsteuer fällig. Oder Du kaufst Dir davon ein Haus und zahlst Grunderwerbsteuer.

Usw.... usf....

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2012 15:25