Hallo,
wir leben seit 18 Monaten das Nestmodell mit allen Vor- und Nachteilen. Für unseren Sohn ist es aus meiner Sicht das beste Modell für den Start einer räumlichen Trennung der Eltern. Wir werden das perspektivisch auf ein Wechselmodell ändern. Soweit ist alles gut für mich.
Ich frage mich nun, da ich die Steuerklärung der letzten beiden Jahre noch zu erledigen habe. Welche Aufwände kann ich absetzen. Ich habe eine Wohnung angemietet und ich bezahle die Nestwohnung ebenfalls. Im Regelwerk für doppelt Haushaltsführung haben ich nichts dazu gefunden. Eventuell wäre das ein Ansatz. Kennt jemand Grundsatzurteile dazu oder kann mir andere Tipps geben.
vielen Dank und schöne Grüße
Ergänzen möchte ich noch, wir waren nicht verheiratet.
Das sind Kosten der privaten Lebensführung, §12 Nr.1 EStG, die du nicht absetzen kannst.
Doppelte Haushaltsführung ist ein Begriff aus dem Bereich der Werbungskosten, in der Regel weil man an einem anderen Ort wohnt als man arbeitet und dort eine Unterkunft braucht um den Job auszuüben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."