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Pendlerpauschale ob mit Roller oder Auto zur Arbeit

 
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
ich Sitze vor der Alljährlichen Steuererklärung für 2010.

Meine frage
1.) Gibt es Unterschiede beim Kilometergeld ob ich die mit dem Auto oder einem Roller  zur Arbeit zurücklege.

2.) Meine Frau bringt mich je nach dem wie die Wetterlage ist zur Arbeit,von da aus Fährt Sie zur Arbeit.
Kann sich diese beim Kindesunterhalt (Mangelfall) negativ für mich auswirken Streichung der Fahrkosten.
Ich muss dazu sagen das meine Frau von meiner Arbeitsstelle bis zur ihrer 20 Km zurücklegt. 

Gruß Aldruper

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2011 21:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

egal wie, es sind immer 0,3 Euro pro gefahrenem km.

Zu 2.: Wer soll Dir das beweisen??

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2011 21:59
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi LBM,

Danke für deine Antwort

Zu 2:wie hier aus einem anderen Thema,wurde ich gefragt,vom Richter ob ich ein PKW Besitzen würde.

Ich teilte ihm mit, das meine Frau mich je nach Witterungsverhältnisse  mit ihrem PKW zur Arbeit bringt.

Wurde mir gleich so ausgelegt als Fahrgemeinschaft = Wegfall des Abzusetzen meiner Fahrkosten zur Arbeit.Kommt den Unterhaltsberechtigen zu gute   :question:

Aldruper  

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2011 22:54
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Er hat nach der steurlichen Behandlung gefragt, nicht nach der unterhaltsrechtlichen! (Ist ja leider nicht das gleiche)

egal wie, es sind immer 0,3 Euro pro gefahrenem km.

Schön wär's. Die Pendlerpauschale (für Arbeitnehmer) sind 30 cent pro Entfernungskilometer, und weil man die Entfernung ja hin und zurück fahren muss sinds pro gefahrenem Kilometer nur 15 cent.

Dafür aber wirklich pauschal: egal wie, ob zu Fuss, Fahrad, Bahn, Bus, SUV oder Panzer: immer 15 cent.

Allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 4000€ pro Jahr, drüber muss man die Kosten dann belegen.

Gibt aber so paar andere Konstrukte wie Wochenendfahrten bei doppelter Haushaltsführung oder Einsatzwechseltätigkeit, da sind's dann echte 30 cent pro gefahrenem Kilometer, das allerdings dann nciht pauschal, sondern nur wenn plausibilisiert.

Im Unterhaltsrecht aber viel näher am Einzelfall, aber Pauschale gibts da auch, 5% vom Netto oder 150€, je nachdem, was weniger ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2011 23:16
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wie sieht das dann aus wenn meine Frau mich je nach dem zur Arbeit fährt mit ihrem PKW?

Kann sich das beim KU negativ gegen mich auswirken.Das mir das Fahrgeld einfach Gestrichen wird.Weil ich ja angeblich, ja eine Fahrgemeinschaft habe,mit meiner Frau.

Die aber in meinen Augen keine ist.Oder doch

Aldruper

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2011 23:34
(@winterzeit)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe mal bei meinem Finanzberater gefragt  und seine etwas unklare Aussage war im Grunde die von Lausebackesmama  :exclams::

Zu 2.: Wer soll Dir das beweisen??

Im Grunde ist es wohl richtig, wenn du ein Fahrgemeinschaft hast verlierst du denn Anspruch, deine Frau würde ihn natürlich behalten :wink:. Problem ist dass es bei dir ja nur unregelmäßig und in Ausnahmefällen passiert, also hast du den Anspruch trotzdem. Man sollte es aber niemanden auf die Nase binden, dass es bei schlechtem Wetter anders ist. Da könnte man wohl schnell was drauß konstruieren.;(  Gleichzeitig ist es aber so, dass es völlig wurscht ist wie du hin kommst wichtig ist nur die Sache des nicht zusammen.

Musst sonst mal mit allen deinen Eckdaten zu einem Berater gehen, die haben da mehr Ahnung von. Und da ja einige immer nicht zum Experten wollen , kann ich nur sagen es hilft, also sucht euch einen guten Finanzberater zum Beispiel mit censum.de und lasst euch da beraten. Letztlich kann dieses Forum ja viele Tipps geben, aber wir sind ja alle auch nur Amateure ich zumindest :yltype:. Trotzdem drücke ich dir die Daumen, dass das alles so geklappt hat bei dir.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 15:13